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„Extrem bedenkliche Entwicklung“: Die Kosten explodieren: Bei der Pflege brennt wirklich die Hütte

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 31, 2026Keine Kommentare10 Minuten Lesezeit
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„Extrem bedenkliche Entwicklung“Die Kosten explodieren: Bei der Pflege brennt wirklich die Hütte

31.05.2026, 13:06 Uhr Von Hubertus Volmer
Die-Bundesministerin-Nina-Warken-gibt-im-Innenhof-des-Seniorenzentrums-ein-Pressestatement-ab-und-beantwortet-Fragen-der-anwesenden-Journalisten
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken arbeitet derzeit an drei großen Reformen: Neben einer Neuordnung von Kliniken und Notfallversorgung soll sie die Finanzierung von gesetzlichen Krankenkassen und der sozialen Pflegeversicherung sicherstellen. (Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen)

Bislang ging es bei Pflegereformen häufig um eine Ausweitung der Leistungen. Das ist dieses Mal anders: Ohne Härten wird es nicht gehen, wenn Gesundheitsministerin Nina Warken demnächst ihr Pflegeneuordnungsgesetz vorlegt. Ein Überblick.

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung wurde 1995 ins Leben gerufen und gehört zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Organisatorisch hängen die Pflegeversicherungen an den Krankenkassen. Wer privat krankenversichert ist, zahlt nicht in die soziale Pflegeversicherung, sondern in eine private Pflegeversicherung ein.

Wie bei den meisten Sozialversicherungen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Pflegeversicherung paritätisch, aktuell 1,8 Prozent. Allerdings zahlen kinderlose Arbeitnehmer einen Zuschlag in Höhe von 0,6 Prozent. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil höher, weil der Buß- und Bettag dort 1995 nicht abgeschafft wurde.

Die Pflegeversicherung ist ausdrücklich als Teilkasko angelegt: Sie übernimmt Pflegekosten nur zum Teil. Sozialverbände fordern seit Jahren, die Pflegeversicherung zu einer „Pflegevollversicherung“ auszubauen. Angesichts der stark steigenden Kosten und der Scheu vor höheren Sozialbeiträgen ist das allerdings politisch kaum umsetzbar.

Warum soll die Pflegeversicherung reformiert werden?

Pflegereformen gab es bereits einige – meist ging es allerdings nicht um die Finanzierung der Pflegeversicherung, sondern um eine Ausweitung der Leistungen. Daher wachsen die Ausgaben schneller als die Einnahmen. Anders als bei der Rente liegt dies zumindest bislang nicht an der Überalterung der Gesellschaft, sondern ist hausgemacht: Immer mehr Personen werden als pflegebedürftig eingestuft.

„Wir haben einfach in guten Jahren das System sehr stark ausgebaut und sind weit über das Ziel hinausgeschossen“, sagte die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kürzlich, als sie das Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorstellte.  

Aus Sicht der Wirtschaftsweisen ist das zentrale Problem die Ausweitung der Leistungen, vor allem 2017 durch die Pflegereform der Großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Damals wurden die bisher drei Pflegestufen durch fünf Pflegestufen ersetzt. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde erweitert: Bis dahin bezog sich die Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen; seither werden sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Tatsächlich hatte dies eine deutliche Ausweitung der Leistungsberechtigten zur Folge. Während es im Jahr 2000 gut 1,8 Millionen Pflegebedürftige im Sinne des Gesetzes gab, sind es heute mehr als 6 Millionen. Entsprechend stark sind die Ausgaben der Pflegeversicherung gestiegen: von knapp 16 Milliarden Euro vor 26 Jahren auf deutlich mehr als 70 Milliarden Euro. Die Zahl der Leistungsberechtigten hat sich also mehr als verdreifacht – die Ausgaben mehr als vervierfacht.

Ohne Darlehen des Bundes könnte die Pflegeversicherung ihre Ausgaben schon heute nicht mehr decken. Mittlerweile belaufen sich die Schulden der Pflegeversicherung beim Bund auf 4,2 Milliarden Euro. „Die Pflege in Deutschland lebt also auf Pump“, sagte der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, Oliver Blatt, dem „Spiegel“. Seine Botschaft kleidete er in ein drastisches Bild: „Bei der Pflegeversicherung brennt die Hütte und wir müssen uns dringend ans Löschen machen.“

Dazu komm die Überalterung der Gesellschaft: Bisher habe diese die Ausgaben der Pflege kaum beeinflusst, sagte Monika Schnitzer. „Das wird sich aber bald ändern, denn die Anzahl der Pflegebedürftigen wird mit den Babyboomern absehbar stark steigen, während der Anteil der Personen im Erwerbsalter sinken wird.“

Was sind die großen Kostenfaktoren der Pflegeversicherung?

Größter Kostenfaktor ist die Zunahme bei den Leistungsempfängern durch die Reform von 2017. „Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten verdoppelt und liegt mit über sechs Millionen Menschen weit höher, als damals prognostiziert wurde“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Interview mit der „Rheinischen Post“. Danach brachte sie ein Beispiel: „Es werden mittlerweile auch Personengruppen erfasst, von denen das damals niemand gedacht hat, etwa viele Kinder und Jugendliche mit ADHS.“

Der Satz löste einen Aufschrei aus. Linksfraktionschef Sören Pellmann warf Warken vor, Kinder „als Sündenböcke“ dastehen zu lassen. „Ausgerechnet ihnen eine Mitverantwortung für das Defizit zu geben, ist an Schäbigkeit nur schwer zu überbieten.“ Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nannte Warkens Äußerung „Volksverdummung“.

Den Verweis auf die Kinder und Jugendlichen mit ADHS hat sich Warken aber nicht ausgedacht. Von den gut sechs Millionen Leistungsempfängern, die das Bundesgesundheitsministerium für Ende 2025 ausweist, sind knapp 350.000 unter 15 Jahre alt – immerhin 5,8 Prozent. Weitere 100.000 – also 1,7 Prozent – sind zwischen 15 und 20. In seinem Report Pflegebedürftigkeit aus dem vergangenen Jahr schreibt der Medizinische Dienst, häufigste Diagnose bei antragstellenden Kindern und Jugendlichen seien 2024 mit 21 Prozent „hyperkinetische Störungen“ wie ADHS gewesen. Fast alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, leben zuhause.

Unter Berufung auf diese Zahlen warnt der GKV-Spitzenverband vor einer Explosion der Kosten: „Verglichen mit den älteren Erwachsenen ist die Zahl von Versicherten unter 18 Jahren, die jährlich neu pflegebedürftig werden, zwar klein, unter der Perspektive einer möglicherweise sehr langen Verweildauer stellt sie jedoch einen relevanten Einflussfaktor auf die zukünftige Entwicklung der Pflegeprävalenz und der Leistungsausgaben der Pflegeversicherung dar.“

Weitere Kostentreiber sind die versicherungsfremden Leistungen, die von der Pflegeversicherung erbracht werden müssen. So hat Brysch völlig recht, wenn er der Bundesregierung vorwirft, die Finanzkrise der Pflegeversicherung noch zu verschärfen: Aus dem Topf der Pflegekassen werden beispielsweise Rentenversicherungsleistungen für viele pflegende Angehörige bezahlt, damit sie für ihre unbezahlte Pflegearbeit Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Viele Experten und Verbände argumentieren, dass die Übernahme dieser Kosten Aufgabe des Bundes sein sollte.

Außerdem fordern die Krankenkassen Milliarden aus der Zeit der Corona-Krise zurück: Damals hatte der Bund den Pflegeversicherungen Aufgaben zugewiesen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören. Ein Gutachten der Krankenkasse DAK kam 2024 zu dem Schluss, dass der Bund den Pflegekassen Pandemie-Mehrkosten in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro zurückzahlen müsse. Passiert ist das nicht. Würden die Corona-Kosten erstattet und die Rentenversicherungsleistungen aus Steuermitteln gezahlt, würde dies „die Pflegeversicherung sofort um neun Milliarden Euro entlasten“, rechnet Brysch vor.

Was ist mit der Pflege im Heim?

Die weitaus meisten Leistungsempfänger werden zuhause von Angehörigen gepflegt. Die Zahl der Menschen in vollstationärer Versorgung wächst zwar, aber nur leicht – anteilig geht er deutlich zurück. Im vergangenen Jahr befanden sich etwa 14 Prozent der Leistungsempfänger in der stationären Pflege. Auf sie entfielen 33 Prozent der Ausgaben. Zehn Jahre zuvor war es noch mehr als Hälfte der Ausgaben, bei einem Verhältnis von zwei ambulanten einem stationären Pflegefall.

Zugleich steigt der durchschnittliche Eigenanteil pro Monat für die stationäre Pflege immer weiter an. 2020 lag er bei rund 2100 Euro. Aktuell sind es mehr als 3200 Euro. Sehr viele Heimbewohner können diese Kosten nicht aufbringen. „Bei den stationär Pflegebedürftigen haben wir inzwischen eine Sozialhilfequote von 40 Prozent, Tendenz stark steigend“, sagt der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda im Gespräch mit ntv.de. „Ich halte das für eine extrem bedenkliche Entwicklung. Damit wird ein ganzer Sozialversicherungszweig sukzessive delegitimiert.“

Was plant die Bundesregierung?

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, die „strukturellen langfristigen Herausforderungen“ mit „einer großen Pflegereform“ anzugehen. In einem ersten Schritt sollte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Grundlage der Reform erarbeiten.

Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wurde Ende 2025 vorgelegt, fiel allerdings nicht zur allgemeinen Zufriedenheit aus. Besonders der erste Punkt des Papiers wurde als ungenügend kritisiert: Durch verstärkte Prävention sollte Pflegebedürftigkeit vermieden, abgemildert oder hinausgezögert werden. „Mehr Prävention und die Zusammenfassung von Leistungen zu Budgets sind fachlich sinnvolle Ansätze, werden die Pflegeversicherung aber nicht retten“, kommentierte die Arbeiterwohlfahrt.

Umso höher sind die Erwartungen an den Gesetzentwurf, den Gesundheitsministerin Nina Warken eigentlich „bis spätestens Mitte Mai“ vorlegen wollte, wie sie im April sagte. Doch das Pflegeneuordnungsgesetz ist nicht einmal in der Ressortabstimmung. Wegen der Verzögerungen dürfte es den Bundestag vor der Sommerpause nicht mehr erreichen. „Der Handlungsbedarf ist riesig“, sagt Stefan Greß. „Insofern sollte die Bundesregierung da Gas geben.“

Mögliche Punkte aus dem geplanten Gesetz wurden bereits bekannt. So berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland, Warken prüfe, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent anzuheben. Laut „Handelsblatt“ könnte dies rund eine Milliarde Euro pro Jahr bringen. Ein kinderloser Durchschnittsverdiener würde demnach um 13 Euro monatlich stärker belastet.

Ebenfalls im Gespräch ist, die Zuschüsse für die Eigenanteile von Heimbewohnern zu strecken. Diese Zuschüsse sind gestaffelt: Je länger eine Person im Heim gepflegt wird, desto höher ist der Zuschuss zum Eigenanteil. Bei bis zu 12 Monaten Heimaufenthalt gibt es einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Pflegekosten, bei mehr als 12 Monaten sind es 30 Prozent, bei mehr als 24 Monaten 50 Prozent und bei mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Aufregung gab es nach Berichten, Warken wolle diese Staffelung langsamer anwachsen lassen. Den vollen Zuschuss würde es dann erst nach 54 Monaten geben. „Das ist natürlich eine Möglichkeit, die Kosten für die Pflegeversicherung zu begrenzen. Aber das würde automatisch zu höheren Eigenanteilen führen und damit zu noch höheren Sozialhilfequoten“, so Greß.

Nicht weniger umstritten ist die Idee, stärker auf das Vermögen der Leistungsbezieher zuzugreifen. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagte Unionsfraktionsvize Albert Stegemann der „Bild“-Zeitung. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“ Bislang ist die eigene Immobilie geschützt, wenn man selbst, der Ehepartner oder minderjährige Kinder darin leben.

Die SPD lehnt dies ab: „Wer fordert, selbstgenutztes Wohneigentum oder private Rücklagen künftig stärker zur Finanzierung von Pflege heranzuziehen, muss den Menschen ehrlich sagen, was das konkret bedeutet“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis den Funke-Zeitungen.

Und schließlich soll es, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung, eine Einschränkung der kostenlosen Familienversicherung geben. Dies betrifft allerdings, wie bei der Krankenversicherung, nur erwachsene Ehepartner. Für Kinder, bestimmte Eltern und pflegende Angehörige soll die kostenlose Familienversicherung bestehen bleiben.

Welche Rolle spielen die Pflegegrade?

Als wahrscheinlich gilt zudem, dass es schwieriger wird, als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die fünf Pflegegrade werden immer wieder kritisiert, weil ihre Ausweitung auf fünf Abstufungen für die Ausweitung des Pflegebegriffs steht. Der Geriatrie-Professor Clemens Becker sagte der „Süddeutschen Zeitung“, Hilfen wie beim Einkaufen oder im Haushalt seien wichtig. „Trotzdem bleibt die Frage, ob sich die Gesellschaft das wirklich leisten kann, dafür Geld aus der Pflegeversicherung zu verteilen. Diese Mittel müssen schließlich von den Berufstätigen erwirtschaftet werden.“

Im Interview mit der „Rheinischen Post“ sagte Warken, Pflegegrade würden nicht gestrichen. „Wir werden aber bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 auf die wissenschaftliche Empfehlung zurückgehen müssen, die vor deren Einführung erarbeitet wurden. Damals wurde davon abgewichen, man hat die Anspruchsvoraussetzungen deutlich niedriger gesetzt und hat die Leistungen komfortabler gestaltet für die Betroffenen. Dies können wir uns heute, zehn Jahre später, aber schlichtweg nicht mehr leisten.“

Und die Beamten?

SPD, Grüne und Linke fordern schon lange eine „Bürgerversicherung“, die Beamte, Selbstständige und Gutverdiener in die Kranken- und Pflegeversicherung einbezieht. CDU und CSU sträuben sich dagegen. Allerdings gab es jetzt auch Stimmen aus der Union, bei der Pflegeversicherung eine Ausnahme zu machen: „Um die Einnahmenseite der Pflegeversicherung zu stärken, gilt es die Verantwortungsgemeinschaft um die Privatversicherten und Beamten zu erweitern“, sagte CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner der „Augsburger Allgemeinen“.

Das müsste nicht zwingend auf eine Bürgerversicherung hinauslaufen, erläutert Stefan Greß. „Es wäre auch möglich, eine Art Risikoausgleich zwischen der privaten Pflegeversicherung und der sozialen Pflegeversicherung durchzuführen.“ Schließlich gebe es in beiden Versicherungen gleiche Leistungen, aber „unterschiedliche Risikopools“; auch infolge der Einkommensstruktur ist das Risiko für Privatversicherte geringer, pflegebedürftig zu werden. „Konkret heißt das: Die privat Versicherten zahlen für die identische Leistung ungefähr die Hälfte an Beiträgen. Das ist völlig ungerechtfertigt.“ Je nach Ausgestaltung würde ein Ausgleich jährlich drei bis fünf Milliarden Euro bringen, so Greß.

Sicher ist: Um eine Ausweitung der Leistungen wird es bei der anstehenden Pflegereform nicht gehen.

Quelle: ntv.de

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