Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    Friedensrat stellt Wiederaufbau-Plan für Gazastreifen vor

    September 23, 2026

    Das Ende der Ära Dempsey: Als der Weltmeister im Schwergewicht vergaß, sich zu ducken

    September 23, 2026

    Dragqueen-Künstler wegen Besitz von Kinderpornographie verurteilt

    September 23, 2026

    Reform könnte Agenten gefährden: „Deutsche Geheimdienste sind ungeeignet, Russland im Zaum zu halten“

    September 23, 2026

    Smart Home trifft Elektromobilität: Wie man mit dem E-Auto die Stromrechnung optimieren kann

    September 23, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    KI-Agenten stehlen Daten aus Onlineshops

    September 23, 2026

    Deepfakes auf Facebook: Gemeldet und trotzdem online

    September 23, 2026

    Echte Google-Warnung führt zu Phishing

    September 23, 2026

    Sparkassen-Mail fordert pushTAN-Freigabe

    September 23, 2026

    Diese Expert:innen gibt es nicht: 47 YouTube-Kanäle mit KI-Avataren

    September 23, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    EU streicht Oligarchen von Sanktionsliste: Ein Kompromiss, der für Diskussionen sorgt

    September 23, 2026

    Neuer Sender übernimmt: Niederlande nehmen wieder am ESC teil

    September 23, 2026

    Wieder Tote bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur in der Ukraine

    September 23, 2026

    Große Staubwolke durch massiven Felssturz an der Zugspitze

    September 23, 2026

    Berlin will Olympia-Bewerbung zurückziehen | tagesschau.de

    September 23, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Betrugsmaschen»Faktencheck: EU-Digital-ID – Zugriff für Banken und Microsoft?
Betrugsmaschen

Faktencheck: EU-Digital-ID – Zugriff für Banken und Microsoft?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 26, 2026Keine Kommentare10 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Warum wir das prüfen: Eine Anfrage zu diesem Video erreichte uns über den MimikamaClub. Darin ging es um die Frage, was an den Aussagen von Meike Terhorst zur EU-Digital-ID tatsächlich stimmt. Das Thema ist relevant, weil die Rede mehrere sensible Punkte verbindet: digitale Identität, Gesundheitsdaten, Kinder, Big Tech und Misstrauen gegenüber EU‑Institutionen. Durch die Kulisse des Europäischen Parlaments wirkt das Video besonders seriös. Gerade deshalb ist wichtig zu trennen, was belegt ist – und wo unbelegte Kontrollbehauptungen beginnen.

Aktuell wird ein Video aus dem Umfeld des Europäischen Parlaments verbreitet, in dem vor der europäischen Digital-ID gewarnt wird. Die Botschaft ist drastisch: Die Digital-ID sei angeblich kein staatliches Angebot, sondern Teil eines Systems aus Banken, Microsoft, Big Tech, Gesundheitsdaten und Kontrolle.

Das stimmt so nicht. Die Rede greift reale Entwicklungen auf, zieht daraus aber Schlussfolgerungen, die durch die Rechtslage und die dokumentierte technische Struktur nicht gedeckt sind. Besonders irreführend ist die Vermischung von drei Punkten: Private Unternehmen sind beteiligt, Gesundheitsanwendungen sind möglich, und frühere Initiativen wie ID2020 existieren tatsächlich. Daraus folgt aber nicht, dass Banken oder Microsoft Zugriff auf alle Daten erhalten.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Der Ort macht die Aussage nicht amtlich

Das Video wirkt auf viele Zuschauer glaubwürdig, weil es im Europäischen Parlament aufgenommen wurde. Das ist für die Einordnung wichtig: Eine Rede in Parlamentsräumen ist nicht automatisch eine geprüfte oder bestätigte Position des Europäischen Parlaments.

Nach dem vorliegenden Recherchematerial fand die Rede am 4. März 2026 in den Räumen des Europäischen Parlaments in Brüssel statt. Der offizielle Webstream führte die Veranstaltung jedoch als „Europe of Sovereign Nations Group MEP Outreach Event“. Als Gastgeberin wurde die ESN-Abgeordnete Christine Anderson genannt. Es handelte sich damit nicht um eine offizielle Anhörung, bei der das Europäische Parlament Terhorsts Aussagen geprüft oder bestätigt hätte.

Terhorst ist eine niederländische Rechtsanwältin. Das macht ihre Aussagen nicht automatisch falsch, aber auch nicht automatisch belastbar. Im öffentlichen Verzeichnis der niederländischen Anwaltskammer wird sie mit Vereidigungsdatum 27. Jänner 1993 geführt. Als registrierte Rechtsgebiete werden dort unter anderem allgemeines Zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht, Jugendfürsorgerecht und psychiatrisches Patientenrecht genannt. Europarecht oder IT-/Datenschutzrecht erscheinen in diesem Profil nicht als ausgewiesene Spezialisierungen.

Entscheidend bleiben deshalb nicht Titel oder Kulisse, sondern die Belege: Welche Rechtsgrundlage nennt sie? Welche technischen Dokumente zeigen tatsächlich, dass Banken oder Microsoft Zugriff auf Daten bekommen sollen? Welche Quelle belegt ein angebliches Kartell?

Genau an diesen Punkten bricht die Erzählung auseinander.

Beteiligung ist nicht Kontrolle

Der wichtigste Unterschied lautet: Beteiligung ist nicht dasselbe wie Kontrolle.

Ja, Banken und private Unternehmen spielen im Umfeld der europäischen Digital Identity Wallet eine Rolle. Sie können an Pilotprojekten beteiligt sein, technische Lösungen testen oder später Dienste anbieten, bei denen die Wallet genutzt wird. Dazu gehören etwa Kontoeröffnung, Zahlungsauthentifizierung, digitale Nachweise oder andere Verwaltungs- und Alltagsdienste.

Das belegt aber kein „Kartell“. Ein öffentlich bekanntes Konsortium aus Behörden, Banken und Technologieunternehmen ist keine geheime Struktur, die über den Staaten steht. Auch die Möglichkeit, dass private Anbieter Wallets im Auftrag oder mit Anerkennung eines Mitgliedstaats bereitstellen, bedeutet nicht, dass diese Unternehmen das System außerhalb des Rechts kontrollieren.

Terhorst macht aus einer realen Beteiligung privater Akteure eine Machtbehauptung. Für die Aussage, Banken, Microsoft oder Big Tech würden die europäische Digital-ID tatsächlich ausgeben und kontrollieren, fehlt ein belastbarer Nachweis.

Kein Beleg für Zugriff auf alle Daten

Auch die Behauptung, Banken oder Microsoft bekämen über die EU-Digital-ID Zugriff auf persönliche Daten, ist in dieser Pauschalität nicht belegt.

Die Wallet soll digitale Nachweise speichern und vorzeigen können. Dazu können Identitätsdaten, Führerschein, Altersnachweis, Bildungsnachweise, Zahlungsanwendungen oder später auch Gesundheitsnachweise gehören. Entscheidend ist aber: Das bedeutet nicht, dass jede beteiligte Stelle automatisch alles sieht.

Das Konzept der Wallet beruht auf gezielter Freigabe. Wer sich etwa bei einer Bank mit der Wallet identifiziert, übermittelt der Bank jene Daten, die für diesen Vorgang nötig sind. Daraus folgt kein Zugriff auf den gesamten Inhalt der Wallet. Eine Bank bekommt dadurch nicht automatisch Gesundheitsdaten, Bildungsnachweise oder andere persönliche Informationen.

Auch für Microsoft ergibt sich daraus kein allgemeiner Datenzugriff. Dass Microsoft in der Vergangenheit an ID2020 beteiligt war, belegt nicht, dass Microsoft die europäische Digital-ID kontrolliert oder über diese Wallet persönliche Daten der EU-Bürger erhält.

Gesundheitsdaten sind ein echter Punkt

Ein Teil der Warnung wirkt glaubwürdig, weil Gesundheitsdaten tatsächlich ein möglicher Einsatzbereich digitaler Identitätswallets sind. E-Rezepte oder die Europäische Krankenversicherungskarte werden im Zusammenhang mit der EUDI-Wallet als mögliche Anwendungen genannt.

Das ist relevant und darf nicht klein geredet werden. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Wenn solche Nachweise in einer Wallet genutzt werden, braucht es klare Regeln, technische Sicherheit, Datenminimierung und echte Kontrolle durch die Nutzerinnen und Nutzer.

Aber: Aus einem möglichen Gesundheitsnachweis in der Wallet folgt nicht, dass Banken oder Microsoft Gesundheitsdaten erhalten. Wer ein E-Rezept nutzt, gibt Daten für einen konkreten Gesundheitsvorgang frei, etwa gegenüber einer berechtigten Apotheke oder Gesundheitsstelle. Das ist etwas anderes als ein pauschaler Zugriff privater Konzerne auf Gesundheitsdaten.

Die Behauptung im Video überspringt genau diesen Unterschied.

Microsoft und ID2020 reichen nicht als Beleg

Terhorst verweist sinngemäß auf Verbindungen zwischen digitaler Identität, Microsoft und ID2020. Einen realen Kern gibt es: Microsoft war tatsächlich an ID2020 beteiligt. ID2020 war eine internationale Public-Private-Initiative für digitale Identität und wurde auch im Zusammenhang mit Gesundheitsnachweisen diskutiert.

Doch daraus folgt nicht, dass Microsoft hinter der europäischen Digital-ID steht. ID2020 ist kein Organ der Europäischen Union. Die europäische Digital Identity Wallet beruht auf einem EU-Rechtsrahmen, nationalen Bereitstellungsmodellen und technischen Vorgaben.

Es wäre möglich, dass große Technologieunternehmen in einzelnen Ländern oder Projekten als Dienstleister auftreten. Das müsste man konkret prüfen. Die pauschale Behauptung, Microsoft und Banken seien die eigentlichen Aussteller der EU-Digital-ID und bekämen dadurch Daten der Bürger, ist damit nicht belegt.

Aus Biometrie werden „gechipte Kinder“

Besonders drastisch ist die Behauptung, Kinder in Bangladesch oder Kenia seien im Zusammenhang mit ID2020 oder Impfprogrammen mit einem „Impf-Chip“ versehen worden. Dafür gibt es keinen belastbaren Beleg.

Der reale Kern: Es gab Projekte, bei denen digitale Identität, Impfmanagement und biometrische Erfassung eine Rolle spielten. In Bangladesch wurde über digital verknüpfte Identität und biometrische Technologien für Neugeborene gesprochen. In Kenia gab es ein biometrisches Impfmanagementsystem, bei dem unter anderem Fingerabdrücke von Kindern und Stimmprofile von Betreuungspersonen erfasst wurden.

Das ist sensibel und kann berechtigte Fragen auslösen: Welche Daten werden erhoben? Wer speichert sie? Wie freiwillig ist die Teilnahme? Welche Alternativen gibt es? Diese Fragen sind wichtig.

Mimikama-Club - Communitybereich fuer Steady-Unterstuetzer:innen

Ein implantierter Chip ist aber etwas anderes. Die dokumentierten Projekte beschreiben biometrische Erfassung, nicht das Einsetzen eines Mikrochips. Aus „biometrisch verknüpft“ wird in der Erzählung „gechippt“. Genau diese Verschiebung macht die Behauptung falsch.

Die EU darf Verordnungen erlassen

Ein weiterer zentraler Satz im Video lautet: Die EU sei kein Staat und könne den Mitgliedstaaten deshalb keine digitale ID vorschreiben. Auch hier steckt ein richtiger Ausgangspunkt in einer falschen Schlussfolgerung.

Richtig ist: Die Europäische Union ist kein Nationalstaat. Sie darf nur innerhalb jener Zuständigkeiten handeln, die ihr von den Mitgliedstaaten übertragen wurden.

Falsch ist aber die Schlussfolgerung, die EU könne deshalb keine verbindlichen Regeln erlassen. EU-Verordnungen sind für die Mitgliedstaaten verbindlich und gelten unmittelbar. Bei der europäischen Digital-ID ist die Verordnung (EU) 2024/1183 maßgeblich. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, mindestens eine European Digital Identity Wallet bereitzustellen.

Für Bürgerinnen und Bürger gilt eine wichtige Unterscheidung: Die Mitgliedstaaten müssen eine Wallet anbieten. Einzelne Menschen müssen sie nach geltendem Recht nicht verwenden. Die Nutzung ist freiwillig, und alternative Identifikationsmöglichkeiten sollen erhalten bleiben.

Terhorsts Aussage verwischt diese Trennung. Die EU kann den Mitgliedstaaten eine Bereitstellung vorschreiben. Daraus folgt aber kein allgemeiner Zwang für jeden Bürger, die Wallet zu nutzen.

Die Sorge vor schleichendem Druck bleibt berechtigt

Kritik an der EU-Digital-ID ist nicht automatisch falsch. Je wichtiger digitale Identität im Alltag wird, desto entscheidender werden Datenschutz, IT-Sicherheit, Anbieterabhängigkeiten und echte Wahlfreiheit.

Wenn Banken, Behörden oder Plattformen eine Wallet künftig stark bevorzugen, könnte aus formaler Freiwilligkeit praktischer Druck entstehen. Genau das muss politisch und rechtlich beobachtet werden.

Diese berechtigte Sorge ist aber nicht dasselbe wie die Behauptung, Banken, Microsoft oder Big Tech würden die EU-Digital-ID kontrollieren oder dadurch Zugriff auf alle Daten erhalten. Für diesen weitergehenden Vorwurf fehlen belastbare Belege.

Warum die Erzählung verfängt

Das Video ist nicht deshalb wirksam, weil alles frei erfunden wäre. Es ist wirksam, weil es echte Entwicklungen miteinander verbindet: digitale Identität, Banken, Big Tech, Gesundheitsdaten, Biometrie bei Kindern und EU-Recht. Diese Themen betreffen reale Sorgen.

Irreführend wird die Erzählung dort, wo aus diesen Bausteinen ein geschlossenes Kontrollsystem gemacht wird. Aus Banken in Pilotprojekten wird ein Kartell. Aus Microsofts früherer Beteiligung an ID2020 wird angebliche Kontrolle über die EU-Wallet. Aus Gesundheitsanwendungen wird Zugriff auf Gesundheitsdaten. Aus Biometrie wird ein implantierter Chip.

Wer die EU-Digital-ID kritisiert, braucht dafür keine unbelegten Kontrollbehauptungen. Berechtigte Fragen gibt es genug: Datenschutz, Anbieterabhängigkeiten, IT-Sicherheit, Barrierefreiheit, echte Freiwilligkeit und der Schutz vor einer späteren Zweckausweitung.

Diese Fragen müssen geprüft werden. Die Aussagen im Video liefern dafür aber keine belastbare Grundlage.

Bewertung: Irreführend. Das Video nutzt reale Elemente der EU-Digital-ID, verbindet sie aber mit unbelegten Behauptungen über Banken, Microsoft, Gesundheitsdaten und gechipte Kinder.

FAQ zur EU-Digital-ID

Bekommen Banken durch die EU-Digital-ID Zugriff auf alle meine Daten?

Nein, dafür gibt es keinen Beleg. Wenn eine Bank die Wallet für einen konkreten Vorgang nutzt, etwa zur Kontoeröffnung, bekommt sie nur die dafür freigegebenen Daten. Daraus folgt kein Zugriff auf Gesundheitsdaten oder den gesamten Inhalt der Wallet.

Hat Microsoft Zugriff auf die EU-Digital-ID?

Dafür gibt es keinen belastbaren Nachweis. Microsoft war zwar an früheren Digital-ID-Initiativen wie ID2020 beteiligt. Das belegt aber nicht, dass Microsoft die europäische Digital Identity Wallet kontrolliert oder Zugriff auf Daten der Bürger erhält.

Muss ich die EU-Digital-ID benutzen?

Nach geltendem EUDI-Recht gibt es keine allgemeine Pflicht für Bürgerinnen und Bürger, die Wallet zu nutzen. Die Mitgliedstaaten müssen eine Wallet bereitstellen, die Nutzung soll aber freiwillig bleiben. Wichtig bleibt, ob diese Freiwilligkeit im Alltag tatsächlich gewahrt wird.

Kann ein EU-Staat die digitale ID einfach ablehnen?

Nein, nicht einfach so. Die EU ist zwar kein Staat, kann aber innerhalb ihrer Zuständigkeiten verbindliche Verordnungen erlassen. Die Mitgliedstaaten sind nach dem EUDI-Rahmen verpflichtet, mindestens eine Wallet bereitzustellen.

Sind Gesundheitsdaten in der EU-Digital-ID vorgesehen?

Gesundheitsanwendungen können ein Einsatzbereich sein, etwa E-Rezepte oder die Europäische Krankenversicherungskarte. Das bedeutet aber nicht, dass Banken, Microsoft oder andere private Unternehmen automatisch Gesundheitsdaten erhalten.

Wurden Kinder in Afrika wegen ID2020 gechippt?

Nein, dafür gibt es keinen Beleg. Dokumentiert sind biometrische Projekte, etwa mit Fingerabdrücken oder Stimmprofilen. Ein biometrisches Erfassungssystem ist aber kein implantierter Chip.

Ist Kritik an der EU-Digital-ID berechtigt?

Ja, Kritik kann berechtigt sein. Datenschutz, IT-Sicherheit, Anbieterabhängigkeiten und echte Freiwilligkeit müssen genau beobachtet werden. Das ist aber etwas anderes als die unbelegte Behauptung, ein Banken- oder Big-Tech-Kartell kontrolliere die digitale ID.

BEHÖRDE

Europäische Kommission

22. Juni 2026

BEHÖRDE

Europäische Kommission

2. September 2025

BEHÖRDE

Europäische Union

30. April 2024

UNTERNEHMEN

NEC Corporation

7. Februar 2023

NGO

ID2020 Alliance

19. September 2019

BEHÖRDE

Europäische Union

26. Oktober 2012

MEDIUM

Coinsquare

Ohne Datumsangabe

NGO

Digital Impact Alliance

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Europäische Kommission

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Europäische Kommission

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Europäische Kommission

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Europäisches Parlament

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Nederlandse orde van advocaten

Ohne Datumsangabe

NGO

NOBID Consortium

Ohne Datumsangabe

Hinweis zur Quellenlage:
Die Quellen belegen reale Elemente wie EU-Wallet, Pilotprojekte, ID2020, Microsoft/Accenture-Bezüge und biometrische Impfprojekte. Sie belegen aber nicht die weitergehende Behauptung, Banken oder Microsoft kontrollierten die EU-Digital-ID oder erhielten pauschalen Zugriff auf persönliche beziehungsweise Gesundheitsdaten. Genau diese Lücke ist der Kern des Faktenchecks.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

KI-Agenten stehlen Daten aus Onlineshops

September 23, 2026

Deepfakes auf Facebook: Gemeldet und trotzdem online

September 23, 2026

Echte Google-Warnung führt zu Phishing

September 23, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20264 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.