Aktuell kursiert auf Instagram eine Story, in der ein Mann als „Mörder in Gotha“ bezeichnet wird. Die Aufnahme wird über die Funktion „Du bist dran“ weiterverbreitet und soll offenbar als Warnung dienen.
Für die schweren Vorwürfe gibt es nach aktuellem Stand keine polizeiliche Bestätigung. Die Landespolizeiinspektion Gotha teilte Mimikama mit, ein solches Tötungsdelikt sei nicht in Bearbeitung. Auch nach der abgebildeten Person werde nicht öffentlich gefahndet.
Was auf Instagram behauptet wird
In einer Instagram-Story ist das Foto eines erkennbaren Mannes zu sehen. Darüber steht in großen Buchstaben:
„Mörder in Gotha“
Darunter wird behauptet, er habe bereits „ein Baby und eine Frau“ getötet. Außerdem sei er bewaffnet. Nutzerinnen und Nutzer werden aufgefordert, das Bild in ihre eigene Story zu übernehmen und ihr Umfeld zu warnen.
Belege für diese Vorwürfe nennt der Beitrag keine. Eine Dienststelle, ein Aktenzeichen oder ein Link zu einer offiziellen Fahndung fehlen ebenfalls.
Trotzdem verbreitet sich die Story stark. Auf dem uns vorliegenden Screenshot werden beim verwendeten „Du bist dran“-Element rund 3.100 Storys angezeigt.
Diese Zahl zeigt, wie oft Menschen auf die Vorlage reagiert haben. Sie ist kein Beleg dafür, dass die Behauptung stimmt.
Polizei: Kein entsprechendes Tötungsdelikt
Mimikama fragte bei der Landespolizeiinspektion Gotha nach. Die Polizei kennt die im Internet verbreiteten Bilder und hat Ermittlungen dazu aufgenommen.
Die entscheidende Auskunft lautet:
„Ein Tötungsdelikt ist nicht in Bearbeitung. Ebenso wenig wird nach der abgebildeten Person öffentlich gefahndet.“
Es gibt demnach keine öffentliche Polizeifahndung, die den Mann auf dem Bild mit dem behaupteten Doppelmord in Verbindung bringt.
Auch die Behauptung, der Mann sei bewaffnet und müsse deshalb von der Bevölkerung gewarnt werden, wird durch keine uns bekannte offizielle Polizeimeldung gestützt.
Die Polizei verweist für tatsächliche Fahndungen und Meldungen aus dem Landkreis Gotha, dem Ilm-Kreis und dem nördlichen Wartburgkreis auf ihre offiziellen Kanäle.
Wie „Du bist dran“ die Verbreitung beschleunigt
„Du bist dran“ ist eine Funktion für Instagram-Storys und Reels. Eine Person veröffentlicht eine Vorlage oder einen Aufruf. Andere können den Sticker antippen und mit einer eigenen Story darauf reagieren.
Instagram beschreibt die Funktion als Möglichkeit, einen Aufruf zu erstellen, auf den andere Personen mit eigenen Storys oder Reels antworten können. Auch bereits trendende Vorlagen können in der App angezeigt und übernommen werden.
Das funktioniert bei Urlaubsbildern, Haustierfotos oder persönlichen Rückblicken recht harmlos. Bei einer angeblichen Fahndung verändert sich die Wirkung.
Aus einer einzelnen unbelegten Behauptung entsteht eine Mitmachkette. Jede Person, die den Sticker verwendet, veröffentlicht den Vorwurf erneut im eigenen Umfeld. Gleichzeitig wirkt die sichtbare Zahl der bisherigen Beiträge wie eine Bestätigung:
Wenn schon Tausende mitmachen, wird wohl etwas dran sein.
Genau dieser Schluss ist falsch. Die Zahl misst Beteiligung. Sie sagt nichts über den Wahrheitsgehalt aus.

Der Sticker erzeugt zusätzlichen Druck
Die Formulierung „Du bist dran“ fordert zur Handlung auf. Bei einer vermeintlichen Gefahr entsteht daraus rasch moralischer Druck.
Wer das Bild nicht teilt, könnte glauben, andere Menschen nicht ausreichend zu warnen. Wer es übernimmt, fühlt sich möglicherweise hilfreich und verantwortungsbewusst.
Eine Überprüfung findet dazwischen oft gar nicht mehr statt.
Im konkreten Fall wird dieser Mechanismus noch durch Formulierungen wie „Schützt euer Umfeld“ und „stay safe“ verstärkt. Der Beitrag präsentiert das Teilen als Sicherheitsmaßnahme. Tatsächlich wird eine schwere, unbestätigte Anschuldigung gegen einen erkennbaren Menschen weiterverbreitet.
Warum solche privaten „Fahndungen“ gefährlich sind
Der abgebildete Mann wird öffentlich als Mörder bezeichnet. Sein Gesicht ist deutlich zu erkennen. Tausende Menschen könnten die Aufnahme gesehen oder selbst weiterverbreitet haben.
Welche Folgen das für die betroffene Person hat, lässt sich kaum kontrollieren. Bekannte könnten sie erkennen, Arbeitgeber könnten auf das Bild stoßen. Auch direkte Bedrohungen oder Selbstjustiz sind bei derartigen Aufrufen ein reales Risiko.
Dabei wissen die Teilenden oft überhaupt nicht, woher das Foto stammt. Es könnte aus einem privaten Zusammenhang kommen, veraltet sein oder ohne Zustimmung verwendet worden sein. Auch die Identität der Person hinter dem ursprünglichen Aufruf ist unklar.
Ein Screenshot mit Warnsymbolen und Großbuchstaben ersetzt keine polizeiliche Bestätigung.
So erkennt man eine echte Öffentlichkeitsfahndung
Eine polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung stammt von einer zuständigen Behörde. Sie lässt sich normalerweise über offizielle Polizeiseiten oder behördliche Presseportale überprüfen.
Dort finden sich Angaben dazu, welche Dienststelle ermittelt, weshalb die Person gesucht wird und wohin Hinweise gemeldet werden sollen.
Bei der Instagram-Story fehlt all das.
Es gibt lediglich ein Foto, massive Vorwürfe und die Aufforderung, den Beitrag möglichst weit zu verbreiten.
Selbst ein echter Tatverdacht würde privaten Nutzerinnen und Nutzern keinen Freibrief geben, eine Person eigenmächtig öffentlich als Mörder zu bezeichnen. Ob ein Foto zur Fahndung veröffentlicht wird, entscheiden Polizei und Justiz.
Was soll man mit der Story machen?
Die Story sollte nicht weiterverbreitet werden – auch nicht mit der Frage, ob jemand Genaueres weiß. Dadurch erreicht das Foto weitere Personen und die Anschuldigung bleibt sichtbar.
Sinnvoll ist:
- den Beitrag bei Instagram melden,
- keine Namen oder persönlichen Daten zur abgebildeten Person ergänzen,
- auf die Klarstellung der Polizei verweisen,
- echte Fahndungen ausschließlich über offizielle Polizeikanäle prüfen.
Wer die Story bereits geteilt hat, sollte sie wieder löschen und die eigene Klarstellung ebenfalls an das erreichte Publikum richten.
Unser Fazit
Die Instagram-Story behauptet, der abgebildete Mann habe in Gotha eine Frau und ein Baby getötet und sei bewaffnet.
Die Landespolizeiinspektion Gotha widerspricht dem entscheidenden Eindruck des Beitrags: Ein entsprechendes Tötungsdelikt ist nicht in Bearbeitung. Nach dem Mann wird auch nicht öffentlich gefahndet.
Die vermeintliche Warnung soll daher nicht weiterverbreitet werden.
Der Fall zeigt zugleich ein Problem der Instagram-Funktion „Du bist dran“: Sie kann aus einer einzelnen unbelegten Anschuldigung binnen kurzer Zeit eine große Mitmachkampagne machen. Tausende Storys erzeugen Reichweite und den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Eine polizeiliche Bestätigung ersetzen sie nicht.
Bewertung: Unbelegt und irreführend. Die Story verbreitet eine schwere Anschuldigung ohne polizeiliche Bestätigung und erzeugt durch den Instagram-Sticker zusätzlichen Weiterleitungsdruck.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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