Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Keine Werbung für Chips, Cola und Co.

    Oktober 29, 2026

    Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün

    Oktober 29, 2026

    EU-Zollreform: Was ist neu, wer bezahlt für Pakete und wie steht es um Produktsicherheit?

    Oktober 27, 2026

    Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig

    Oktober 22, 2026

    Smart-Meter eingebaut, aber monatelang nicht nutzbar

    Oktober 22, 2026
  • Nachrichten

    „Ich bin sehr, sehr stolz“: Kai Havertz schreibt deutsche Fußballgeschichte

    November 2, 2026

    Muss Ukraine weichen?: Nach Russland-Rückkehr: DEB erwägt Rückgabe der Heim-WM

    November 2, 2026

    Zwei Jahre „Mietwucher-App“: Linkspartei: 11.000 Mieter alarmierten die Ämter 

    November 2, 2026

    Seit Langem schwelender Konflikt: Warum der Streit um Polens Verfassungsgericht jetzt eskaliert

    November 2, 2026

    Wahnsinsserie geht weiter: Umstrittener Elfer bringt Bayern-Frauen ins Pokal-Viertelfinale

    November 2, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Drei Klospülungen am Tag? Dieses Deutschland-Gesetz ist erfunden

    Oktober 31, 2026

    Ukraine: Was stimmt am Bericht über Zwangsrekrutierung?

    Oktober 30, 2026

    Labor-Schokolade: Fehlende Inhaltsstoffe nicht belegt

    Oktober 30, 2026

    Ebay, Vinted, Flohmarkt: Keine Haft ab dem vierten Verkauf

    Oktober 30, 2026

    WKO warnt vor Register-Mails zur Aktualisierung 2027

    Oktober 30, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung | Bildung

    Oktober 22, 2026

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026
  • Politik

    Rot-grün-rote Koalitionsgespräche in Berlin starten

    November 2, 2026

    Digitalgipfel der Bundesregierung: Ist der KI-Zug in Deutschland schon abgefahren?

    November 2, 2026

    Fall Imgart im AfD-Leak: Trotz Rassismus-Vorwürfen Verfassungsrichter

    November 2, 2026

    Ukraine: Feuerpause in Oleschky ausgelaufen

    November 2, 2026

    100 Tage im Amt: Spürbar anders – Ukraines Armee unter Chef Drapatyj

    November 2, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Fall Imgart im AfD-Leak: Trotz Rassismus-Vorwürfen Verfassungsrichter
Politik

Fall Imgart im AfD-Leak: Trotz Rassismus-Vorwürfen Verfassungsrichter

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 2, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail


Exklusiv

Stand: 02.11.2026 • 05:00 Uhr

Wegen mutmaßlich radikaler Ansichten und Rassismus wollte sein AfD-Kreisverband Rüdiger Imgart 2016 aus der Partei ausschließen. Doch das Verfahren scheitert – dann wird Imgart Verfassungsrichter in Bayern.

Von Sammy Khamis und Josef Streule, BR

Das sogenannte AfD-Leak ermöglicht einen tiefen Einblick in juristische Verfahren innerhalb der AfD. Auch im Fall Rüdiger Imgart. „EILT SEHR“, schreibt die Vorsitzende des Kreisverbandes Oberbayern-Südwest im Januar 2016 an das Landesschiedsgericht der Partei.

Im Anhang der Mail fordert der Kreisverband den „Parteiausschluss des Mitglieds Rüdiger Imgart“. Verbleibe Imgart in der Partei, drohe die „Öffnung der AfD nach rechts außen zur rechtsradikalen Szene“, heißt es in der Mail. Sie ist Teil von rund 400.000 internen AfD-Dokumenten, die Hacker im Internet veröffentlicht haben.

Parteiausschlussverfahren wird bekannt

Dass Teile der Partei 2016 ein Parteiausschlussverfahren gegen den heutigen ehrenamtlichen Verfassungsrichter in Bayern angestrebt hatten, war bislang nicht bekannt. Der Fall steht exemplarisch für den Versuch, mutmaßlich radikale und rassistische Positionen aus der AfD herauszuhalten. Doch das Vorhaben scheitert.

BR Recherche hat Mails und Dokumente des Falls Imgart aus dem AfD-Leak eingehend geprüft. Sie sind authentisch. Die AfD selbst will das Leak nicht kommentieren.

Schiedsgerichtsverfahren zeigen schwere Vorwürfe

Im April 2016 entscheidet das Landesschiedsgericht (LSG) Bayern über den Fall. Aus dem Beschluss gehen die zentralen Vorwürfe hervor. Demnach soll Imgart „rassistische Äußerungen“ getätigt haben. Auf seiner Facebook-Seite soll er Schwarze Menschen mit dem N-Wort bezeichnet und bestimmte Bevölkerungsgruppen verächtlich gemacht haben. Auch soll Imgart „Parallelstrukturen“ in Form von sogenannten „Kameradschaftsabenden“ aufgebaut und eine „Zusammenarbeit mit der NPD in Betracht gezogen“ haben.

Die vorliegenden Dokumente zeigen auch: Anfang des Jahres 2016 war der damalige AfD-Landesvorstand unter Petr Bystron und Katrin Ebner-Steiner früh in den Fall Rüdiger Imgart eingebunden. Aus der Partei ausschließen will der Landesvorstand ihn nicht, stattdessen entzieht er Imgart für eineinhalb Jahre die Mitgliedsrechte. Er darf bei parteiinternen Abstimmungen nicht wählen und selbst nicht gewählt werden. Das Landesschiedsgericht der AfD, das parteiinterne Auseinandersetzungen verhandelt und von Juristen geführt wird, bestätigt im April 2016 diese Sanktionierung.

Imgart weist Vorwürfe zurück

Auf Anfrage des BR weist Rüdiger Imgart die Vorwürfe aus den Schiedsgerichtsverfahren zurück. Sie seien Gegenstand „erheblicher innerparteilicher Auseinandersetzungen“ gewesen. Die Facebook-Beiträge stammten seiner Erinnerung nach „überwiegend nicht“ von ihm. Eine „extremistische Ausrichtung“ oder die Schaffung von Parallelstrukturen habe er nicht verfolgt. Auch habe er schon damals zurückgewiesen, eine „Öffnung der Partei zur rechtsextremen Szene“ angestrebt zu haben. Auch nicht zur NPD.

Durch Mails aus dem AfD-Leak lässt sich nachzeichnen, dass Imgart 2016 gegen die Aufhebung seiner Mitgliedsrechte Berufung einlegt. Damit geht der Fall vor das Bundesschiedsgericht (BSG) der Partei. Knapp ein Jahr später übermittelt das BSG seine Entscheidung: Das parteiinterne Gericht hebt die in Bayern verhängten Sanktionen vollumfänglich auf. Imgart erhält seine Mitgliedsrechte zurück, die Partei muss seine Anwaltskosten übernehmen.

Rechtsexpertin kritisiert Bundesschiedsgericht

Das Bundesschiedsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die parteiinternen Strafen schon aus formalen Gründen unwirksam waren. Denn auf dem entscheidenden Antrag aus Bayern habe eine zweite Unterschrift gefehlt, die nach der Satzung Pflicht gewesen wäre. Eine „nähere Prüfung“ des Falls sei ferner nicht notwendig. Die „konkreten Vorwürfe“ rechtfertigten die ausgesprochenen Sanktionen nicht.

Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, hat die Dokumente des Verfahrens analysiert und kritisiert das Bundesschiedsgericht der AfD. Dass ein Formfehler zur Unzulässigkeit des Verfahrens führe, hält sie „der Bedeutsamkeit solcher Ordnungsmaßnahmen in Parteien nicht angemessen“. Ohne nähere Prüfung werde „implizit gesagt: Das war doch alles gar nicht so schlimm“.

Die Karriere des AfD-Politikers Rüdiger Imgart

Mit dem Beschluss des Bundesschiedsgerichts ist Rüdiger Imgart rehabilitiert – er wird Landtagskandidat und zieht in Stadt- und Kreistag von Weilheim ein. 2018 folgt der nächste Sprung in Imgarts politischer Karriere. Auf Vorschlag der AfD-Landtagsfraktion wird er nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dem höchsten Gericht in Bayern. Der Mann, den sein Kreisverband wegen mutmaßlich radikaler Tendenzen aus der Partei ausschließen wollte, entscheidet jetzt mit über die Einhaltung der bayerischen Verfassung.

Für die Juristin Kathrin Groh ist es ein Skandal, der sich zugleich in ein Muster fügt. Imgart wird aus ihrer Sicht „belohnt, indem er in ein Amt gehoben wird“.

Als Verfassungsrichter bei Demonstration vor Bundestag

Im August 2020 entsteht ein Foto: Es zeigt Rüdiger Imgart in Berlin auf einer Kundgebung. Er spricht mit Vertretern der Münchener „Pegida“, damals vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Imgart trägt Lederhose, im Hintergrund sind schwarz-weiß-rote Reichsflaggen zu sehen. Während der Kundgebung versuchen Demonstranten den Bundestag zu stürmen.

Auf BR-Anfrage teilt Imgart mit, er sei bei der Demonstration zwar anwesend gewesen, habe sich an den „späteren Vorgängen am Reichstagsgebäude“ aber nicht beteiligt.

Rüdiger Imgart distanziert sich gegenüber dem BR von verfassungsfeindlichen Tendenzen: „Ich bekenne mich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Menschenwürde und zum Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.“

Nur ein Lippenbekenntnis?

Kathrin Groh von der Bundeswehr Universität München sieht in dieser Aussage ein „Lippenbekenntnis“. Verfassungsrichter müssten „besonders verfassungstreu sein, um die Verfassung, auf die sie vereidigt werden, zu schützen.“ Rüdiger Imgart habe ihrer Einschätzung nach „zu erkennen gegeben, dass er eben nicht so der Fan der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist“.

Der Fall Imgart sei „paradigmatisch“. Diesen Schluss zieht Michael Koß, Professor für Politikwissenschaften an der Leuphana Universität Lüneburg, im Gespräch mit dem BR. Man sehe hier die Entwicklung der AfD und zwar „eine durchgängige Radikalisierung bis heute“.

Anfang des Jahres 2024 wählt der bayerische Landtag Imgart auf Vorschlag der AfD ein weiteres Mal zum ehrenamtlichen Verfassungsrichter. Imgart hat dieses Amt bis heute inne.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Rot-grün-rote Koalitionsgespräche in Berlin starten

November 2, 2026

Digitalgipfel der Bundesregierung: Ist der KI-Zug in Deutschland schon abgefahren?

November 2, 2026

Ukraine: Feuerpause in Oleschky ausgelaufen

November 2, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026798 Aufrufe

Meta-Konto: Umstellung oder Phishing? Der Faktencheck

Oktober 18, 2026279 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202661 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202631 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.