Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Verbraucherreport: Mehrheit fordert wirksameren Schutz für junge Menschen

    Juni 18, 2026

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026

    Leistungskürzungen sind keine Reformen | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 5, 2026

    Nahost-Krieg: Große Mehrheit spürt keine Entlastung

    Juni 4, 2026
  • Nachrichten

    Aber die Schotten …: Vor WM-Kracher: Deutschland-Trikots fluten Toronto

    Juni 20, 2026

    Oranje erobert Houston: Furiose Holländer putzen Schweden und sind quasi durch

    Juni 20, 2026

    Gefühle für Algorithmen: Die neue Intimität mit KI-Bots

    Juni 20, 2026

    Geschichtsstreit mit Nawrocki: Selenskyj schickt Orden zurück – mit Verweis auf Mussolini und Schröder

    Juni 20, 2026

    Klimageräte und Co.: Coole Technik: Welches Gerät bringt die Kühlung ins Haus?

    Juni 20, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    KI-Video zur Deutschlandflagge: Falscher Polizeieinsatz entlarvt

    Juni 19, 2026

    Kringel am Himmel: Chemtrail-Beweis fällt leider aus

    Juni 19, 2026

    Kinderfotos im Netz: Was Eltern über Risiken und KI wissen müssen

    Juni 18, 2026

    Ist diese Vintage-Zahnpasta-Werbung echt?

    Juni 18, 2026

    Ist das Voting für „Mia“ bei der Zurich Dance Academy echt?

    Juni 18, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026
  • Politik

    Wetter: Schäden durch Hitze und Gewitter – und es bleibt heiß

    Juni 20, 2026

    Vorschläge an Bundesregierung: Das sind die Empfehlungen der Rentenkommission

    Juni 20, 2026

    Sparpläne der Regierung: Warum beim Wohngeld gekürzt werden soll

    Juni 20, 2026

    Iranisches Militär erklärt Straße von Hormus erneut für gesperrt

    Juni 20, 2026

    Schwerdtner und Pantisano zu neuen Linken-Vorsitzenden gewählt

    Juni 20, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Fragen aus dem Arbeitsrecht: Verschwiegenheit am Arbeitsplatz – was muss geheim bleiben?
Nachrichten

Fragen aus dem Arbeitsrecht: Verschwiegenheit am Arbeitsplatz – was muss geheim bleiben?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 1, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Fragen aus dem ArbeitsrechtVerschwiegenheit am Arbeitsplatz – was muss geheim bleiben?

Geschichten aus dem Büro sollten im Büro bleiben. (Foto: dpa)

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Kurz mit anderen darüber reden, was heute im Büro passiert ist, oder beschreiben, wie der Arbeitsplatz aussieht – klingt nach harmlosem Small Talk. Doch das kann Konsequenzen haben. Denn Verschwiegenheit ist auch ohne eine explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag Pflicht.

Worauf bezieht sich das genau? Grundsätzlich gilt bei allen Betriebsgeheimnissen Verschwiegenheit. „Betriebsgeheimnisse sind schlicht gesagt alle Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit hat“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dazu können etwa Personendaten, aber auch der Zuschnitt von Räumlichkeiten gehören. Eben all die Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.

Wer Betriebsgeheimnisse verrät, riskiert eine Abmahnung oder eine Kündigung. In einigen Fällen müssen Arbeitnehmer auch Schadenersatz leisten.

Härtere Strafen bei Geschäftsgeheimnissen

Bei Geschäftsgeheimnissen ist das Gesetz noch strenger. Hierbei handelt es sich um Informationen, die nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt sind und auch innerhalb des Unternehmens Geheimhaltung erfordern, so Görzel. Das können etwa Dokumente sein, die nur an bestimmte Angestellte gerichtet und auch als vertraulich gekennzeichnet sind.

Generell sind drei Aspekte nötig, um ein Geschäftsgeheimnis zu erschaffen:

  • Die Informationen sind nur an einen bestimmten Personenkreis adressiert

  • Es liegen entsprechende Geheimhaltungsmaßnahmen vor

  • Der Arbeitgeber hat ein Interesse an der Geheimhaltung der Informationen

Das Verraten von Geschäftsgeheimnissen kann bei schweren, vorsätzlichen Fällen bis in den Bereich der Strafbarkeit gehen.

Schwierig kann es es auch bei Meetings aus dem Mobile Office werden, etwa aus dem Zug. In diesem Fall ist das Arbeiten nur schwer regelkonform möglich, sofern man selbst sprechen muss. Denn: Niemand sollte im Umfeld in der Lage sein, den Inhalt der Besprechung zu hören. Es sind aber nicht nur persönliche Daten, die zum Problem werden können. Genauso sensibel können auch Unternehmensdaten sein.

Um solches Verhalten zu unterbinden, haben Arbeitgeber oftmals Bestimmungen zum Datenschutz oder Richtlinien zur Informationssicherheit, die Beschäftigte besonders beim mobilen Arbeiten beachten müssen. So können zum Beispiel Blickschutzfolien oder Software-Lösungen vorgeschrieben werden, die Bildschirminhalte vor den Blicken Dritter schützen.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Quelle: ntv.de, Sabine Meuter, dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Aber die Schotten …: Vor WM-Kracher: Deutschland-Trikots fluten Toronto

Juni 20, 2026

Oranje erobert Houston: Furiose Holländer putzen Schweden und sind quasi durch

Juni 20, 2026

Gefühle für Algorithmen: Die neue Intimität mit KI-Bots

Juni 20, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.