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Frau erdrosselt ihre Kinder – Jury uneins über Schuldfähigkeit

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 3, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Postportale Psychose oder Mord?Frau erdrosselt ihre Kinder – Jury uneins über Schuldfähigkeit

Die Angeklagte Lindsay C. sitzt seit der Tat im Rollstuhl. (Foto: picture alliance/dpa/Pool The Patriot Ledger/AP)

Die Verteidigung plädiert auf nicht schuldig, die Staatsanwaltschaft sieht jedoch kaltblütigen Mord. Seit fast einer Woche ist sich die Jury uneins über die Schuldfähigkeit von Lindsay C. Die Krankenschwester hat vor drei Jahren ihre drei Kinder getötet und sich anschließend selbst schwer verletzt.

Hängepartie im viel beachteten US-Prozess gegen eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat: Die Geschworenen haben in Plymouth im US-Bundesstaat Massachusetts den fünften Tag in Folge über die Schuldfähigkeit der Angeklagten Lindsay C. beraten. Bisher konnte sich die Jury nicht auf ein Urteil einigen.

Lindsay C. hat im Januar 2023 ihre drei Kinder im Alter von 5 Jahren, 3 Jahren und 8 Monaten im Keller ihres Hauses mit Fitnessbändern erdrosselt. Den Vater der Kinder hatte sie vorher gebeten, Abendessen und Medizin zu besorgen.

Sie selbst fügte sich laut Aussagen vor Gericht Schnittwunden zu. Anschließend sprang sie aus dem Fenster im zweiten Stock ihres Hauses in Duxbury südöstlich von Boston. Seitdem sind ihre Beine gelähmt, sie sitzt im Rollstuhl. Während der vierwöchigen Verhandlung brach die 36-Jährige wiederholt schluchzend zusammen – etwa, als eine Gerichtsmedizinerin erklärte, wie der Tod durch Erdrosselung vonstattengeht. Bei einem Schuldspruch würde der 36-Jährigen lebenslange Haft ohne Möglichkeit zur Bewährung drohen. C. hatte die Tötung ihrer Kinder gestanden.

Die Staatsanwaltschaft hält die Frau für vollkommen schuldfähig. Sie wirft C. vor, den Mord an ihren Kindern kaltblütig geplant zu haben, ohne zu bestreiten, dass die Angeklagte psychisch krank sei. Die Taten zeugten von „extremer Grausamkeit und Brutalität“, so die Staatsanwältin. Sie sei in der Lage gewesen, die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen, argumentiert die Anklagebehörde.

Verteidigung plädiert auf Schuldunfähigkeit

Die Angeklagte plädierte in dem Prozess auf nicht schuldig und gab an, eine Stimme habe ihr befohlen, ihre Kinder zu töten. Ihre Anwälte machen dafür eine Übermedikation sowie eine sogenannte postpartale Psychose verantwortlich, die auch als Wochenbettpsychose bekannt ist.

Die postpartale Psychose tritt oft plötzlich sein. Mütter können dabei in seltenen Fällen noch Wochen oder Monate nach der Geburt eines Kindes an Wahnvorstellungen oder Halluzinationen leiden. Experten zufolge ist die Wochenbettpsychose die schwerste Form der psychischen Erkrankung nach der Geburt und sehr selten. Von 1000 Müttern sind etwa ein bis zwei betroffen.

Vor Gericht hatte der Vater der Kinder und mittlerweile Ex-Mann der Angeklagten ausgesagt, Lindsay C. habe seit der Geburt der Kinder mit Depressionen und Angstzuständen gekämpft und Medikamente genommen, am Tag der Tat aus seiner Sicht aber einen ihrer „besten Tage“ gehabt. Sie habe „glücklich“ auf ihn gewirkt und viel mit den Kindern gespielt. Er fand seine Frau mit Schnittwunden vor dem Haus und die toten Kinder im Keller des Hauses, nachdem er von Besorgungen zurückgekehrt war.

Erschwert wurde die Urteilsfindung durch eine Frau, der vorgeworfen wurde, sie habe Geschworene fotografiert und damit einschüchtern wollen. Die 56-jährige Dawn L. – Krankenschwester wie die Angeklagte – wies die Anschuldigung laut US-Medien zurück.

Lindsay C. sagte vor Gericht aus, dass sie mehrmals professionelle Hilfe in Anspruch nahm, medikamentös eingestellt wurde und sich selbst in stationäre psychische Behandlung eingewiesen hat. In den vergangenen Wochen hatten daraufhin dutzende Frauen vor dem Bezirksgericht in Plymouth im US-Bundesstaat Massachusetts demonstriert und Solidarität mit der Angeklagten bekundet. Sie wollten damit auf psychische Erkrankungen von Müttern aufmerksam machen und auf die Lücken im Gesundheitssystem der USA.

Quelle: ntv.de, kaz/AFP/dpa

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