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Startseite»Nachrichten»Fußfessel, Gewahrsam, Strafrecht: Sind für die Terrorabwehr Gesetzesverschärfungen nötig?
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Fußfessel, Gewahrsam, Strafrecht: Sind für die Terrorabwehr Gesetzesverschärfungen nötig?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 28, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Fußfessel, Gewahrsam, StrafrechtSind für die Terrorabwehr Gesetzesverschärfungen nötig?

Der Innenminister plädiert für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. (Foto: picture alliance / GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com)

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:

Was ist ein Gefährder?

Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Gefährder“ als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. „In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen“, sagte der Bundesinnenminister. „Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.“

Was wird nun erwogen?

Dobrindt plädiert deshalb für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. Sein zweiter Punkt: „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.“ Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner fordert Dobrindt: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Gerade beim Thema Fußfessel scheint auch die SPD mit an Bord: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien“, sagte deren Innenexperte Sebastian Fiedler in der ARD.

Was würde sich ändern?

Sowohl die Möglichkeit einer Überwachung von Gefährdern per Fußfessel als auch die Option einer Präventivhaft gibt es bereits. Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen bestimmten Zeitraum, sofern eine konkrete Straftat zu erwarten ist oder die Wahrscheinlichkeit dafür hoch. Nötig ist eine richterliche Anordnung. Diese Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher sagte.

Vorbeugende Überwachung per Fußfessel bei Gefährdern ist nach seinen Worten Ländersache auf Grundlage der Landespolizeigesetze. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel. Bei 18 von ihnen war dies auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder angeordnet. 128 waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll.

Die Maßnahme wird also vergleichsweise selten angewendet. Ähnlich sieht es beim vorsorglichen Gewahrsam aus. Eine längere Präventivhaft ist im BKA-Gesetz nicht vorgesehen, sondern nur sehr kurze Maßnahmen. Laut bayerischem Polizeigesetz ist hingegen auf richterliche Anordnung ein Gewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich. Andere Länderpolizeigesetze lassen weniger Spielraum. Dobrindts Ziel ist also vor allem eine einheitlichere Handhabung. Das sagt auch SPD-Mann Fiedler: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“

Könnten solche Änderungen Terror verhindern?

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf eine ausgeweitete Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ sagte der Experte: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst wenn die Fußfessel Alarm auslöse, sei nicht sofort ein Polizeibeamter neben dem Betroffenen, um ihn zu stoppen.

Dass die Überwachungsmaßnahme bisher vergleichsweise selten angewendet wird, erklärt sich aus Kinzigs Sicht so: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter hätten dies sehr sorgfältig zu prüfen. Und sie stünden bei der Gefahrenabwehr immer vor einem zentralen Problem: „Hat man valide Hinweise dafür, dass diese Person eine Gefährdung darstellt? Wie gefährlich ist diese Person? Wie hoch ist das Risiko? Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen.“

Gefährder könnten mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, schlägt Innenminister Dobrindt vor. Bei der Präventivhaft sei es ähnlich, sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen. „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“

Noch skeptischer sieht Kinzig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, so dass es auf Gefährder grundsätzlich nicht mehr angewendet werden könnte. Gerichte könnten schon heute ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht anwenden, sagte Kinzig. In der Altersgruppe zwischen 18 und 20 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, prüfen Gerichte laut Kinzig konkret zwei Kriterien: „Ist es eine Jugendverfehlung? Oder liegt eine Reifeverzögerung vor? Dann kann es Jugendstrafrecht anwenden. Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“

Quelle: ntv.de, Verena Schmitt-Roschmann, dpa

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