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Politik

Bundeskabinett bringt besseren Schutz vor digitaler Gewalt auf den Weg

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.10.2026 • 14:55 Uhr

Bundesjustizministerin Hubig will die Menschen besser vor digitaler Gewalt schützen – also etwa sexualisierten Deepfake-Videos oder heimlichen Sauna-Aufnahmen. Das Kabinett stimmte ihrem Gesetzentwurf zu, nun ist der Bundestag am Zug.

Das schwarz-rote Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen. Dieser sieht mehrere neue Strafvorschriften vor. Menschen sollen damit besser vor bildbasierter sexualisierter Gewalt wie Vergewaltigungsvideos, sexualisierten Deepfakes oder heimlich hergestellten, intimen Aufnahmen – zum Beispiel in der Sauna – geschützt werden. Auch heimliche Aufnahmen von bekleideten intimen Körperstellen sollen strafbar werden, sofern es sich um eine offensichtlich sexualisierte Darstellung handelt.

Weitere der geplanten Änderungen beziehen sich etwa auf den sogenannten Identitätsmissbrauch, etwa über Fake-Profile, und Cyberstalking mit Hilfe von satellitengestützten Trackern. Über den Entwurf entscheidet noch der Bundestag.

Hubig: „Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand“

Die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sehen vor, dass Betroffene sich leichter vor Gericht wehren und etwa Accountsperren erreichen können sollen. „Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand“, sagte Hubig. Sexualisierte Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen kursierten millionenfach im Netz, sogar Videos von Vergewaltigungen würden geteilt. „Das dürfen wir nicht hinnehmen.“

Digitale Gewalt könne genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt. Weil sie sich besonders häufig gegen Frauen richte, sei ein „entschlossener Kampf“ dagegen auch eine Frage der Gleichberechtigung. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt werde „Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum“ beendet.

Fall Fernandes hatte Aufmerksamkeit auf digitale Gewalt gelenkt

Sollte der Entwurf den Bundestag so passieren, wäre künftig auch das „ansehensschädigende Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person“ ausdrücklich strafbar. Hier sind vermutlich auch die Erfahrungen der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes in das Gesetzesvorhaben eingeflossen.

Fernandes richtet seit einiger Zeit öffentlich Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, über die zuerst der Spiegel berichtet hatte. Sie wirft ihm neben körperlichen Übergriffen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Gesetz gegen digitale Gewalt war aber bereits vor Bekanntwerden dieses prominenten Falles im Koalitionsvertrag vereinbart.

Richterbund warnt vor Vollzugsdefizit

Der Deutsche Richterbund erklärte, es reiche nicht aus, im Kampf gegen digitale Gewalt nur auf Gesetzesverschärfungen zu setzen. „Will der Rechtsstaat sein Schutzversprechen einlösen, müssen die Bundesländer die Personalmisere der chronisch überlasteten Strafjustiz beenden“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Auch der Auskunftsanspruch für Betroffene stehe und falle mit seiner Durchsetzbarkeit. Dafür brauche es mehr Richter und eine Speicherung von Internet-Adressen.

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