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Gericht deutet Entscheidung an: Quadrat-Riegel ist Ritter Sport „überdurchschnittlich“ ähnlich

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 15, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Gericht deutet Entscheidung anQuadrat-Riegel ist Ritter Sport „überdurchschnittlich“ ähnlich

Der Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ und die Schokolade von Ritter Sport – zu ähnlich? (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Gericht schickt sich an, den Markenrechtsstreit zwischen Ritter Sport und einer kleinen Mannheimer Firma anders zu entscheiden als die Vorinstanz. Die quadratische Verpackung des „Monnemer Quadrat Bio“ sei der bekannten Schokolade zu ähnlich. In der Quadrate-Stadt herrscht Entsetzen.

Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit auf einen Erfolg vor Gericht hoffen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker aus Mannheim. Die Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani zu Beginn der Anhörung.

Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. „Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben“, sagte Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Im Anschluss sollten beide Seiten ihre Sicht der Dinge vortragen. Wann eine Entscheidung des Oberlandesgerichts vorliegen wird, war zunächst unklar.

Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ verklagt: Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.

Ehepaar sieht sich „wahnsinnig im Recht“

Das Ehepaar Wacker, das hinter dem Mannheimer Hersteller steht, reagierte schockiert. „Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend“, sagte Geschäftsführerin Melanie Wacker zur Position des Gerichts. „Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen.“

Wacker sagte weiter: „Also nach wie vor, wir sehen uns wahnsinnig im Recht.“ Sie müssten sich überlegen, ob sie gegen die Entscheidung letztlich vorgehen wollten oder nicht. „So emotional sagt man jetzt auf jeden Fall: ‚Weiter‘, weil es einen wahnsinnig ärgert und man sich wahnsinnig ungerecht behandelt fühlt“, sagte die 37-Jährige. „Aber natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken.“ Nach Angaben ihrer Anwältin könnte ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof am Ende bis zu 80.000 Euro kosten – sollten sie verlieren.

Wacker GmbH kontert mit „Monnemer Klageriegel“

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels der Wackers sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.

Die Schwaben argumentieren zudem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.

Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter sah nach eigener Aussage keine Markenverletzung.

Kunden der Wacker GmbH können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen – um möglichen höheren Schadenersatzforderungen später vorzubeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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