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Politik

Gewaltschutzgesetz: Was die Fußfessel bringen soll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 8, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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faq

Stand: 08.05.2026 • 12:46 Uhr

Elektronische Fußfesseln sollen Gewalttäter von neuen Übergriffen abhalten und potenzielle Opfer warnen. Es geht vor allem darum, Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Was sieht das Gesetz konkret vor?

Was hat der Bundestag beschlossen?

Künftig sollen Betroffene von häuslicher Gewalt ihre Peiniger mit einer elektronischen Fußfessel auf Abstand halten können. Das ist der Kern des Gewaltschutzgesetzes, dem der Bundestag heute mit breiter Mehrheit zugestimmt hat.

Wie funktioniert die Fußfessel?

Künftig kann damit ein Täter nach einem Annäherungsverbot von einem Gericht zum Tragen des Geräts verpflichtet werden. Die Fußfessel wird an einem Band über dem Knöchel getragen und gibt Auskunft über den Aufenthaltsort eines Gewaltstraftäters. Sie schlägt Alarm, wenn sich dieser etwa der Wohnung seines Opfers nähert. Dies soll Frauen künftig besser vor Angriffen von Männern schützen, die ihnen schon einmal Gewalt angetan haben. Kommt er zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich in Sicherheit bringen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Strafmaß angehoben werden können.

Das Tragen des Sendegeräts soll dem Gesetz zufolge für maximal sechs Monate angeordnet werden können. Eine mehrfache Verlängerung um jeweils drei Monate soll aber möglich sein. Eine Fußfessel darf auch gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, heißt es in der Begründung des Rechtsausschusses. Der Täter ist auch verpflichtet, ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann.

Was ist der Hintergrund?

Geschützt werden sollen vor allem Frauen. Laut den jüngsten vorliegenden Zahlen des Bundeskriminalamtes gab es 2024 in Deutschland fast 266.000 Opfer häuslicher Gewalt, davon 187.000 Frauen und Mädchen. Das sind nur jene Fälle, die bei der Polizei bekannt werden. Einer Studie der Behörde zufolge wird ein Großteil der Gewalt nicht angezeigt.

Vor allem Femizide sollen verhindert werden – also die gewaltsame Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2024 mehr als 300 Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen aus.

Gibt es Erfahrungen anderer Länder?

Vorbild dieser sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist Spanien. Dort sei seit Einführung dieser Option 2009 kein Opfer mehr getötet worden, wenn es das Zweitgerät bei sich trug, heißt es im Gesetz. Auch Frankreich und die Schweiz sind inzwischen dem spanischen Beispiel gefolgt.

Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es auch seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.

Was ist noch geplant?

Die Option Fußfessel ist aber nur ein Teil der Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen ist auch, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können. Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Was sagt die Ministerin dazu?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat die Einführung der elektronischen Fußfessel angesichts zunehmender Gewalt gegenüber Frauen als einen „ersten Schritt“ bezeichnet. In der Gesellschaft werde Gewalt stärker akzeptiert, und die „Verachtung gegenüber Frauen“ nehme zu, sagte die SPD-Politikerin vor der Bundestagsentscheidung im Deutschlandfunk. Die Täter seien überwiegend männlich. „Es ist tatsächlich auch ein Problem der Männer“, und es sei ein Problem, „das sich durch die gesamte Gesellschaft zieht“. Es seien keine Einzelfälle, sondern „ein Massenphänomen“. Mit Blick auf die Erfahrungen Spaniens sagte Hubig: „Deutschland hängt im Gewaltschutz hinterher.“ Das könne man nicht schönreden.

Gibt es auch Kritik?

Abgeordnete der Opposition forderten einen umfassenderen Schutz. Die elektronische Fußfessel könne eine gezielte Schutzmaßnahme in Hochrisikofällen sein, es brauche jedoch mehr, sagte Lena Gumnior von den Grünen. Kathrin Gebel (Linke) verwies darauf, dass Spanien nicht nur die Fußfessel, sondern ein umfassendes Konzept zum Schutz von Frauen eingeführt habe. Die Fußfessel werde nicht in allen Fällen helfen; viele betroffene Frauen lebten noch in Abhängigkeit mit den Gewalttätern zusammen. Nur die wenigsten stellten überhaupt einen Gewaltschutzantrag; das sei aber Voraussetzung für die Fußfessel.

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Dr. Heinrich Krämer
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