Ein 41 Sekunden langes Video von Herbert Grönemeyer sorgt auf Facebook erneut für Empörung. Tausende Nutzer sehen darin einen Beweis für Gewalt, Doppelmoral oder sogar politischen Extremismus. Der entscheidende Kontext fehlt allerdings: Der Vorfall ereignete sich bereits 2014. Jahre später stellte ein Gericht fest, dass zwei Paparazzi Grönemeyer gezielt provoziert hatten. Sie wurden anschließend wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage verurteilt.
Auf Facebook wird derzeit ein Video verbreitet, in dem Herbert Grönemeyer wütend auf Fotografen zuläuft und handgreiflich wird. Der Beitrag versieht die Aufnahme mit der Aussage „Diagnose: Psychopath“. Zahlreiche Kommentare werten das Video als Beleg dafür, dass Grönemeyer grundlos gewalttätig geworden sei, darin sein „wahres Gesicht“ zeige oder sein Verhalten mit seiner politischen Haltung zusammenhänge.
Es dauert nur wenige Sekunden, bis das Urteil gefällt ist. Herbert Grönemeyer läuft in einem Flughafenterminal auf einen Mann zu, schreit ihn an und wird körperlich. Ein Fotograf geht zu Boden. Wer ausschließlich diesen Ausschnitt sieht, kann leicht zu dem Schluss kommen: Der Sänger hat ohne ersichtlichen Grund die Beherrschung verloren.
Genau dieses Video wird Ende August 2026 wieder auf Facebook verbreitet. Der aktuelle Beitrag wurde am 27. August veröffentlicht. Am Morgen des 29. August zeigte Facebook bereits 10.481 Reaktionen, 7.648 Kommentare und 4.374 Teilungen. Wie viele Menschen das Video tatsächlich gesehen haben, ist öffentlich nicht ersichtlich.
Auffällig ist bereits die Überschrift, mit der das Video verbreitet wird: „Diagnose: Psychopath“. Damit liefert der Beitrag seinem Publikum eine Interpretation gleich mit. Die Bezeichnung ist eine abwertende Zuschreibung und keine fachlich belastbare Diagnose, die sich aus einem kurzen Video ableiten ließe. Gleichzeitig fehlt genau jener Kontext, der für die gezeigte Reaktion entscheidend ist – nämlich die Vorgeschichte des Vorfalls und dessen spätere gerichtliche Aufarbeitung.
Die Kommentare zeigen, wie stark die wenigen Sekunden wirken. Grönemeyer wird darin etwa als „Extremist“ oder „Systemling“ bezeichnet, Nutzer fordern dazu auf, seine Musik und seine Konzerte zu boykottieren. Manche stellen sogar Vergleiche mit dem Nationalsozialismus an. Andere bringen das Video plötzlich mit Corona-Impfungen oder Grönemeyers politischen Äußerungen in Verbindung – obwohl beides mit dem damaligen Vorfall nichts zu tun hat.
Dabei gibt es ein Problem: Das Video ist echt. Aber die Geschichte, die der kurze Ausschnitt heute erzählt, ist unvollständig.
Der „Ausraster“ ist fast zwölf Jahre alt
Die Aufnahmen entstanden am 21. Dezember 2014 am Flughafen Köln/Bonn. Grönemeyer war damals mit seiner Lebensgefährtin und seinem Sohn unterwegs. Die Bilder wurden noch am selben Tag im Internet verbreitet und als spektakulärer „Ausraster“ des Musikers präsentiert.
Hinweis zum Datum: In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs von 2019 (Archiv) wird der Vorfall auf den 21. Dezember 2015 datiert. Diese Jahreszahl ist offenbar fehlerhaft. Mehrere zeitgenössische Berichte erschienen bereits im Dezember 2014 und dokumentieren genau diese Auseinandersetzung und das damals verbreitete Video. Auch spätere Prozessberichte, darunter der Spiegel, nennen ausdrücklich den 21. Dezember 2014 als Datum des Vorfalls.
Eine ausführliche Rekonstruktion von ZEIT Online aus dem Jahr 2019 zeigt allerdings, dass die wenigen Sekunden nur einen Ausschnitt der Geschichte erzählen. Demnach waren die beiden Männer keine zufälligen Passanten. Es handelte sich um Promifotografen, die mit dem Auftrag zum Flughafen gekommen waren, Grönemeyer und seine Begleitung zu fotografieren.
ZEIT Online: „Hast du das aufgenommen?“ – Rekonstruktion des Vorfalls
Grönemeyer schilderte später vor Gericht, dass ihm einer der Männer bereits auf einer Rolltreppe aufgefallen sei. Kurz darauf sei ihm ein Mann erneut im Bereich der Toiletten begegnet. Der Sänger war ohne Personenschutz unterwegs und sagte später, die Situation habe ihn beunruhigt.
Dann wurden die Kameras ausgepackt.
Das Gericht kam zu einem deutlich anderen Bild
Der entscheidende Punkt liegt im Urteil des Landgerichts Köln vom 7. März 2019.
Nach Überzeugung der Strafkammer hatten die beiden Fotografen Grönemeyer bewusst provozieren wollen. Richter Achim Hengstenberg erklärte laut ZEIT Online, es sei von Anfang an ihr Ziel gewesen, den Musiker zu provozieren und anschließend seine wütende Reaktion zu filmen.
ZEIT Online: Fotografen wegen falscher Verdächtigung Grönemeyers verurteilt
Damit bekommt das heute verbreitete Video eine völlig andere Vorgeschichte.
Grönemeyer schlug tatsächlich mit seiner Tasche nach einem der Männer und könnte ihn dabei auch getroffen haben. Das Gericht stellte diesen Teil des Geschehens keineswegs in Abrede. Nach der gerichtlichen Bewertung handelte Grönemeyer dabei allerdings aus Nothilfe, weil er verhindern wollte, dass Fotos von seiner Familie gemacht wurden.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Erzählung, die heute in zahlreichen Facebook-Kommentaren entsteht. Dort wird aus dem kurzen Ausschnitt teilweise abgeleitet, Grönemeyer habe offenbar grundlos Journalisten oder Fotografen angegriffen.
Ein Nutzer schreibt etwa: „Aber Körperverletzung scheint ok zu sein?!“ Andere sprechen von einem Angriff auf die Presse.
Die spätere Beweisaufnahme ergab jedoch ein anderes Gesamtbild.
Die Fotografen zeigten anschließend Grönemeyer an
Nach dem Vorfall erstatteten die beiden Fotografen Strafanzeige gegen Grönemeyer. Sie behaupteten unter anderem, der Musiker habe sie geschlagen, gewürgt und verletzt.
Das gegen Grönemeyer geführte Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde später eingestellt.
Stattdessen gerieten die Fotografen selbst ins Visier der Ermittler. Nach Überzeugung des Landgerichts hatten sie Grönemeyer mit falschen Vorwürfen belastet. Besonders bemerkenswert ist eine weitere Feststellung des Gerichts: Die Verletzungen, auf die sich die Männer berufen hatten, hätten sie sich nach Überzeugung der Kammer selbst zugefügt oder zufügen lassen.
Das Landgericht Köln verurteilte beide wegen falscher Verdächtigung zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wegen uneidlicher Falschaussage kamen Geldstrafen von jeweils 90 Tagessätzen hinzu.
Damit war die Sache noch nicht beendet. Die beiden Männer legten Revision ein.
Der Bundesgerichtshof machte das Urteil rechtskräftig
Am 22. Oktober 2019 verwarf der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revisionen der beiden Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Köln. Damit wurden die Verurteilungen rechtskräftig. Das Aktenzeichen lautet 2 StR 292/19.
Nach den vom Bundesgerichtshof wiedergegebenen Urteilsfeststellungen wollten die Fotografen Grönemeyer durch das Fotografieren seiner Begleiterin provozieren und seine Reaktion mit einer Videokamera festhalten. Anschließend machten sie in ihrer Strafanzeige nach den gerichtlichen Feststellungen bewusst falsche Angaben über angebliche Gewalttaten des Sängers.
Das ist keine nachträgliche Interpretation von Fans des Sängers und auch keine Behauptung aus sozialen Netzwerken. Es handelt sich um Feststellungen eines Strafgerichts; die dagegen eingelegten Revisionen wurden vom Bundesgerichtshof verworfen.

Bundesgerichtshof: Verurteilung der beiden Fotografen rechtskräftig
Beck aktuell: BGH – Verurteilung im „Fall Grönemeyer“ rechtskräftig
Das kurze Video erzählt nur den spektakulärsten Teil
Interessant ist, dass genau das Material, das den Fotografen Aufmerksamkeit verschaffen sollte, fast zwölf Jahre später erneut funktioniert.
Zu sehen ist der emotional stärkste Moment. Grönemeyer ist aufgebracht, läuft auf die Kamera zu und schreit. Was davor passiert ist, wer die Männer sind und weshalb sie dort waren, ist im Ausschnitt nicht erkennbar.
Schon 2019 beschrieb ZEIT Online, wie wirkungsvoll diese Bilder damals gewesen waren. Das Video zeigte einen sichtbar wütenden Grönemeyer und wurde als klassischer Prominenten-„Ausraster“ verbreitet. Erst das spätere Verfahren machte deutlich, wie sehr der kurze Ausschnitt die Vorgeschichte ausblendete.
Genau dasselbe geschieht 2026 erneut.
Einige Kommentierende versuchen zwar, auf das Gerichtsurteil hinzuweisen. Einer erklärt ausführlich, dass die Fotografen Grönemeyer provozierten und später selbst verurteilt wurden. Ein anderer fasst den entscheidenden Punkt zusammen: Wer nur die wenigen Sekunden sehe, könne den Eindruck bekommen, Grönemeyer renne grundlos auf zwei Personen los – die gerichtlichen Feststellungen erzählen jedoch eine andere Geschichte.
Zwischen Tausenden empörten Kommentaren gehen solche Hinweise allerdings leicht unter.
Sogar die Corona-Impfung landet plötzlich in den Kommentaren
Besonders anschaulich wird der Mechanismus dort, wo das Video mit Dingen verbunden wird, die 2014 überhaupt keine Rolle spielen konnten.
Unter dem aktuellen Facebook-Beitrag finden sich Kommentare wie „Nebenwirkungen von der Impfung“ oder „Zuviel geimpft“. Andere beschimpfen Grönemeyer wegen seiner politischen Haltung und stellen einen Zusammenhang zwischen dem Flughafen-Vorfall und seinen späteren öffentlichen Positionierungen her.
Damit verändert sich die Bedeutung des Videos. Aus einem konkreten Konflikt zwischen einem Prominenten und zwei Paparazzi wird plötzlich ein vermeintlicher Beweis für den Charakter eines politischen Gegners. Das alte Material bekommt eine neue Geschichte übergestülpt.
Für diese Geschichte gibt es keinen Beleg.
Wurde die Verbreitung des Videos tatsächlich verboten?
Auch dazu finden sich in den Kommentaren zahlreiche Aussagen. Manche Nutzer schreiben, die Weiterverbreitung des Videos sei grundsätzlich gerichtlich verboten und jeder, der es poste, mache sich damit strafbar.
So pauschal lässt sich das nicht sagen.
Tatsächlich erwirkte Grönemeyer im Jänner 2015 vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die damalige Veröffentlichung des Videos durch „Bild“. Das Boulevardmedium durfte die Aufnahme aufgrund dieser Entscheidung zunächst nicht weiter auf seiner Website zeigen. Der Springer-Verlag kündigte damals an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Darüber berichteten unter anderem die Süddeutsche Zeitung und Der Standard
Süddeutsche Zeitung: Grönemeyer setzt sich gegen Bild-Zeitung durch
Der Standard: Grönemeyer lässt Video über Auseinandersetzung mit Fotografen verbieten
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede Person, die 2026 einen Ausschnitt auf Facebook teilt, damit zwangsläufig eine Straftat begeht. Die damalige einstweilige Verfügung betraf eine konkrete Veröffentlichung. Wer daraus ein allgemeines strafrechtliches Verbot jedes heutigen Reposts ableitet, geht weiter, als die verfügbaren Quellen belegen.
Ein echtes Video kann trotzdem irreführend sein
Der Fall zeigt ein Problem, das bei Faktenchecks leicht unterschätzt wird. Irreführende Inhalte brauchen keine künstlich erzeugten Bilder und keine manipulierte Tonspur. Manchmal genügt es, einen echten Ausschnitt ohne seine Vorgeschichte zu verbreiten.
Der aktuelle Clip zeigt Herbert Grönemeyer tatsächlich. Seine Reaktion ist echt. Auch seine Wut wurde nicht künstlich erzeugt.
Irreführend wird die Sache dort, wo diese 41 Sekunden als vollständige Darstellung des Geschehens behandelt werden.
Das spätere Strafverfahren lieferte den entscheidenden Kontext, den das virale Video nicht zeigt: Die beiden Männer waren als Promifotografen vor Ort, das Gericht sah eine beabsichtigte Provokation, ihre später gegen Grönemeyer erhobenen schweren Gewaltvorwürfe wurden als bewusst falsch bewertet und beide Männer wurden verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf ihre Revisionen.
Fast zwölf Jahre später genügt derselbe Ausschnitt erneut, damit Tausende Menschen innerhalb weniger Sekunden ein Urteil fällen.
Fazit
Das aktuell auf Facebook verbreitete Grönemeyer-Video ist echt, aber alt und ohne seine Vorgeschichte irreführend. Es stammt vom Flughafen Köln/Bonn aus dem Dezember 2015. Zwei Paparazzi filmten damals eine heftige Reaktion des Sängers. Das Landgericht Köln stellte Jahre später fest, dass die Männer Grönemeyer gezielt provozieren wollten. Ihre anschließenden schweren Gewaltvorwürfe gegen ihn wurden als falsch bewertet. Beide Fotografen wurden wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf 2019 ihre Revisionen, womit die Verurteilungen rechtskräftig wurden.
Die Bezeichnung „Diagnose: Psychopath“ ist keine durch den Clip belegte medizinische Diagnose, sondern eine abwertende Zuschreibung des aktuellen Facebook-Beitrags. Aus einem 41 Sekunden langen Video lässt sich eine psychische Störung nicht seriös diagnostizieren.
Wer heute ausschließlich diese 41 Sekunden sieht, sieht daher einen echten Moment – aber eben nur einen Moment aus einer wesentlich längeren Geschichte.
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