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Politik

Hitzige Diskussion über Barrierefreiheit im Bundestag

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.05.2026 • 17:07 Uhr

Die Bundesregierung will für mehr Barrierefreiheit sorgen. Ein Gesetzentwurf wird aber nicht nur Menschen mit Behinderung abgelehnt. Für viel Frust sorgen die Ausnahmen für private Unternehmen.

Von Andreas Fischer, ARD-Hauptstadtstudio

Es ist schon relativ viel los um 9.00 Uhr im Plenarsaal. Die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien sind da, die Besuchertribünen sind voll, auf den wenigen barrierefreien Plätzen verfolgen auch einige Menschen mit körperlicher Behinderung die Debatte.

Seit Wochen protestieren Behinderten- und Sozialverbände gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Es ist aber noch ziemlich ruhig in den Reihen, als Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) ihren Gesetzentwurf verteidigt.

Menschen mit Behinderung bekommen jetzt einen Anspruch auf sogenannte angemessene Vorkehrungen. „Das bedeutet beispielsweise, dass der genannte Friseurladen eine mobile Rampe zur Verfügung stellen muss oder eine andere praktikable Lösung anbietet“, erläutert Bas.

Viel Kritik am Gesetzentwurf

Klingt erstmal nach einem Fortschritt, immerhin sollen Regeln zur Barrierefreiheit in Zukunft nicht nur für Behörden, sondern auch für die Privatwirtschaft gelten. Doch eine Klausel im Gesetzestext hat schon im Vorfeld für massive Kritik gesorgt. Sie besagt, dass für Unternehmer alle baulichen Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige Belastung gelten.

Ein Widerspruch in sich, findet der AfD-Politiker Jan Feser, der sagt, dass die Zielsetzung des Gesetzentwurfs „in nur einem Halbsatz vollends ausgehebelt wird. Oder anders ausgedrückt, das Gesetz verfolgt eine Zielsetzung, deren Erreichung durch den Gesetzesvortrag selbst verhindert wird.“

Ausnahmen für die Privatwirtschaft

Nicht nur aus der Opposition muss sich Sozialministerin Bas scharfe Kritik anhören. Auch in den eigenen Reihen ist ihr Gesetzentwurf höchst umstritten.

Heike Heubach (SPD) ist die erste gehörlose Abgeordnete im Bundestag. Ihre Rede hält sie in Gebärdensprache, eine Sprecherin trägt sie über die Lautsprecher im Plenarsaal vor. Heubach ist enttäuscht, dass die Privatwirtschaft anders als der Staat nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet wird. Der Alltag der Menschen finde nicht in Ministerien oder Behörden statt, sondern im Supermarkt, Restaurant, Kino oder Bahnhof.

Wenn wir Barrierefreiheit ernst meinen, dann müssen wir sie genau dort durchsetzen, wo das Leben stattfindet, in der Privatwirtschaft.

Heike Heubach, SPD-Bundestagsabgeordnete

Demonstrationen vor dem Kanzleramt

Auch die Linkspartei sieht sich in dieser Debatte als Sprachrohr der Menschen mit Behinderung, von denen einige am Morgen auch vor dem Kanzleramt demonstrierten. Fraktionschef Sören Pellmann fällt ein drastisches Urteil: „Ich will einen Inklusionsaktivisten, nämlich Raul Krauthausen, zitieren, der auf die Frage, wie er das Behindertengleichstellungsgesetz bezeichnen würde, sagte: ‚Dieses Gesetz ist einfach scheiße.'“

CDU-Abgeordneter sieht „viele Fortschritte“

Ein Zitat, das der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers nicht unterschreiben würde. Er ist in seiner Fraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständig, sieht im Gesetzentwurf viele Fortschritte, zum Beispiel im Bereich der leichten Sprache oder bei Assistenzhunden.

Und er verteidigt den Ansatz, dass die Privatwirtschaft nicht zu sehr belastet wird, die Regelung müsse „zumutbar und auch rechtssicher“ sein. „Denn Barrieren können nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden.“

Ringen um konkrete Änderungen

Aber nicht nur an den Regeln für die Privatwirtschaft gibt es Kritik. Der Bund verpflichtet sich mit den Plänen, seine bestehenden Gebäude bis 2045 komplett barrierefrei umzubauen. Zehn Jahre später als es Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.

Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) geht das zu langsam. „Das sind ja keine Orte, an die man normalerweise mit Freude geht, sondern im Zweifelsfall wird man dahin zitiert.“ Rüffer kritisiert: „Und dann muss man doch drum betteln, dass man reingelassen wird. Das kann doch nicht unser Ernst sein. Das kann nicht unser Ernst sein.“

Am Ende der Debatte ist klar, dass kaum jemand mit dem Gesetzentwurf so richtig glücklich ist. Die Frage ist, auf welche konkreten Änderungen sich die Abgeordneten im parlamentarischen Verfahren einigen können.

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