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Hoch subventioniert und prekär: Minijobs werden zum Streitpunkt der Rentenreform

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 23, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Hoch subventioniert und prekärMinijobs werden zum Streitpunkt der Rentenreform

22.06.2026, 19:20 Uhr

Von Max Borowski
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Sackgasse statt Sprungbrett. Viele Menschen stecken langfristig in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. (Foto: picture alliance / SvenSimon)

Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in Minijobs, oft jahrzehntelang. Geht es nach der Rentenkommission, ist damit bald Schluss. Während viele Experten das Aus dieses Modells schon seit Jahren fordern, fürchtet unter anderem der Einzelhandel eine massenhafte Jobvernichtung.

Den Zahlen zufolge sind Minijobs ein Erfolgsmodell: Laut der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung arbeiteten im ersten Quartal dieses Jahres rund 6,8 Millionen Erwerbstätige in solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Beliebt ist das Modell bei vielen Ökonomen und auch Politikern allerdings nicht. Seit Jahren fordern sie, Minijobs zu beschränken oder komplett abzuschaffen. Zuletzt schlug die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für die Reform der Rente vor, die weitgehende Befreiung der Minijobs von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nur noch auf Schüler zu begrenzen. Damit wäre diese Beschäftigungsform weitgehend abgeschafft.

Warum sind die Minijobs so umstritten? Wer will an ihnen festhalten und was hat das Ganze mit der Rente zu tun? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was sind Minijobs?

Das Gesetz kennt zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung: Jobs mit einem Verdienst von höchsten 603 Euro pro Monat und kurzfristige Arbeitsverhältnisse von bis zu 70 Tagen im Jahr, für die keine Verdienstgrenze gilt. Die erste Variante läuft darauf hinaus, dass der Arbeitnehmer, sofern er oder sie den Mindestlohn bekommt, höchstens zehn Stunden pro Woche arbeiten kann – bei einem höheren Lohn entsprechend weniger. Gewerbliche Arbeitgeber müssen für die Minijobber gut 30 Prozent Sozialversicherungsbeiträge abführen, private Arbeitgeber einen ermäßigten Satz. Die Beschäftigten dagegen zahlen keine Beiträge zu Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, von den Rentenbeiträgen können sie sich befreien lassen. Von der Lohnsteuer sind die meisten Minijobs fast vollständig befreit. Die Regeln unterscheiden sich, je nach Art des Minijobs, ob dieser als Neben- oder einziger Beruf ausgeübt wird oder mehrere Minijobs bestehen.

Aufgrund dieser Vergünstigungen spricht etwa die Industriestaatenorganisation OECD davon, dass die geringfügige Beschäftigung in Deutschland mit Milliarden von Euro subventioniert werde.

Was war die Idee hinter den Minijobs?

Die Minijob-Regeln sollten den bürokratischen Aufwand und die Abgabenlast für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und damit unter anderem den Anreiz für Schwarzarbeit reduzieren. Diese Jobs sollten zudem unter anderem für geringqualifizierte Menschen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtern und als Brücke in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dienen.

Hat das funktioniert?

Laut dem Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Schneider, einem Experten für die sogenannte Schattenwirtschaft, ging die Schwarzarbeit nach Einführung der Minijobs 2003 tatsächlich stark zurück. Andere Ziele wurden jedoch nicht erreicht. Dadurch, dass bei Überschreiten der Verdienstgrenze die Abgabenlast plötzlich stark steigt, wurden die Minijobs für viele Beschäftigte zu einer Sackgasse statt zu einer Brücke. Untersuchungen zeigen, dass die meisten, die einmal in einem Minijob sind, dies dauerhaft bleiben, obwohl viele Minijobber Umfragen zufolge gerne ihre Arbeitszeit ausweiten würden. Minijobs sind ein wesentliches Hindernis dafür, dass die Deutschen, wie von Wirtschaftsvertretern und Politikern immer wieder gefordert, insgesamt mehr arbeiten.

Problematisch ist zudem, dass Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und kaum auf Rente erwerben. Als in der Corona-Krise Hunderttausende Minijobber ihre Arbeit verloren, hatten sie keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.

Welche Kritik gibt es noch?

Theoretisch sollten Unternehmen bei Minijobs etwas erhöhte Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Arbeitnehmer sollte dagegen gelten „brutto gleich netto“. In der Praxis ist jedoch zu beobachten, dass manche Arbeitgeber die Bruttolöhne in einigen Fällen einfach soweit senkten, dass sie den Großteil der Steuer- und Abgabenvorteile einstreichen. Studien haben zudem gezeigt, dass die prekären Minijobs teilweise sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen verdrängten. Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge nutzen vor allem kleine Betriebe Minijobs, anstatt Mitarbeiter regulär einzustellen. Das Institut bezifferte im Jahr 2021 die Zahl der direkt verdrängten sozialversicherungspflichtigen Jobs auf 500.000.

Was hat das alles mit der Rente zu tun?

Die geltende Regelung verhindert auf zweifache Weise, dass langjährige Minijobber signifikante Rentenansprüche erwerben: Zum einen zahlen die meisten von Ihnen keine eigenen Beiträge – nur der Arbeitgeber führt eine Pausschale ab. Zudem arbeiten sie aufgrund der Verdienstgrenze für Minijobs oft weniger als sie könnten und auch wollen.

Den Sozialversicherungen entgehen durch die Begünstigung der Minijobs einer Schätzung des Sozialministeriums zufolge mehr als vier Milliarden Euro an Einnahmen jedes Jahr. Dazu macht sich auch hier Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Job und die Verhinderung von Mehrarbeit bemerkbar. Beides würde zu erheblichen Mehreinnahmen für die Rentenkasse und die anderen Sozialversicherungen führen.

Wer plädiert trotzdem für die Beibehaltung der Minijobs?

Neben dem Schwarzarbeitsexperten Friedrich Schneider setzten sich vor allem Arbeitgebervertreter für die Beibehaltung der aktuellen Regeln ein. Minijobber sind nicht nur günstig, sondern auch besonders flexibel einsetzbar bei saisonalem Arbeitsbedarf. Die meisten von ihnen arbeiten Zahlen der Minijob-Zentrale zufolge im Kfz-Handel und -Werkstätten. Auch die Gastronomie und der Einzelhandel sind auf die Minijobber angewiesen. Der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands HDE, Stefan Genth warnte, dass eine Abschaffung der jetzigen Regeln „Hunderttausende Jobs im Einzelhandel“ vernichten würde. Der Arbeitsmarktexperte des Arbeitnehmer-nahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, Holger Schäfer, argumentiert, dass die meisten geringfügig Beschäftigten vom Aus der Minijobs nicht profitieren würden. Sie müssten zwar mehr in die Sozialkassen einzahlen. Aber die Ansprüche, die sie erwerben, wären trotzdem nicht existenzsichernd. So bekämen sie im Alter trotzdem nur die Grundrente.

Quelle: ntv.de

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