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Startseite»Nachrichten»„Kein Vorwurf der Doppelmoral“: Bundesregierung bewertet Streecks Leihmutterschaft anders als Spahns
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„Kein Vorwurf der Doppelmoral“: Bundesregierung bewertet Streecks Leihmutterschaft anders als Spahns

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 20, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Kein Vorwurf der Doppelmoral“Bundesregierung bewertet Streecks Leihmutterschaft anders als Spahns

Hendrik Streeck und Ehemann Paul Zubeil sind im April dank einer Leihmutter Eltern geworden. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Im April wird bekannt, dass Hendrik Streeck und sein Mann Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA trug ihr Kind aus. Für den CDU-Politiker hat das keine Konsequenzen. Jens Spahn ergeht das diesen Sommer anders. Der Regierungssprecher liefert dafür eine Erklärung.

Die Bundesregierung sieht bei der Vaterschaft des Drogenbeauftragten Hendrick Streeck durch eine Leihmutterschaft eine andere Situation als im Fall des zurückgetretenen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn. Streeck habe seines Wissens keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin. Daher sei „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“.

Streeck hatte seine Vaterschaft gemeinsam mit seinem Ehemann im April im Gespräch mit der Zeitschrift „Bunte“ bestätigt. Laut der Zeitschrift kam diese durch eine Leihmutterschaft in den USA zustande. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, zitierte ihn damals das Magazin nach der Geburt des Kindes, die demnach im US-Bundesstaat Idaho stattfand. Spahn war ebenfalls durch eine Leihmutterschaft Vater geworden. Er hatte ein solches Vorgehen jedoch zuvor gemäß der CDU-Parteilinie abgelehnt. Nach Vorwürfen deswegen trat er am Samstag als Fraktionschef zurück.

„Ich muss um Verständnis bitten, dass wir uns an der Debatte um Streeck nicht beteiligen“, sagte Kornelius weiter mit Blick auf den Drogenbeauftragten der Bundesregierung und CDU-Bundestagsabgeordneten. Er verwies auf dessen Privatsphäre, „die es zu respektieren gilt“. Auch habe Streeck die Umstände seiner Vaterschaft nicht selbst öffentlich gemacht. Er selbst habe dazu auch keine Informationen, sagte der Regierungssprecher.

In Deutschland sind Leihmutterschaften anders als in den USA und einigen anderen Ländern verboten. „Von der Bundesregierung gibt es derzeit keinen Vorstoß, die Gesetzeslage zu ändern“, sagte dazu Kornelius. Die CDU hatte sich in einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung von Leihmutterschaften ausgesprochen.

Quelle: ntv.de, fzö/AFP

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