Mehr als 400 ausgefallene Unterrichtsstunden, aber kein Anspruch auf eine Neubewertung des Abiturs: Die Klage eines ehemaligen Schülers aus Landau gegen das Land Rheinland-Pfalz blieb ohne Erfolg.
Ein ehemaliger Schüler ist mit einer Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz gescheitert: Obwohl während seiner Oberstufenzeit massenhaft Unterricht ausgefallen sein soll, kann Kläger Elija Walk keine Neubewertung seiner Abitur-Prüfung fordern.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße besteht kein Anspruch auf eine erneute Bewertung seiner Abitur-Leistungen. Den hätte man allenfalls bei einer Rechtsverletzung, wie etwa einem Fehler in der Korrektur der Prüfungen, annehmen können. Eine solche Rechtsverletzung bestehe aber nicht.
Der massive Unterrichtsausfall könne eher als Fehler im Verfahren – also beim Zustandekommen seiner Prüfungsleistung – gewertet werden. Rechtlich wäre deshalb höchstens eine Wiederholung der Abiturprüfung denkbar. Eine solche Nachprüfung habe Walk, der schließlich einen Abi-Schnitt von 2,1 erzielt hatte und inzwischen studiert, allerdings für sich ausgeschlossen.
Ehemaliger Schüler kritisiert Benachteiligung
Während seiner Oberstufenzeit an einem Gymnasium in Landau sind dem ehemaligen Schüler zufolge mehr als 400 Schulstunden ausgefallen. Das habe ihn im Vergleich zu anderen Schülern und Schülerinnen, die regelmäßiger Unterricht hatten, benachteiligt.
Ein besserer Notendurchschnitt hätte ihm wiederum weitere Möglichkeiten bei der Studienwahl eröffnet. Mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zielte Walk deshalb darauf ab, seine Abiturleistungen neu bewerten zu lassen.

