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Startseite»Nachrichten»Korrektur der Haftdaten: Sean „Diddy“ Combs kommt früher aus dem Gefängnis
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Korrektur der Haftdaten: Sean „Diddy“ Combs kommt früher aus dem Gefängnis

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 31, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Korrektur der HaftdatenSean „Diddy“ Combs kommt früher aus dem Gefängnis

Sean „Diddy“ Combs wurde im Oktober in Zusammenhang mit Prostitution verurteilt. (Archivbild) (Foto: Invision via AP)

Zum fünften Mal seit der Verkündung des Strafmaßes wird das Entlassungsdatum von Sean „Diddy“ Combs geändert. Demnach darf der Musikmogul das Gefängnis nun früher als geplant verlassen.

Erst vor wenigen Tagen macht in den US-Medien die Runde, dass Sean „Diddy“ Combs in Einzelhaft verlegt worden sein soll. Auslöser soll eine Auseinandersetzung mit einem Mitgefangenen in der Haftanstalt Fort Dix im Bundesstaat New Jersey gewesen sein. Die Berichte berufen sich auf Personen, die mit dem Vorgang vertraut sind.

Nun wird publik, dass die US-Gefängnisbehörde auch das Entlassungsdatum für Combs erneut geändert hat. Es ist bereits die fünfte Änderung seit dem Urteil. Statt am 23. Februar 2028 soll der Musiker das Gefängnis nun bereits am 24. Januar 2028 verlassen. Das geht aus Unterlagen des Federal Bureau of Prisons hervor, die das US-Portal „E! News“ einsehen konnte.

Zunächst stand der 8. Mai 2028 in den Akten, danach der 4. Juni 2028. Es folgten der 25. April und der 15. April 2028, ehe der Februar eingetragen wurde.

Ob die Korrektur des Entlassungstermins mit Combs‘ Verlegung in Einzelhaft zusammenhängt, geht aus den Unterlagen der Behörde nicht hervor. Laut einer Quelle des Senders ABC News soll es zu einer Schlägerei gekommen sein, weil ein anderer Insasse eine Bemerkung in Richtung des einstigen Musikmoguls gemacht haben soll. Weitere Einzelheiten bleiben unter Verschluss.

Ein Sprecher der Haftanstalt lehnte eine Auskunft ab. „Es steht uns nicht frei, interne Informationen über Insassen in unserem Gewahrsam offenzulegen oder weiterzugeben“, hieß es in einer Erklärung vom 24. Juli gegenüber dem US-Portal „TMZ“. „Solche Informationen sind für die Öffentlichkeit nicht verfügbar.“

Verteidigung kämpft um Revision

Eine New Yorker Jury sprach Combs in zwei Fällen der Beförderung zum Zwecke der Prostitution schuldig. Von den Vorwürfen des Sexhandels und der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde er freigesprochen. Richter Arun Subramanian ordnete am 3. Oktober 2025 zusätzlich fünf Jahre Führungsaufsicht an und verhängte eine Geldstrafe von 500.000 Dollar. Ende Oktober wurde der Rapper aus dem Metropolitan Detention Center in New York nach New Jersey verlegt.

Derweil wollen Combs‘ Anwälte die Verurteilung kippen. Es habe sich um „durchchoreografierte sexuelle Darbietungen mit Kostümen, Rollenspiel und inszeniertem Licht“ gehandelt, die gefilmt worden seien, damit Combs und seine Freundinnen sie später ansehen konnten. Herstellung und Konsum solcher Aufnahmen seien vom ersten Verfassungszusatz geschützt und reine Amateurpornografie. Von Prostitution könne keine Rede sein.

Quelle: ntv.de, csp/spot

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