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    Kritische Infrastruktur: Mehr Prüfungen auf Sabotagerisiko

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Startseite»Politik»Kritische Infrastruktur: Mehr Prüfungen auf Sabotagerisiko
Politik

Kritische Infrastruktur: Mehr Prüfungen auf Sabotagerisiko

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 28, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 28.10.2026 • 15:48 Uhr

Die Bedrohung für die Kritische Infrastruktur in Deutschland – etwa durch Sabotage oder Spionage – ist gestiegen. Daher will der Bund künftig Beschäftigte in noch mehr Betrieben auf mögliche Sicherheitsrisiken überprüfen.

Das Bundeskabinett hat eine Ausweitung der Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in wichtigen Betrieben der Kritischen Infrastruktur beschlossen. Das soll das Risiko von Sabotageaktionen mit extremistischem Hintergrund oder im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes reduzieren.

Die Verordnung soll Einrichtungen wie etwa die Bahn oder Wasserwerke vor gefährlichen Eingriffen sogenannter Innentäter, also Menschen mit Zugang zu wichtigen Anlagen, schützen. Dafür wird neu bestimmt, welche Behörden und Unternehmensteile sicherheitsempfindlich sind.

Gestiegene Gefahr durch Sabotage und Spionage

Bei einer Sicherheitsüberprüfung schauen Behörden vorab, ob eine Person zuverlässig ist – etwa, ob es Hinweise auf Extremismus gibt oder ob jemand erpressbar ist. Der Betroffene muss der Überprüfung zustimmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirkt an den Überprüfungen mit. Wie intensiv diese im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Sicherheitsinteresse am jeweiligen Arbeitsplatz ist.

Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit der gestiegenen Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges, etwa durch Sabotage oder Spionage. Besonders im Fokus ist die Bedrohung durch Russland, die nach Auskunft der Sicherheitsbehörden vor allem seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 zugenommen hat.

Erweiterter Kreis der Tätigkeiten

Im Dezember hatte der Bundestag mit einer Gesetzesänderung die Überprüfungen bereits verschärft. Die Neufassung der Verordnung erweitert jetzt den Kreis der Tätigkeiten und Einrichtungen, in denen eine Sicherheitsüberprüfung verlangt werden kann.

Neu erfasst werden sollen unter anderem Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können sowie Betreiber digitaler Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung. Außerdem geht es um große Wasserwerke, die mindestens 22 Millionen Kubikmeter Trinkwasser im Jahr fördern oder Steuerzentralen größerer Talsperren.

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