Stand: 28. August 2026
Am 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD liegt in der aktuellen ZDF-Projektion deutlich vor der CDU, mehrere Parteien kämpfen um den Einzug ins Parlament. Gleichzeitig wird bereits über angeblichen Wahlbetrug diskutiert: Die Briefwahl wird infrage gestellt, in Magdeburg wurden tatsächlich 440 Wahlscheine doppelt verschickt und im Netz kursiert ein gefälschtes Video über angeblich geschredderte AfD-Stimmen. Was stimmt, wie funktioniert die Wahl – und bei welchen Meldungen sollte man am Wahlwochenende besonders genau hinschauen?
6. September
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
8–18 Uhr
Öffnungszeiten der Wahllokale
ca. 1,69 Mio.
geschätzte Wahlberechtigte, Stand 31.12.2024
2 Stimmen
Erststimme und Zweitstimme
Der Wahltermin, die Öffnungszeiten und die Schätzung von rund 1,69 Millionen Wahlberechtigten stammen aus den amtlichen Informationen der Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt. Die Zahl der Wahlberechtigten beruht auf dem Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 2024; die endgültige Zahl steht erst am Wahltag fest. Dort wird auch erklärt, wie Erst- und Zweitstimme funktionieren und wie die 41 Wahlkreise eingeteilt sind.
Politisch wird diese Wahl weit über Sachsen-Anhalt hinaus beobachtet. Im ZDF-Politbarometer Extra vom 28. August liegt die AfD bei 40 Prozent und damit deutlich vor der CDU mit 23 Prozent. Die Linke kommt auf 13 Prozent, die SPD auf 9 und die Grünen auf 6 Prozent. FDP und BSW werden jeweils mit 3 Prozent ausgewiesen.
Aktuelle ZDF-Projektion für Sachsen-Anhalt
Politbarometer Extra vom 28. August 2026
40 %AfD
23 %CDU
13 %Linke
9 %SPD
6 %Grüne
3 %FDP
3 %BSW
Eine Projektion ist eine Momentaufnahme und kein Wahlergebnis. Das ZDF bezeichnet eine absolute Mehrheit der AfD nach diesem Stand als eher unwahrscheinlich.
Gerade weil mehrere Parteien rund um oder unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, kann sich die spätere Sitzverteilung deutlich von dem unterscheiden, was ein einfacher Blick auf die Prozentzahlen vermuten lässt. Dazu kommt eine bereits laufende Debatte über die Glaubwürdigkeit der Wahl selbst. Genau hier vermischen sich derzeit reale Probleme, politische Vorwürfe und nachweislich falsche Inhalte.
Was wird am 6. September eigentlich gewählt?
Bei der Landtagswahl entscheiden die Wahlberechtigten darüber, welche Parteien und Personen sie im Landtag von Sachsen-Anhalt vertreten sollen. Das Land ist in 41 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis wird ein Direktmandat vergeben, daneben werden im Regelfall 42 weitere Mandate über die Zweitstimmen verteilt. Die Landeswahlleiterin erklärt das Wahlsystem in ihrer FAQ.
1
Die Erststimme
Mit ihr wird eine Person aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Wer dort die meisten Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat.
2
Die Zweitstimme
Mit ihr wird eine Partei beziehungsweise deren Landesliste gewählt. Diese Stimme ist maßgeblich dafür, wie die Sitze im Landtag auf die Parteien verteilt werden.
Warum 40 Prozent nicht automatisch eine Alleinregierung bedeuten
Eine häufige Verwechslung dürfte schon vor dem Wahltag auftreten: Wenn eine Partei in einer Umfrage oder Projektion rund 40 Prozent erreicht, bedeutet das weder automatisch 40 Prozent der Sitze noch automatisch eine Alleinregierung.
Bei der Sitzverteilung werden grundsätzlich Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreichen. Scheitern mehrere Parteien an dieser Hürde, werden ihre Zweitstimmen bei der proportionalen Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Dadurch kann sich das Verhältnis der Mandate deutlich verschieben. Die Fünf-Prozent-Regel und die Grundzüge der Sitzverteilung sind ebenfalls in den amtlichen Wahl-FAQ erklärt.
Eine Partei muss nicht zwingend 50 Prozent aller abgegebenen Zweitstimmen erhalten, um mehr als die Hälfte der Sitze zu erreichen. Entscheidend ist auch, wie viele Stimmen auf Parteien entfallen, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden. Deshalb lässt sich aus einem einzelnen Umfragewert noch keine sichere Regierungsmehrheit ableiten.
Warum schon vor der Wahl über Wahlbetrug gesprochen wird
Die Briefwahl ist bereits vor dem Wahltag selbst zum politischen Streitpunkt geworden. AfD-Chef Tino Chrupalla äußerte im ARD-Sommerinterview Zweifel an der Sicherheit des Verfahrens und verwies unter anderem auf angebliche Manipulationen in Pflegeheimen. Konkrete überprüfbare Fälle nannte er dabei nicht. Der ARD-Faktenfinder hat diese Aussagen überprüft.
Auch der Spitzenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, äußerte entsprechende Verdächtigungen. Der Pflegeschutzbund BIVA erklärte dagegen, aus seinen Beratungen seien keine entsprechenden Fälle bekannt. Über diesen Widerspruch berichtete unter anderem DIE ZEIT.
Dass jemand beim Wählen Hilfe benötigt, ist noch kein Hinweis auf Betrug. Menschen, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung Unterstützung brauchen, dürfen eine Hilfsperson einsetzen. Die Wahlentscheidung muss aber von der wahlberechtigten Person selbst stammen. Die amtlichen Regeln und Voraussetzungen erläutert die Landeswahlleiterin in ihrer Wahl-FAQ.
Dann passiert in Magdeburg tatsächlich eine Panne
Mitten in diese Diskussion fällt ein echter Fehler. Das Magdeburger Wahlamt teilte am 25. August mit, dass 440 Wahlscheine versehentlich doppelt gedruckt und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen verschickt worden waren. Die Betroffenen erhielten also tatsächlich zweimal Unterlagen.
Das klingt zunächst wie die Bestätigung einer häufigen Befürchtung: Wenn zwei Briefwahlunterlagen im Briefkasten liegen, kann man dann nicht auch zweimal wählen?
Nein. Die Magdeburger Panne führte nicht zu einer zweiten gültigen Stimme. Die doppelt gedruckten Exemplare trugen jeweils dieselbe Wahlscheinnummer. Nach Angaben der Stadt wurden die betroffenen Wahlscheine für ungültig erklärt und auf die Liste ungültiger Wahlscheine gesetzt. Anschließend erhielten die Betroffenen neue Unterlagen mit einer neuen, eindeutigen Nummer.
Der Fall zeigt einen wichtigen Unterschied. Ein zusätzlicher Stimmzettel oder ein zweites Kuvert ergibt noch keine zweite gültige Wahlberechtigung. Auch bei verloren gegangenen Wahlscheinen greifen Sperr- und Ersatzverfahren. Der ARD-Faktenfinder hat die aktuellen Briefwahlvorwürfe und die Magdeburger Panne ebenfalls eingeordnet.
Wo die Briefwahl tatsächlich schwächer ist
Es wäre trotzdem falsch, die Briefwahl als vollkommen risikofrei darzustellen. Ihre empfindlichste Stelle liegt dort, wo staatliche Kontrolle kaum möglich ist: bei der Stimmabgabe im privaten Umfeld.
Im Wahllokal wird die Stimme in einer Wahlkabine abgegeben. Zu Hause kann keine Wahlbehörde überprüfen, ob eine andere Person danebensteht, zusieht oder versucht, Druck auszuüben. Genau darin liegt eine tatsächliche Schwachstelle des Verfahrens.
In einer Entscheidung zur Briefwahl bei der Europawahl 2009 stellte das Bundesverfassungsgericht 2013 fest, dass die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe bei der Briefwahl eingeschränkt ist und die Integrität nicht im gleichen Maß gewährleistet werden kann wie bei der Urnenwahl. Das Gericht hielt die Briefwahl dennoch für verfassungsgemäß, weil sie eine möglichst breite Teilnahme ermöglicht und damit der Allgemeinheit der Wahl dient, während das Wahlrecht zugleich Schutzvorkehrungen enthält.
Eine reale Schwachstelle ist noch kein Nachweis für tatsächlichen Wahlbetrug. Für einen konkreten Manipulationsvorwurf braucht es konkrete Belege: Wo soll etwas passiert sein? Wer war beteiligt? Wie viele Stimmen wären betroffen? Gibt es Zeugen, Unterlagen, Ermittlungen oder eine Bestätigung der Wahlleitung?
Wer per Brief wählt, sollte diese Termine kennen
Ein Wahlschein kann grundsätzlich bis Freitag, 4. September 2026, 15 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, ist dies noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Die Fristen stehen in den amtlichen Briefwahl-Informationen.
Wer den fertigen Wahlbrief mit der Post zurückschickt, sollte ihn innerhalb Deutschlands spätestens am 3. September absenden. Entscheidend ist nicht der Poststempel: Der Wahlbrief muss am 6. September spätestens um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle angekommen sein. Wer spät dran ist, kann den Wahlbrief bis 18 Uhr direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgeben oder einwerfen.
Die Desinformation zur Wahl läuft bereits
Dass im Umfeld der Wahl mit erfundenen Manipulationsvorwürfen zu rechnen ist, ist keine theoretische Annahme. Entsprechende Inhalte sind bereits im Umlauf.
Video über angeblich geschredderte AfD-Stimmen
Vor den Landtagswahlen verbreitet sich ein Video, das angeblich zeigt, wie Stimmen für die AfD vernichtet werden. CORRECTIV.Faktencheck zeigte, dass die darin sichtbaren Unterlagen gefälschte Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis Hamburg-Mitte sind. Das Video belegt keinen aktuellen Wahlbetrug in Sachsen-Anhalt.
Unbelegte Behauptungen über Wahlbetrug in Pflegeheimen
Führende AfD-Politiker verweisen auf angebliche Manipulationen bei pflegebedürftigen Menschen. Für die aktuellen Vorwürfe wurden bislang keine überprüfbaren konkreten Fälle vorgelegt. Der ARD-Faktenfinder dokumentiert die fehlenden Belege.
Gefälschte Medienberichte über Wahlkandidaten
Eine dokumentierte Einflussoperation verbreitet erfundene Skandale über Kandidaten und versieht die Beiträge mit Logos und Designs bekannter Medien. Betroffen ist in Sachsen-Anhalt unter anderem der Linken-Kandidat Eric Stehr. ARD-Faktenfinder und DW dokumentierten die Kampagne.
Mehr als 180 Fake-Posts: Die Wahl ist Ziel einer Einflussoperation
Besonders auffällig ist die Einflussoperation „Matrjoschka“, die auch unter dem Namen „Overload“ untersucht wird. Nach Recherchen von DW und ARD-Faktenfinder wurden im Vorfeld der deutschen Septemberwahlen mehr als 180 Fake-Posts auf X, Bluesky und TikTok gezählt.
Darin werden Kandidatinnen und Kandidaten mit frei erfundenen Vorwürfen überzogen. Dem Linken-Kandidaten Eric Stehr wurde beispielsweise unterstellt, seine Großmutter oder eine ehemalige Partnerin ermordet zu haben. Andere Fakes behaupteten Sexpartys oder einen Universitätsskandal. Polizei und Universität bestätigten laut Recherche, dass es dafür keine Grundlage gibt.
Besonders tückisch ist die Gestaltung. Die Fälschungen sehen teilweise aus wie Beiträge etablierter Medien. Logos, Schriftarten, Bildmaterial und künstliche Sprecherstimmen sollen den Eindruck erzeugen, eine bekannte Redaktion habe gerade einen Skandal aufgedeckt.
Ein bekanntes Medienlogo beweist nicht, dass ein Beitrag wirklich von diesem Medium stammt. Bei einem verdächtigen Video lohnt sich der direkte Gegencheck: Gibt es denselben Beitrag auf der offiziellen Website oder auf dem verifizierten Account des angeblichen Absenders?
Die Recherchen sehen deutliche Hinweise auf russische Akteure beziehungsweise Strukturen hinter der Kampagne. Eine direkte staatliche Urheberschaft lässt sich für jeden einzelnen Beitrag jedoch nicht abschließend nachweisen. Auch diese Einschränkung wird in der Recherche zur Matrjoschka-Kampagne erläutert.
Welche bekannten Wahl-Fake-Muster am 6. September wieder auftauchen könnten
Niemand kann vorhersagen, welche konkrete Falschmeldung am Wahltag viral gehen wird. Frühere Wahlen zeigen jedoch wiederkehrende Muster. Mehrere davon lassen sich für Sachsen-Anhalt schon vorab erklären.
„Meine Partei oder mein Kandidat fehlt auf dem Stimmzettel!“
Die linke Seite des Stimmzettels enthält die Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises und kann sich deshalb zwischen den 41 Wahlkreisen unterscheiden. Die rechte Seite mit den Landeswahlvorschlägen sieht landesweit gleich aus. Das erklärt die Landeswahlleiterin.

„Die Ecke meines Stimmzettels fehlt – der wurde ungültig gemacht!“
Falsch. Alle Stimmzettel sind in der rechten oberen Ecke einheitlich gelocht oder abgeschnitten. Die Markierung dient dazu, den Stimmzettel korrekt in eine Wahlschablone für blinde und sehbehinderte Menschen einzulegen. Das ist amtlich vorgesehen.
„Unterschreibt euren Stimmzettel, damit niemand eure Stimme austauschen kann.“
Bitte nicht. Eine Unterschrift auf dem Stimmzettel kann diesen ungültig machen. Genau diese irreführende Empfehlung verbreitete sich bereits vor der Bundestagswahl 2025. CORRECTIV hat die Masche dokumentiert. Bei der Briefwahl wird die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein unterschrieben, nicht der Stimmzettel.
„Ich bin Wahlhelfer und kann bestätigen, dass Stimmen vernichtet werden.“
Auch angebliche Insiderberichte von Wahlhelfern kursierten bereits bei früheren Wahlen. So stellte sich nach der Bundestagswahl 2025 ein angeblicher Brief eines Wahlhelfers über systematische Manipulationen in Düsseldorf als Fälschung heraus. CORRECTIV dokumentierte den Fall. Ein Text, eine Sprachnachricht oder ein Video mit der Behauptung „Ich arbeite im Wahllokal“ ist daher noch kein Beweis. Entscheidend sind überprüfbare Angaben wie Wahlbezirk, konkrete Abläufe, beteiligte Personen sowie eine Bestätigung durch Wahlleitung, Polizei oder weitere Zeugen.
„Die Briefwahl sieht ganz anders aus als die Urnenwahl – also wurde manipuliert.“
Unterschiedliche Ergebnisse zwischen Brief- und Urnenwählern sind möglich, weil sich die Gruppen in ihrem Wahlverhalten und ihrer Nutzung der Briefwahl unterscheiden. Ein Unterschied allein ist noch kein Nachweis dafür, dass Wahlbriefe manipuliert wurden. Der ARD-Faktenfinder ordnet genau dieses Muster ein.
Warum um 18 Uhr schon Zahlen im Fernsehen stehen
Auch diese Frage dürfte am Wahlabend wieder auftauchen: Wenn die Wahllokale gerade erst schließen, wie können Fernsehsender wenige Sekunden später bereits Zahlen zeigen?
Die Antwort lautet: Um 18 Uhr erscheint zunächst eine Prognose. Dafür werden Wählerinnen und Wähler nach dem Verlassen ausgewählter Wahllokale anonym befragt. Erst danach folgen Hochrechnungen, in die zunehmend echte Ergebnisse bereits ausgezählter Wahlbezirke einfließen. Die Unterschiede zwischen Prognose und Hochrechnung erklärt die Tagesschau in einer Übersicht zur Wahlforschung.
18 Uhr: Prognose. Danach: Hochrechnungen. Später: vorläufiges Ergebnis. Anschließend folgt die amtliche endgültige Feststellung.
Dass Medien um 18 Uhr bereits ziemlich genaue Werte zeigen können, bedeutet daher nicht, dass das Ergebnis schon vor der Auszählung feststand.
Auch Veränderungen am Wahlabend sind normal
Gerade bei einer knappen Fünf-Prozent-Hürde können sich Hochrechnungen während des Abends sichtbar verändern. Eine Partei kann zunächst knapp über fünf Prozent liegen und später darunter fallen – oder umgekehrt.
Das ist keine nachträgliche Veränderung von Stimmen. Die Berechnungsgrundlage wird laufend genauer, weil immer mehr tatsächlich ausgezählte Wahlbezirke einfließen. Auch zwischen dem vorläufigen und dem später festgestellten endgültigen Ergebnis können sich kleine Änderungen ergeben, etwa wenn Rechen- oder Übertragungsfehler korrigiert werden.
Und plötzlich werden irgendwo „weggeworfene Stimmzettel“ gefunden?
Auch dafür gibt es ein Beispiel mit direktem Bezug zu Magdeburg. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde behauptet, in der Elbe seien mehr als 3.000 Stimmzettel mit AfD-Stimmen gefunden worden.
Die Geschichte war erfunden. CORRECTIV fragte bei Polizei und Behörden nach: Einen solchen Fund gab es nicht. Auffällig war auch ein Detail der Geschichte – die Stimmzettel sollten angeblich an ein „Dresdener Landratsamt“ gebracht worden sein. Dresden ist eine kreisfreie Stadt und besitzt kein Landratsamt.
Solche Geschichten funktionieren nach einem einfachen Muster: Ein konkreter Ort, eine dramatische Zahl und ein angeblicher Insider vermitteln den Eindruck einer überprüfbaren Nachricht. Tatsächlich fehlen aber oft bereits die grundlegendsten Belege.
Reale Fehler dürfen trotzdem nicht kleingeredet werden
Wer vor Wahl-Desinformation warnt, sollte nicht in die gegenteilige Falle geraten und jeden Hinweis auf ein Problem automatisch als Fake abtun. Wahlen werden von Menschen organisiert. Fehler können passieren.
Die 440 doppelt gedruckten Wahlscheine in Magdeburg sind real. Auch bei früheren Wahlen gab es einzelne dokumentierte Fälle tatsächlicher Wahlmanipulation. Der ARD-Faktenfinder nennt mehrere solcher Einzelfälle. Daraus ergibt sich allerdings kein Beleg für eine strukturelle oder systematische Manipulation der bevorstehenden Landtagswahl.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob theoretisch irgendwo etwas schiefgehen kann. Entscheidend ist, was tatsächlich geschehen ist und ob sich daraus überhaupt eine Auswirkung auf gültige Stimmen oder auf das Wahlergebnis ableiten lässt.
Wenn am Wahltag etwas Verdächtiges viral geht
1. Gibt es einen konkreten Ort und Wahlbezirk?
2. Ist das Bild oder Video wirklich aktuell?
3. Bestätigt die zuständige Wahlleitung den Vorgang?
4. Zeigt der Inhalt wirklich das, was behauptet wird?
5. Gibt es eine normale Erklärung im Wahlrecht?
6. Wie viele Stimmen wären tatsächlich betroffen?
Warum der Kampf um Vertrauen schon vor dem Wahltag beginnt
Wahl-Desinformation muss nicht erreichen, dass Menschen eine bestimmte erfundene Geschichte dauerhaft glauben. Oft reicht ein allgemeiner Eindruck: Irgendetwas sei faul, die Wahl sei ohnehin manipuliert, Medien würden etwas verschweigen und offiziellen Stellen könne man grundsätzlich nicht vertrauen.
Gerade deshalb sind reale Fehler wie die Magdeburger Panne so attraktiv für Desinformation. Ein wahrer Ausgangspunkt lässt sich leicht mit einer unbelegten Schlussfolgerung verbinden. Aus „440 Wahlscheine wurden doppelt verschickt“ wird dann „440 Menschen können doppelt wählen“. Der erste Teil stimmt. Der zweite folgt daraus nicht.
Dasselbe gilt für Fotos einer Wahlurne, Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl oder eine Hochrechnung, die sich im Lauf des Abends verändert. Auffällig bedeutet nicht automatisch manipuliert.
Fazit: Am 6. September wird auch um die Deutung der Wahl gekämpft
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist politisch ungewöhnlich spannend. Nach dem Stand vom 28. August liegt die AfD in der aktuellen ZDF-Projektion deutlich vor der CDU. Mehrere Parteien befinden sich zugleich in einem Bereich, in dem die Fünf-Prozent-Hürde entscheidend werden kann. Welche Mehrheiten daraus tatsächlich entstehen, weiß vor dem Wahltag niemand.
Parallel dazu läuft bereits eine zweite Auseinandersetzung. Die Sicherheit der Briefwahl wird infrage gestellt, echte Verwaltungspannen werden als Beleg für weitergehenden Betrug interpretiert und professionell gestaltete Fake-Videos versuchen, Kandidaten und Institutionen zu diskreditieren.
Am Wahlwochenende könnten deshalb Bilder von Stimmzetteln, Wahlurnen und angeblichen Unregelmäßigkeiten auftauchen. Manche Hinweise können berechtigt sein und gehören überprüft. Andere dürften bekannte Falschbehauptungen oder Manipulationsmuster in neuer Verpackung sein.
Der entscheidende Unterschied liegt bei den Belegen. Ein Loch im Stimmzettel ist kein Beweis für Manipulation. Zwei verschickte Wahlscheine ergeben nicht automatisch zwei gültige Stimmen. Eine Prognose um 18 Uhr ist kein vorab festgelegtes Wahlergebnis. Und ein Video mit dem Logo eines bekannten Mediums stammt nicht zwangsläufig von diesem Medium.
Bei konkreten Vorwürfen rund um die Wahl lohnt sich deshalb ein einfacher Grundsatz: erst prüfen, was tatsächlich passiert ist – und erst danach beurteilen, was es bedeutet.
