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Startseite»Nachrichten»Maschsee-Mörder beteuert vor Gericht seine Unschuld
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Maschsee-Mörder beteuert vor Gericht seine Unschuld

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 15, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Neue Vorwürfe nach EntlassungMaschsee-Mörder beteuert vor Gericht seine Unschuld

2013 wurde Alexander K. aufgrund des Mordes an einer Frau zu 12 Jahren Haft verurteilt. (Foto: Getty Images)

Der Mörder vom Maschsee wird erst kürzlich aus der Haft entlassen – und steht nun wegen neuer Gewaltvorwürfe vor Gericht. Er soll seine Ex-Freundin gewürgt, gefesselt und eingesperrt haben. Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte vor Gericht seine Taten bestreitet.

Er trägt ein hellblaues Hemd, eine dunkelblaue Weste und hat viel mitzuteilen: Alexander K., der sogenannte Maschsee-Mörder, der in Düsseldorf wegen neuer Gewaltvorwürfe vor dem Landgericht steht, beteuert wortreich seine Unschuld. „Ich habe echt nichts gemacht“, sagt der 38-Jährige als Bilanz seiner rund zweistündigen Einlassung beim Prozessauftakt. Seine Ex-Freundin wirft ihm Gewaltexzesse gegen sie vor. K. ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme angeklagt.

Nach Verbüßung seiner früheren Haftstrafe wegen des Mordes an einer Prostituierten in Hannover war er im vergangenen Jahr freigekommen und zu der damals neuen Freundin nach Düsseldorf gezogen. Am 22. Dezember und Anfang Januar soll er sie dann gewürgt, geschlagen, misshandelt und in der Wohnung eingesperrt haben. Deswegen wurde er am 11. Januar am Düsseldorfer Hauptbahnhof verhaftet. Dem 38-Jährigen drohen nun bis zu 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung.

„Ich war von den Vorwürfen komplett schockiert“, sagt der Angeklagte. Der vorbestrafte Mörder stellt die Gewaltvorwürfe als Intrige seiner damaligen Lebensgefährtin dar. Die habe ihm Psychopharmaka ins Essen gemischt und systematisch die Community zerstört, die er sich als Influencer aufgebaut habe. „Sie hat sogar meine Mutter manipuliert“, sagt er. „Von ihrer Aussage ist nicht ein Wort wahr.“

Eine Badezimmertür, die er angeblich zerstört habe, habe er nach der Rückkehr von einer Reise kaputt vorgefunden. Seine Freundin habe ihm und dem Vermieter damals gesagt, der Schaden sei bei einer Rangelei mit ihrer Tochter entstanden.

„Willst du, dass ich dich töte?“

Laut Anklage dagegen hatte sich K. in der Wohnung auf die Düsseldorferin gesetzt und sie mit beiden Händen für mehrere Sekunden gewürgt. „Ich hätte dich lieber umbringen sollen“, soll er dabei gesagt haben. Wenige Tage später, am Neujahrstag 2026, soll es erneut zu einem Gewaltausbruch gekommen sein.

Er soll sie aufgefordert haben, ihm ihr Mobiltelefon zu geben, um eine Sprachnachricht abzuhören. Als die Freundin sich weigerte, soll er sie gefragt haben: „Willst du, dass ich dich töte?“ Dann soll er sie geschlagen, mit einer Säge bedroht und verletzt haben. Im Bad habe er sie an die Duscharmatur gefesselt.

Falls sie um Hilfe rufe, werde er sie mit Waterboarding foltern, soll er ihr angedroht haben. Eine halbe Stunde lang habe er ihr dann kaltes Wasser über Kopf und Körper laufenlassen, wobei die Frau kaum Luft bekommen, aber aus Angst nicht um Hilfe geschrien haben soll. Sie habe eine Schnittverletzung sowie starke Hämatome an Handgelenken, am Kopf, Rücken und Gesäß erlitten.

Der Angeklagte bestreitet die Gewaltausbrüche: Er habe lediglich einen Schlag von ihr abgewehrt, wobei sie vom Bett gerutscht sei. Noch an Heiligabend sei sie mit ihm zu seinen Eltern nach Minden gereist und habe Weihnachten dort mit ihm verbracht.

Im Düsseldorfer Hauptbahnhof war der vorbestrafte Mörder mit Messern, Stahlkugeln, einer Schleuder und einer Kralle im Gepäck festgenommen worden. Er habe seinen gesamten Hausstand dabeigehabt, sagt er. „Das war ja quasi mein Umzug.“ Zuvor habe seine Freundin ihn rausgeworfen.

Der Maschsee-Mord

Alexander K. war 2013 wegen Mordes an einer Prostituierten in Hannover zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden und hat diese Strafe verbüßt. Er hatte dort 2012 eine aus Ibbenbüren in NRW stammende 44-jährige Prostituierte getötet, zerstückelt und die Leichenteile in den Maschsee geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, stellte das Landgericht Hannover damals fest und wies den Mann in eine Psychiatrie ein.

Das Gericht stufte den von Gewaltfantasien getriebenen damals 25 Jahre alten Mann aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und wegen seines Alkohol- und Drogenmissbrauchs als vermindert schuldfähig ein. Deshalb verhängten die Richter keine lebenslange Haftstrafe. Bereits im damaligen Prozess hat Alexander K. die Tat wehement bestritten.

Seine damalige Ex-Freundin, die bei der Beseitigung der Leiche helfen musste, hatte noch im Prozess in Hannover gewarnt: Alexander K. sei eine „tickende Zeitbombe“, die jederzeit wieder hochgehen könne. Er habe ihr damals vollkommen ruhig erklärt, dass er weiter töten wolle. Zudem hatte ein psychiatrischer Sachverständiger Alexander K. im Prozess ein hohes Rückfallrisiko attestiert. Die Chancen einer Therapie seien klein und weitere extreme Gewalttaten seien jederzeit denkbar.

Auslöser für den Mord war, dass das Opfer sich über seine rechtsradikalen Ansichten lustig machte. In der Wohnung des Mörders hatten die Fahnder neben Messern und einer Armbrust auch ein Foto des rechtsradikalen norwegischen Massenmörders Anders Breivik gefunden. Anders Breivik ist eine rechtsradikaler Massenmörder, der 2011 in Oslo und auf der Insel Utoya 77 Menschen tötete. Inzwischen habe er sich von der rechten Szene distanziert, sagt K.

Nach seiner Haftentlassung hatte er im Internet mit seiner Tat kokettiert und sich eine Gefolgschaft aufgebaut: „Ich hatte bei TikTok eine Million Views.“ Er bewarb T-Shirts mit makabren Aufdrucken („Ich überlebte ein Date – Maschseemörder“), eines seiner Bücher trägt den Titel „Der Maschseemörder“. Er habe aber anfangs auch 500 Drohungen pro Tag bekommen. Einer seiner größten „Hater“ sei der Sohn der Frau gewesen, die er umgebracht habe.

Wollte aus Mord Profit schlagen

Seine Eltern seien sehr streng gewesen. Mit 15 Jahren habe er begonnen, Heroin und Kokain zu konsumieren, sei von zu Hause abgehauen. Er habe auch schon vor dem Mord im Gefängnis gesessen. „Ich war komplett asozial“, sagt er. Dann habe er aber in der Haft zwei Schulabschlüsse nachgeholt, darunter sein Abitur, ein Studium begonnen und fünf Bücher geschrieben. „Ich habe mich sehr um Wiedergutmachung bemüht“, behauptet er.

Nebenher habe er sich Geld als Tätowierer verdient, sei dafür zu seinen Kunden gereist. Der Prozess am Düsseldorfer Landgericht wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann soll das mutmaßliche Opfer aussagen. Die Anwältin der Frau hat eine audiovisuelle Vernehmung beantragt, um ihr eine direkte Konfrontation mit dem Angeklagten zu ersparen.

Quelle: ntv.de, Frank Christiansen, dpa

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