Die Gefahr für Kinder und Jugendliche, sexualisierte Gewalt zu erleben, sei so hoch wie nie zuvor, warnt die Missbrauchsbeauftragte Claus. Das Netz gilt als „zentraler Tatort“ – nun noch verstärkt durch Künstliche Intelligenz.
Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, hat eindringlich dazu aufgerufen, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen. In ihrem Bericht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche warnte sie: „Noch nie“ sei das Risiko dafür „so hoch wie heute“ gewesen.
Die rasante Entwicklung im digitalen Bereich habe daran „einen entscheidenden Anteil“, so Claus. „Die Risiken im digitalen Raum explodieren.“ Die Möglichkeiten des Zugangs für Täter hätten sich dadurch verändert.
Jugendliche im Netz erleben „Cybergrooming“
Demnach hat schon jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren sogenanntes Cybergrooming erlebt. Der Begriff beschreibt die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen über das Internet, um diese sexuell zu manipulieren. Claus forderte konkret, dass das Strafrecht auch Jugendliche über 14 Jahren davor schützt.
Kommunikations- und Interaktionsorte im Netz seien zu „zentralen Tatorten sexualisierter Gewalt“ geworden, heißt es weiter. Verwiesen wird auch auf Gefahren durch Künstliche Intelligenz – etwa, dass unverfängliche Profilfotos mit KI zu Nacktbildern umgewandelt werden können, was sexuelle Erpressung („Sextorsion“) erleichtere.
Ungebrochen hohe Opferzahl
Die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen sei ungebrochen hoch, heißt es im Bericht der Missbrauchsbeauftragten. Verwiesen wird auf bereits veröffentlichte Zahlen der Kriminalstatistik. Demnach zählte die Polizei 2025 insgesamt 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs, rund 1.600 mehr als noch vor fünf Jahren und 772 mehr als im Vorjahr.
Claus erklärte, es habe sich viel getan seit ihrem Amtsantritt. Aber besserer Schutz sei machbar, die Instrumente seien bekannt – umgesetzt würden sie aber längst nicht überall. So hätten sich bundesweit nur elf der 16 Bundesländer zu Schutzkonzepten in Schulen verpflichtet. Sie fordere die fehlenden Länder auf, sich darum zu kümmern. Entsprechende Vorgaben fehlen bisher in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Bremen.
Claus will Schulfach zu Risiken im Netz
Die Missbrauchsbeauftragte plädiert in ihrem Bericht unter anderem auf die Einführung eines Schulfachs „Digitale Welt/Digitalität“, das digitale Kompetenzen an Kinder und Jugendliche vermittele und den Umgang mit Risiken im Netz einschließe. Missbrauchsdarstellungen im Netz müssten zudem aktiv gesucht und proaktiv gelöscht werden – denn so lange sie dort kursierten, ende der Missbrauch nicht.
Die Beauftragte forderte insgesamt, die Empfehlungen der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt umzusetzen. Diese von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission hatte Anfang September 56 Empfehlungen vorgestellt, darunter auch eine Mindestaltersgrenze für Soziale Medien.
Mit ihrem Bericht zum Ausmaß sexueller Gewalt müssen sich erstmals auch Bundesregierung und Bundestag befassen. Eine solche Berichtspflicht der Beauftragten wurde im sogenannten UBSKM-Gesetz vereinbart, das der Bundestag zum Ende der vergangenen Legislaturperiode beschlossen hatte. UBSKM steht für Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, so der offizielle Amtstitel von Claus.
