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Native Advertising vs Fake-Advertorial: Der Unterschied

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 1, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Du öffnest eine große Nachrichtenseite und siehst einen Beitrag, der wie ein normaler Artikel wirkt. Überschrift, Bild, Aufbau – alles sieht nach Redaktion aus. Erst beim zweiten Blick steht oben klein: „Anzeige“. Genau dort beginnt das Thema Native Advertising.

Diese Werbeform ist nicht automatisch problematisch. Im Gegenteil: Sie kann zulässig sein, wenn für Leserinnen und Leser klar erkennbar bleibt, dass es sich um bezahlte Kommunikation handelt. Kritisch wird es dort, wo der Werbecharakter verschwimmt oder gezielt verborgen wird. Dann geht es nicht mehr um ein legitimes Format, sondern um Schleichwerbung – und im Extremfall um ein Fake-Advertorial.

Was Native Advertising eigentlich ist

Native Advertising ist Werbung, die sich gestalterisch an das Umfeld eines Mediums anpasst. Schriftbild, Bildsprache, Tonfall und Seitenlayout erinnern bewusst an redaktionelle Beiträge. Gerade auf News-Seiten, Magazinen und Portalen ist das seit Jahren üblich, weil klassische Banner leichter übersehen werden. Für Werbetreibende bedeutet das mehr Aufmerksamkeit, für Medien zusätzliche Einnahmen. Deshalb ist das Format wirtschaftlich attraktiv.

Entscheidend ist aber die erkennbare Trennung von Werbung und Redaktion. In Deutschland betont der Presserat im Pressekodex, dass bezahlte Veröffentlichungen als Werbung erkennbar sein müssen. Auch Medienaufsicht und Werberegeln stellen Transparenz und Trennungsgebot in den Mittelpunkt. In Österreich beschreibt die RTR Schleichwerbung ausdrücklich als verbotene, getarnte Werbeform. In der Schweiz zielen Lauterkeitsregeln und das UWG ebenfalls auf faire, nicht irreführende kommerzielle Kommunikation.

Typische Kennzeichnungen sind „Anzeige“, „Werbung“, „Sponsored“ oder „gesponserter Beitrag“. Nicht jedes englische Label ist automatisch klar genug – wichtig ist, dass ein durchschnittlicher Nutzer den Werbecharakter ohne Rätselraten erkennt.

Werbung darf wie ein Artikel aussehen. Sie darf nur nicht so tun, als wäre sie unabhängig.

Wann Werbung zur Schleichwerbung wird

Die Grenze verläuft nicht bei der Optik allein, sondern bei der Transparenz. Ein Beitrag darf redaktionell aussehen – er darf nur nicht so tun, als sei er unabhängig, wenn er in Wahrheit bezahlt ist.

Man kann das Thema in drei Stufen ordnen:

  • Legitim: Ein werblicher Beitrag mit klar sichtbarer Kennzeichnung, der seinen kommerziellen Zweck nicht versteckt.
  • Grenzwertig: Die Kennzeichnung ist zwar vorhanden, aber so klein, so blass oder so unauffällig platziert, dass viele sie übersehen. Genau dort beginnt das Problem der Schleichwerbung.
  • Kritisch bis illegal: Kennzeichnung fehlt ganz – oder eine Werbeseite ahmt sogar Identität, Layout oder Markenauftritt eines Nachrichtenmediums nach. Das ist das typische Fake-Advertorial-Muster.

Solche Seiten nutzen das Vertrauen, das Nutzer in redaktionelle Marken und journalistische Gestaltung setzen. Sie arbeiten mit bekannten Mustern: scheinbar neutralen Berichten, Erfolgsgeschichten, Expertenzitaten, Promi-Bezügen oder angeblichen Tests. Das Ziel ist fast immer dasselbe – Klicks, Leads, Käufe oder Registrierungen. Nicht jedes fragwürdige Advertorial ist automatisch strafbar. Aber je stärker Identitätsmissbrauch, Irreführung oder Markenverletzung hinzukommen, desto ernster wird die rechtliche Lage.

Welche Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten

Im DACH-Raum gilt im Kern derselbe Grundgedanke: Werbung muss als solche erkennbar bleiben. In Deutschland formuliert der Pressekodex das Trennungsgebot ausdrücklich. Die Medienanstalten beschreiben Kennzeichnung und Trennung als zentrale Transparenzregeln. Im Gesundheitsbereich kommt hinzu, dass das Heilmittelwerbegesetz besonders strenge Anforderungen an Werbung rund um Arzneimittel, Behandlungen und Medizinprodukte stellt. Gerade dort kann eine redaktionell wirkende Aufmachung besonders sensibel sein.

In Österreich verweist die RTR auf klare Verbote von Schleichwerbung im Medienbereich. Maßgeblich sind dort je nach Angebot unter anderem das AMD-G, das ORF-Gesetz und weitere medienrechtliche Vorgaben. Die österreichische Aufsicht stellt dabei auf Irreführung über den eigentlichen Zweck der Darstellung ab – also genau auf jene Fälle, in denen Werbung als scheinbar journalistischer Inhalt erscheint.

In der Schweiz schützt das UWG faire Geschäftspraktiken und die Schweizerische Lauterkeitskommission wacht über die Fairness in der Werbung. Für die Einordnung von Native Advertising ist deshalb nicht nur die Frage wichtig, ob ein Beitrag bezahlt ist, sondern auch, ob seine kommerzielle Natur für das Publikum ausreichend klar wird.

Für Verbraucher bedeutet das praktisch: Fehlende oder versteckte Kennzeichnung kann rechtlich problematisch sein, abgemahnt werden oder aufsichtsrechtliche Folgen haben. Bei Fake-Advertorials kommen zusätzlich mögliche Fragen von Markenrechtsverletzung, Täuschung und Identitätsmissbrauch ins Spiel. Ob ein konkreter Fall strafbar ist, hängt aber immer vom Einzelfall ab.

Drei typische Situationen im Vergleich

Fall 1: Sauberes Native Advertising

Ein Medium veröffentlicht einen bezahlten Beitrag für ein Unternehmen. Der Text sieht ähnlich aus wie andere Artikel, trägt aber oberhalb der Überschrift deutlich die Kennzeichnung „Anzeige“. Das ist klassisches Native Advertising. Der redaktionelle Look ist hier nicht das Problem, weil die Werbenatur offenliegt.

Fall 2: Schleichwerbung

Eine Produktempfehlung erscheint im Artikelstil, doch der Hinweis auf Werbung ist nur am Seitenrand, in blasser Farbe oder erst ganz unten versteckt. Hier kippt der Fall in Richtung Schleichwerbung. Nicht weil Werbung grundsätzlich unzulässig wäre, sondern weil die Transparenz für Nutzer nicht mehr zuverlässig funktioniert.

Fall 3: Fake-Advertorial

Eine Seite taucht auf, die aussieht wie ein bekannter Nachrichtenbeitrag. Logo, Typografie und Dramaturgie wirken vertraut, doch die Domain passt nicht sauber zum Original. Im Text wird ein Finanz-, Gesundheits- oder Wundermittelangebot beworben. Das ist kein normales Native Advertising mehr, sondern ein typisches Fake-Advertorial-Muster: Vertrauen wird künstlich nachgebaut, um Klicks und Abschlüsse zu erzeugen. Solche Fälle sind besonders heikel, weil neben fehlender Kennzeichnung oft noch Täuschungselemente hinzukommen – etwa der Missbrauch eines bekannten Promi-Gesichts. Mehr dazu im Artikel Promi-Fake-Werbung erkennen.

4 Warnzeichen für Werbung im redaktionellen Look

  • URL prüfen – Steht der Beitrag wirklich auf der echten Domain des Mediums oder auf einer täuschend ähnlichen Adresse?
  • Kennzeichnung suchen – Ist „Anzeige“, „Werbung“ oder „Sponsored“ klar sichtbar und nicht erst nach langem Scrollen?
  • Layout vergleichen – Wirkt die Seite sauber eingebettet oder eher wie eine Nachahmung mit kleinen Abweichungen?
  • Klickziel prüfen – Führt der Beitrag zu einem externen Anbieter, einer Verkaufsseite oder einem Formular statt zu normaler redaktioneller Navigation?

Gerade der Domain-Check ist bei Fake-Advertorials oft entscheidend. Denn viele Täuschungen scheitern nicht an der Optik, sondern an der Adresse und am Weiterleitungsziel.

Warum Fake-Advertorials professioneller werden

Die Entwicklung geht in zwei Richtungen zugleich. Einerseits professionalisieren seriöse Medien ihre Werbeformate weiter. Andererseits werden auch Täuschungsmodelle raffinierter. KI-gestützte Texterstellung, schnelleres Layout-Klonen und automatisierte Kampagnen erleichtern es, glaubwürdig wirkende Scheinartikel in großer Zahl zu produzieren.

Deshalb wird die Unterscheidung nicht unwichtiger, sondern wichtiger. Native Advertising ist ein legitimes Werbeinstrument – solange es offen als Werbung erkennbar bleibt. Fake-Advertorials leben dagegen gerade davon, diese Grenze zu verwischen oder ganz zu löschen.

Transparenz ist die Trennlinie

Native Advertising und Fake-Advertorial sehen sich oft ähnlich – aber sie funktionieren grundverschieden. Das eine ist offene, gekennzeichnete Werbung, die nur den Look eines Artikels trägt. Das andere täuscht gezielt darüber, dass es Werbung ist, und nutzt fremdes Markenvertrauen aus. Wer diese Grenze sauber zieht, wird nicht jedes werbliche Format ablehnen müssen, kann aber die problematischen Fälle früher erkennen.

Mehr findest du im Leitfaden Fake-Advertorials erkennen. Zur Einordnung im Themenfeld geht es hier zu Medien & Manipulation. Ein verwandtes Thema ist auch Satire richtig einordnen – denn auch dort geht es um die Frage, wie Form, Kontext und Kennzeichnung unsere Wahrnehmung steuern.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

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Dr. Heinrich Krämer
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