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Neue Gebühr ab November: Päckchen aus dem Nicht-EU-Ausland werden zwei Euro teurer

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 27, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Neue Gebühr ab NovemberPäckchen aus dem Nicht-EU-Ausland werden zwei Euro teurer

Die Einnahmen sollen die Kosten in den Zollbehörden decken, die wegen einer Paketflut in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. (Foto: picture alliance / Visually)

Im Juli führte die EU einen Zusatzzoll auf kleine Päckchen ein. Ab November steigen die Preise für Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland nun erneut. Insgesamt steigt die Gebühr damit auf fünf Euro pro Produktkategorie.

Päckchen aus vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union werden ab Sonntag noch einmal teurer: Die EU führt zum 1. November eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro unterschiedlichem Artikel in einem Paket ein. Für jede Sendung werden also mindestens zwei Euro mehr fällig – zusätzlich zu den Zöllen auf kleine Päckchen, die es schon seit Juli gibt.

Wie wird die Gebühr berechnet?

Sie liegt bei zwei Euro pro Produktkategorie. Für ein Päckchen mit einem T-Shirt und einer Haarspange würden also vier Euro fällig. Enthält ein Päckchen ein, zwei, drei oder zehn T-Shirts, bleibt die Gebühr hingegen bei zwei Euro.

Die Gebühr wird genauso berechnet wie ein Zusatzzoll auf kleine Päckchen, den die EU im Juli eingeführt hat. Er liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Unterm Strich sind die Päckchen ab November also mindestens fünf Euro teurer als vor den Reformen.

Für welche Länder gilt sie?

Für alle Länder außerhalb der EU. Anders als beim Zoll gibt es keine Ausnahmen für Staaten wie Norwegen, die Schweiz oder die Türkei, mit denen die EU die Zölle abgeschafft hat.

Warum noch eine Gebühr?

Die Einnahmen sollen die Kosten in den Zollbehörden decken, die wegen einer Paketflut in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. 2025 gelangten knapp 5,9 Milliarden Päckchen in die EU, das sind mehr als 180 Sendungen pro Sekunde. Rund 93 Prozent davon kamen aus China, vor allem über Onlinehändler wie Aliexpress, Shein und Temu.

Die EU bemängelt zudem, dass zahlreiche Produkte nicht den europäischen Sicherheitsauflagen entsprechen, zum Beispiel wegen verschluckbarer Kleinteile, unsicherer Stromkabel und Chemikalien in Kinderspielzeug. Europäische Hersteller sprechen wegen der billigen Preise von unfairer Konkurrenz. Zoll und Gebühr sollen dafür sorgen, dass die Produkte weniger bestellt werden.

Wer zahlt?

Die Firma, die ihre Waren in die EU schickt. Die Händler dürfen die Gebühr aber auf ihre Kundinnen und Kunden abwälzen, zum Beispiel durch einen Aufschlag bei der Bestellung oder indem sie die Preise erhöhen.

Mehrere Onlinehändler haben als Reaktion auf die EU-Reformen angekündigt, neue Lagerhallen und Verteilzentren in der EU zu bauen. Sie könnten ihre Ware dann zuerst gesammelt dorthin liefern, die Gebühr würde für beispielsweise zweihundert T-Shirts nur einmal anfallen.

Wer bekommt die Einnahmen?

Die Gebühr wird von den Zollbehörden in den 27 EU-Staaten wie ein regulärer Zoll einkassiert. Sie fließt aber nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern ist zweckgebunden und soll die Kosten der Zollbehörden für Kontrollen, Sicherheitschecks und Abwicklung decken.

Wie lange soll es die Gebühr geben?

Die Gebühr ist dauerhaft, die Kommission soll aber alle zwei Jahre neu bewerten, ob sie noch den Kosten in den Zollbehörden entspricht. Der Drei-Euro-Zoll läuft hingegen im Juli 2028 aus, stattdessen werden dann auf alle Bestellungen reguläre Zölle fällig. Vor der Reform waren Päckchen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro zollfrei.

Quelle: ntv.de, Jana Hemmersmeier, AFP

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