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Startseite»Nachrichten»„Noch mehr Lügengeschichten“: Mutter von getötetem Fabian konfrontiert Gina H. vor Gericht
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„Noch mehr Lügengeschichten“: Mutter von getötetem Fabian konfrontiert Gina H. vor Gericht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 16, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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„Noch mehr Lügengeschichten“Mutter von getötetem Fabian konfrontiert Gina H. vor Gericht

„Warum musste mein Fabian gehen?“, fragte Dorina Lange die Angeklagte am 28. Prozesstag mit Tränen in den Augen. (Foto: picture alliance/dpa)

Seit April muss sich Gina H. als Angeklagte im Mordfall Fabian vor Gericht verantworten. Als sich die Mutter des ermordeten Jungen bei einer Anhörung zu Wort meldet, kommt es im Saal zu emotionalen Szenen.

Der 28. Verhandlungstag im Mordprozess um den kleinen Fabian ist schon fast vorbei, als die Mutter des getöteten Jungen um kurz vor 14 Uhr das Wort ergreift und sich direkt an die Angeklagte wendet. „Gina, ich würde einfach gerne von dir wissen wollen: Du hast es geschafft, die Anhängsel von Matthias loszuwerden. Warum musste mein Fabi dafür gehen? Warum?“

„Ich habe Fabian nichts getan“, antwortet Gina H. ruhig. Fabians Mutter Dorina Lange ist den Tränen nah. „Noch mehr von deinen Lügengeschichten“, ruft sie der Angeklagten mit bebender Stimme zu. Dann schreitet Richter Holger Schütt ein und unterbindet weitere Rückfragen.

„Matthias‘ Anhängsel“

Mit ihrer Frage zu „Matthias‘ Anhängsel“ spielt Lange offenbar auf das mutmaßliche Tatmotiv an. Der Anklage zufolge soll Gina H. den damals achtjährigen Fabian aus Güstrow im Oktober 2025 getötet haben, um die Beziehung zu ihrem damaligen Ex-Partner wiederherzustellen – Fabians Vater Matthias R..

Nachdem er eine körperliche Auseinandersetzung zwischen seinem Vater und Gina H. beobachtet hatte, hatte der Junge die beiden angeblich nicht mehr besuchen wollen. Weil er den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren wollte, soll sich Matthias R. dann von der Angeklagten getrennt haben. Diese habe geglaubt, ihren Ex-Partner schließlich zurückgewinnen zu können, indem sie Fabian aus dem Weg schafft, so die Anklage.

„Nur die halbe Wahrheit“

Zuvor hatte sich Gina H. den Fragen des Gerichts stellen müssen und sich dabei in widersprüchlichen Aussagen verstrickt. Ihr Alibi lautete zunächst, dass sie am Tattag von ihren Eltern nach Güstrow geschickt wurde, um dort Geld abzuheben. Die Großeltern hätten laut Schütt jedoch später erklärt, dass sie den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe. Wie komme es zu dem Widerspruch? Das könne sie nicht erklären, muss sie einräumen.

Immer wieder stößt der Richter sie auf Ungenauigkeiten, Widersprüche und auch Falschaussagen. Sie habe bei der Befragung in der vergangenen Woche ausgesagt, dass sie das Geld dann einen Tag später abgeholt habe. Bis in die Folgewoche sei aber keine Abholung erfolgt, sagt Schütt unter Verweis auf die Bankauszüge. Damit zieht er das von der Angeklagten genannte Motiv – die Geldabhebung – für die Fahrt nach Güstrow grundsätzlich infrage. „Warum war das nicht so eilig“, will er wissen. Eine klare Antwort kann die Beschuldigte darauf nicht geben.

„Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen?“, fragt Schütt die Angeklagte dazu an einer Stelle. Auch dem Kindesvater habe sie schließlich falsche Angaben zu ihrem Verbleib am mutmaßlichen Tattag gemacht. An anderer Stelle wirft er ihr vor, beim Leben ihres eigenen Kindes zu schwören, nun die Wahrheit zu sagen, nachdem sie gerade beim Lügen erwischt wurde. „Dabei ist es nur die halbe Wahrheit“, konstatiert er, nachdem sie auch diese Angaben korrigieren muss.

Auch die Absprache eines Alibis für den Vormittag des mutmaßlichen Tattages irritiert Schütt. Zuvor hatte die Angeklagte laut Gericht dies damit begründet, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Dieses Treffen fand allerdings am Nachmittag statt. Das Alibi wurde nur bis 11 Uhr verabredet. „Ich weiß nicht, warum“, sagt die Angeklagte.

Umstände des Leichenfunds bleiben ominös

Widersprüche macht das Gericht zudem zu den Umständen des Leichenfunds deutlich. Am 14. Oktober meldete die inzwischen Angeklagte der Polizei die Entdeckung einer Kinderleiche bei einem Tümpel bei Klein Upahl. Damals gab sie an, die Leiche zufällig beim Spazierengehen entdeckt zu haben.

Die Frage, wieso die Angeklagte, der in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, schon am Abend und in der Nacht zuvor am Fundort war, erst mit einem und danach mit einem weiteren Bekannten, nimmt am 28. Verhandlungstag erneut viel Platz ein. Sie habe ihre Bekannten mit der anfänglichen Falschaussage schützen wollen, sagte sie während der Verhandlung.

Schütt will wissen, wieso die Angeklagte am 13. Oktober binnen drei Stunden dem ersten der beiden Bekannten dreimal vorgeschlagen habe, dort auf einem Feld zu suchen. Die Angeklagte verweist auf Internetvideos, in denen Klein Upahl erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut. Schütt wendet ein, selbst wenn der Ort bereits zuvor im Internet genannt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen.

Wieso werden die laut Angeklagter maßgeblichen Internetvideos mit keinem Wort in Sprachnachrichten an den Bekannten erwähnt, als sie vorschlägt, dort zu suchen? Schütt sagt, die Idee wirke eher wie ein „frischer Gedanke“ der Frau. Wieso erwähne sie die Internetbeiträge auch nicht in ihrer Vernehmung bei der Polizei? Auch darauf gibt die Angeklagte keine klare Antwort.

Sie relativiert stattdessen: „Wir wollten ja auch nicht richtig suchen.“ Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen mit ihrem Bekannten gehandelt. Schütt leuchtet auch das nicht ein. Wozu bräuchten die beiden, die sich in den Vortagen bereits mehrfach getroffen hatten, einen Vorwand?

Richter bleibt skeptisch

Die Verteidigung bescheinigt der Angeklagten zumindest das Bemühen um Wahrheit. „Es ist ihre Art, vorschnell etwas zu sagen“, sagt Anwalt Andreas Ohm. Der zweite Verteidiger Thomas Löcker begründet Irrtümer seiner Mandantin mit der hohen emotionalen Belastung und verweist darauf, wie viele Menschen schon bei einer einfachen Prüfung Wichtiges vergessen würden.

Die Skepsis des Richters bleibt. „Vieles stellt sich als unwahr heraus“, fasst Schütt zum Ende der Befragung zusammen. Er wisse nicht, ob das mit der Krankheit zu tun habe oder mit ihrer Persönlichkeit, aber für schlüssig halte er die Darstellung der Angeklagten nicht, macht er deutlich.

Quelle: ntv.de, apr/dpa

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