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Polizist überfahren: Autodieb wegen Autorennens mit Todesfolge verurteilt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 6, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Polizist überfahrenAutodieb wegen Autorennens mit Todesfolge verurteilt

Der Angeklagte war Teil einer Autoschieberbande.

Im Januar 2025 stirbt ein junger Polizist, als er bei Maßnahmen gegen Autoschieber im Einsatz ist. Einer der Autodiebe überfährt den Beamten. Nun fällt das Gericht sein Urteil, in dem es vom Mordvorwurf abrückt.

Im Prozess um den getöteten Polizisten Maximilian Stoppa aus Dresden hat das Landgericht Cottbus sein Urteil gesprochen und den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht befand den 27 Jahre alten Polen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für schuldig.

Damit blieb das Strafmaß unter dem, was die Staatsanwaltschaft wollte. Sie hatte lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Mordanklage damit begründet, dass der Angeklagte mit der Tat verdecken wollte, dass er als Mitglied einer Autoschieberbande an einem Diebstahl beteiligt war. „Verdeckungsabsicht“ ist juristisch ein Mordmerkmal. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Der Verteidiger des Mannes hatte in seinem Plädoyer gefordert, seinen Mandanten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Zu Beginn des Prozesses hatte die Verteidigung versucht, das Verfahren einstellen zu lassen und argumentiert, der Autodiebstahl und die spätere Tötung des Beamten seien als eine „prozessuale Tat“ zu werten. Das lehnte der Richter aber ab, weil zwischen beiden Vorfällen mehrere Stunden vergingen.

Das Gericht sah es jetzt als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar 2025 bei dem Polizeieinsatz in Südbrandenburg den 32 Jahre alten Polizisten mit seinem Wagen erfasst und getötet hat. Vorher hatten er und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen – einen Audi und einen Jeep. Für den Diebstahl des Audi wurde der Angeklagte bereits im September 2025 verurteilt.

In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Drogensucht des Angeklagten. Er sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen, habe aber vor Jahren begonnen, unter anderem Kokain zu nehmen. Er sei bei der Verfolgungsjagd „rücksichtslos“ und mit überhöhtem Tempo unterwegs gewesen.

In einer Erklärung, die sein Verteidiger verlas, hatte der Angeklagte gesagt, er würde die Tat gern „ungeschehen machen“. Er wisse, welches Leid er über die Familie gebracht habe. „Es ist alles furchtbar.“ Er räumte ein, gesehen zu haben, wie er mit dem Auto einen Menschen erfasst habe. „Ich meine, noch versucht zu haben, zu bremsen. Aber es war zu spät.“

Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte mit hohem Tempo vor Polizeifahrzeugen geflüchtet. Während eines Überholvorgangs habe er dann den Polizeibeamten erfasst, als dieser gerade einen sogenannten Stop-Stick – eine Art Nagelgürtel – auf die Fahrbahn legen wollte. Die Tat in Lauchhammer hatte große Bestürzung ausgelöst. Im Januar wurde ein Gedenkstein für den getöteten Maximilian Stoppa aufgestellt.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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