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Prozess um „Horrorhaus von Soest“ beginnt mit überraschender Nachricht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 12, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Frau in Haus gelockt und gequältSoester „Horrorhaus“-Prozess beginnt mit überraschender Information

Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Foto: picture alliance/dpa)

In einem Wohnhaus in Soest in NRW sollen Männer und Jugendliche eine Frau monatelang misshandelt und vergewaltigt haben. Sie stehen nun vor Gericht. Zum Prozessbeginn wird bekannt: Es gibt weitere Tatverdächtige.

Sie wurde geschlagen, vergewaltigt, gedemütigt, mit Gegenständen verletzt und stundenlang fast nackt bei massiver Kälte an einen Terrassenbalken gekettet. Gegen vier Beschuldigte – darunter zwei Jugendliche – hat nach dem monatelangen Martyrium einer Frau in Soest in Westfalen der Strafprozess begonnen. Überraschend gab das Landgericht Arnsberg zu Verhandlungsbeginn bekannt, dass in dem Fall nun noch gegen weitere Tatverdächtige ermittelt wird.

Den vier Angeklagten wird unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. In unterschiedlicher Tatbeteiligung sollen sie ihr Opfer 2025 in einem Wohnhaus gequält, erniedrigt und misshandelt haben. Der Fall war als „Horrorhaus von Soest“ bekannt geworden, hatte bundesweit schockiert. Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen die zwei 29 und 25 Jahre alten Männer aus Soest, die in Untersuchungshaft sitzen und in Handschellen in den Saal geführt wurden.

Die Beschuldigten sollen ihr Opfer – eine wohnungslose Frau – von Juli bis November 2025 immer wieder ins Reihenhaus des einen 29-Jährigen gelockt haben. Sie sei mit Aussicht auf Essen und eine Übernachtungsmöglichkeit wiederholt ins Haus mitten in einer grünen Wohnsiedlung gekommen. Die „ohnehin wenig wehrhafte Frau“ habe in ständiger Angst gelebt, schilderte Oberstaatsanwältin Imke Reelsen.

In dem Haus spielten sich furchtbare Szenen ab, wie aus der Verlesung der Anklage hervorgeht. Das Opfer habe mit verschmutzter Unterwäsche im Mund auf einem Tisch tanzen müssen, sei mit einer benutzten Klobürste gequält, im Kinderzimmer von dem 25-Jährigen vergewaltigt worden, während der 29-Jährige filmte. Sie sei außerdem mit einem Hochdruckreiniger schwer verletzt worden – so lauten einige der Vorwürfe. Das Opfer sei auch zweimal für mindestens eine Stunde im Keller an ein Heizungsrohr gefesselt worden.

Anwohner sah Opfer spätabends auf der Terrasse

Zwei Beschuldigte sind erst 16 und 17 Jahre alt. Dem 17-Jährigen wird vor allem vorgehalten, sich beteiligt zu haben, als der Hauptangeklagte die Frau Anfang November mit Handschellen teilweise entkleidet an einen Balken draußen so aufgehängt hatte, dass ihre Füße gerade den Boden berührten. Sie erlitt laut Anklage bis zu ihrer Befreiung durch die Polizei nach Stunden extreme Erfrierungen, wurde lange intensivmedizinisch behandelt. Beide Angeklagten hätten ihr Opfer „der Gefahr des Todes ausgesetzt“, sagte die Oberstaatsanwältin.

Ein Anwohner hatte das Opfer spätabends auf der Terrasse gesehen und die Polizei alarmiert. Die Frau tritt nun als Nebenklägerin auf. Am ersten Prozesstag erschien sie aber nicht. Ihrer Anwältin zufolge ist sie reiseunfähig. Dem 16-jährigen Angeklagten wird lediglich in einem Fall Nötigung vorgeworfen. Alle vier sind Deutsche, der 29-jährige – er war als Krankenpfleger tätig – hat zusätzlich die kroatische Staatsangehörigkeit.

Die Große Strafkammer führt die Verhandlung als Jugendkammer – und das öffentlich, obwohl zwei Angeklagte noch minderjährig sind. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse, begründete der Richter. Einzelne Teile der Verhandlung – etwa Äußerungen der Jugendlichen – werde er womöglich nicht-öffentlich führen.

Lebensgefährtin soll Opfer gekannt haben

Nach früheren Angaben aus Justizkreisen lebte der 29-Jährige mit seiner damaligen Lebensgefährtin und drei Kindern in dem Haus, das mutmaßlich zum Tatort wurde. Richter Gährken sagte, erst vor einigen Wochen habe die Polizei neues „umfangreiches Videomaterial“ erhalten, aus dem sich weitere Tatvorwürfe ergeben. Und zwar auch gegen die Lebensgefährtin, die in Untersuchungshaft genommen wurde, sowie gegen weitere Beschuldigte.

Nach früheren Medienberichten kannten sich die Lebensgefährtin und das spätere Opfer, bevor es zu den mutmaßlichen Gewaltfällen kam. Staatsanwältin Annika Berg sagte am Rande des Prozesses, dass gegen die Lebensgefährtin wegen mehrerer Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte ermittelt werde. Sie sei dringend tatverdächtig und sitze seit Ende September in U-Haft. Um wen es sich bei den weiteren Beschuldigten handele, könne sie aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Der Richter schilderte, in vorausgegangenen Telefonaten mit einzelnen Verteidigern sei angedeutet worden, dass die beiden erwachsenen Angeklagten sich zu den Vorwürfen äußern wollten und ein Geständnis nicht ausschließen. Da sich nun die Lage mit den neuen Beweismitteln, Ermittlungsergebnissen und weiteren Beschuldigten verändert habe, mache ein Rechtsgespräch umso mehr Sinn, erläuterte Richter Gährken.

Alle vier Verteidiger stimmten einem solchen Gespräch zu. Laut Gerichtssprecherin werde dabei mit Verteidigern, Nebenklage und Staatsanwaltschaft geklärt, ob und in welchem Umfang Geständnisse erwartbar sind, die Kammer nenne dann einen denkbaren Strafrahmen. Es werde dabei nichts im „Hinterzimmer“ vereinbart, stellte der Richter klar. Über die Inhalte des Rechtsgesprächs werde bei der nächsten Verhandlung am 2. November informiert. Danach sind noch zwölf weitere Prozesstermine bis 17. Dezember eingeplant.

Quelle: ntv.de, csi/dpa

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