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Putin-Kritiker Nadeschdin vor Gericht | tagesschau.de

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 17, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 17.07.2026 • 09:19 Uhr

Boris Nadeschdin ist einer der letzten russischen Oppositionellen, die offen Kritik äußern und noch nicht im Exil oder Gefängnis sind. Nun muss er vor Gericht – und fürchtet eine Haftstrafe.

Von Von Philip Raillon, WDR, zzt für das Studio Moskau

Für den 63-jährigen Boris Nadeschdin geht es in diesen Tagen um viel: um sein politisches Engagement und womöglich auch um seine Freiheit. Wenn er zuletzt gefragt worden sei, wie es ihm gehe, habe er immer geantwortet: „Wunderschön! Ich bin am Leben, auf freiem Fuß, in Russland und sogar kein ausländischer Agent“, sagte er vor kurzem auf seinem Telegram-Kanal.

Doch mittlerweile kann er das so nicht mehr sagen. Seit vergangener Woche gilt er als „ausländischer Agent“. Das russische Justizministerium werfe ihm vor, dass er falsche Informationen von anderen sogenannten ausländischen Agenten über russische Behörden verbreitet habe, berichtet die russische Nachrichtenagentur TASS.

Gerichtsprozess wegen weitergeleitetem Video bei Telegram

Zusätzlich steht nun womöglich seine Freiheit auf dem Spiel. Von heute an geht es in der Nähe von Moskau vor Gericht um ihn. „Mir wird eine erstaunliche Sache vorgeworfen, das ist ein neues Level in der russischen Rechtsprechung“, sagte Nadeschdin vor wenigen Tagen in einem Interview. Nadeschdin soll demnach vor fast drei Jahren ein Video bei Telegram geteilt haben, in dem für etwa zehn Sekunden auch Boris Nawalny zu sehen war. In Russland ist schon mehrfach Oppositionellen vorgeworfen worden, dass sie Bilder des in Haft verstorbenen Nawalny gezeigt hätten.

Das wahre Motiv vermutet der 63-Jährige aber in seiner politischen Arbeit als Oppositionspolitiker. Er wollte eigentlich im September bei der Wahl zum russischen Parlament kandidieren. Dafür hatte er sich Chancen ausgerechnet. Dafür habe er zuletzt zusammen mit Unterstützern Wahlkampf gemacht.

Verfahren politisch motiviert?

Das Ziel ist nun in weite Ferne gerückt. Durch die Einstufung als „ausländischer Agent“ in der vergangenen Woche darf er nicht mehr ins Parlament einziehen. Das Gerichtsverfahren sei nun eine Reaktion, dass er trotzdem weiter Wahlkampf gemacht habe, vermutet Nadeschdin im Podcast. Er hält es also für eine Art weitere Eskalationsstufe der russischen Staatsmacht.

Für den Kreml-Kritiker ist es eine Art Verzweiflungsreaktion der Regierung. „Etwa seit Februar haben wir einen sehr deutlichen Anstieg der Proteststimmung festgestellt, einfach eine starke Unzufriedenheit der Menschen“, sagt er im Meduza-Podcast. Und weiter: „Zunächst hing das mit steigenden Preisen und der Sperrung des Internets zusammen, und jetzt hängt es unter anderem mit dem Benzin und den Einschlägen zusammen.“

Boris Nadeschdin gilt als einer der letzten Kreml- und Kriegskritiker, die offen Kritik äußern und weder im Exil noch im Gefängnis sind. Schon bei der Präsidentenwahl vor zwei Jahren wollte er gegen Wladimir Putin kandidieren. Doch seine Kandidatur wurde letztlich von der Wahlkommission nicht zugelassen.

Sorge vor Haftstrafe

Er gilt aber als wichtige Stimme der Opposition in Moskau. Das war nicht immer so: lange hatte Nadeschdin den Ruf, ein eher milderer Politiker zu sein. Das hat sich aber geändert und er ist mittlerweile fast der einzige, der sich noch öffentlich äußert. So hat sich gegen den Angriffskrieg auf die Ukraine ausgesprochen und im vergangenen Jahr vor dem russischen Parlament, der Duma, gegen Interneteinschränkungen protestiert.

Vor wenigen Monaten war er dann aufgefallen, weil er eine Aktion mitinitiierte, bei der Bürger bei der Präsidialverwaltung Beschwerden einreichen konnten, etwa zu WhatsApp- und Telegram-Blockaden.

Im Podcast-Interview mit Meduza äußerte er sich vor wenigen Tagen auch zu seiner Zukunft. Offenbar fürchtet er eine mögliche Haftstrafe. „Man darf mich nicht in ein stickiges Gefängnis stecken, weil ich ein älterer Mann und herzkrank bin – ich würde dort verrecken.“

Auslandsreisen untersagt

Im konkreten Verfahren geht es eigentlich nur um eine Ordnungswidrigkeit, die beim ersten Verstoß zu einer Geldstrafe oder maximal 15 Tagen Haft führen kann.

Am Donnerstagnachmittag berichtete er auf seinem Telegramkanal von einer weiteren Entwicklung. Es sei ihm nun untersagt worden, das Land zu verlassen. Seine Anwälte würden dagegen vorgehen.

Die sollen ihn auch am Freitagvormittag bei Gericht vertreten. Sie hätten ihm davon abgeraten, dort selbst zu erscheinen.

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Dr. Heinrich Krämer
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