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Startseite»Betrugsmaschen»Friedrich Merz und Jeffrey Epstein: Foto ist KI-Fake
Betrugsmaschen

Friedrich Merz und Jeffrey Epstein: Foto ist KI-Fake

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 16, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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💬Woran erkennt man KI-generierte Bilder oder Videos? Antworten finden Sie im Leitfaden KI-Bilder & Videos.

Aktuell wird ein Sharepic verbreitet, das angeblich Friedrich Merz neben Jeffrey Epstein bei einer BlackRock-Veranstaltung im Jahr 2014 zeigen soll. Die Bildmontage nutzt außerdem Aktennummern, um den Eindruck eines offiziellen Dokuments zu erzeugen.

Dieses Sharepic soll Friedrich Merz neben Jeffrey Epstein bei einer BlackRock-Veranstaltung im Jahr 2014 zeigen. Nach den vorliegenden Informationen ist das Bild jedoch KI-generiert; auch die eingeblendeten Dokumentennummern liefern keinen belastbaren Nachweis.
Dieses Sharepic soll Friedrich Merz neben Jeffrey Epstein bei einer BlackRock-Veranstaltung im Jahr 2014 zeigen. Nach den vorliegenden Informationen ist das Bild jedoch KI-generiert; auch die eingeblendeten Dokumentennummern liefern keinen belastbaren Nachweis.

Dafür gibt es keinen belastbaren Nachweis. Nach den vorliegenden Informationen weist das Bild ein unsichtbares SynthID-Wasserzeichen von Google auf und wurde damit mit einer KI-Anwendung erstellt. Auch die eingeblendeten Dokumentennummern führen in den öffentlich einsehbaren Epstein-Unterlagen zu keinen Treffern.

Das Bild ist kein Beleg

Das Sharepic zeigt eine Szene, die wie ein älteres Veranstaltungsfoto wirken soll. Genau dieser Eindruck ist entscheidend für die Täuschung: Schwarz-Weiß-Optik, formelle Kleidung, ein angeblicher Ort und eine konkrete Datumsangabe lassen das Bild zunächst plausibel erscheinen.

Die Prüfung mit Googles SynthID-Schnittstelle ergibt jedoch laut vorliegenden Angaben, dass das Bild ein unsichtbares Wasserzeichen enthält. Ein solches Wasserzeichen kennzeichnet Inhalte, die mit bestimmten KI-Anwendungen von Google erzeugt wurden. Damit ist das Bild selbst kein belastbarer Beleg für ein Treffen.

Die Aktennummern beweisen die Behauptung nicht

Im Bild stehen zwei angebliche Angaben: „Case No.: A-2014-017“ und „Document No.: D-2014-0831“. Sie sollen offenbar nahelegen, das Bild stamme aus offiziellen Epstein-Unterlagen.

Nach den vorliegenden Angaben finden sich diese Nummern jedoch nicht in den öffentlich einsehbaren Epstein-Akten des US-Justizministeriums. Zudem ist die Nummerierung der dort veröffentlichten Dokumente anders aufgebaut. Die eingeblendeten Nummern liefern daher keinen Nachweis, sondern verstärken nur den Anschein einer offiziellen Quelle.

BlackRock-Datum macht den Fake plausibler

Zu einem BlackRock-Investorentag am 17. Juni 2014 in New York finden sich laut vorliegenden Angaben zwar Spuren im Netz. Das reicht aber nicht aus, um die behauptete Szene zu belegen.

Ein reales Datum oder eine echte Veranstaltung kann in einer Fälschung verwendet werden, um sie glaubwürdiger wirken zu lassen. Entscheidend wäre ein belastbarer Nachweis, dass die abgebildete Begegnung tatsächlich stattgefunden hat. Ein solcher Nachweis liegt hier nicht vor.

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Namen in Epstein-Akten werden oft überdehnt

Rund um Jeffrey Epstein werden bekannte Persönlichkeiten immer wieder mit angeblichen Verbindungen in Zusammenhang gebracht. Dabei ist wichtig: Selbst eine Erwähnung eines Namens in Dokumenten wäre nicht automatisch ein Beleg für eine persönliche Beziehung, ein Treffen oder eine Beteiligung an Straftaten.

In diesem Fall geht es noch weiter: Das zentrale Bild ist nach den vorliegenden Informationen KI-generiert, und die angeblichen Dokumentennummern sind nicht belegbar. Damit bricht die Behauptung an zwei entscheidenden Stellen weg.

Bewertung: Falsch. Das Sharepic nutzt ein KI-generiertes Bild und scheinamtliche Dokumentenangaben, um eine unbelegte Verbindung glaubwürdig wirken zu lassen

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FAQ zum angeblichen Merz-Epstein-Foto

Zeigt das Bild wirklich Friedrich Merz mit Jeffrey Epstein?

Nein. Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um ein echtes Foto, sondern um ein KI-generiertes Bild. Die angebliche Szene bei einer BlackRock-Veranstaltung ist damit kein Beleg für ein Treffen.

Was bedeutet das SynthID-Wasserzeichen?

SynthID ist ein unsichtbares Wasserzeichen, das Google für bestimmte KI-generierte Inhalte verwendet. Wird ein solches Wasserzeichen erkannt, spricht das dafür, dass das Bild mit einer KI-Anwendung von Google erstellt wurde.

Gab es den BlackRock Investor Day 2014 wirklich?

Zu einem BlackRock Investor Day am 17. Juni 2014 in New York finden sich Spuren im Netz. Das belegt aber nicht, dass Friedrich Merz und Jeffrey Epstein dort gemeinsam fotografiert wurden. Ein echtes Veranstaltungsdatum kann auch in einer Fälschung verwendet werden.

Sind die eingeblendeten Epstein-Aktennummern echt?

Nach den vorliegenden Angaben führen die gezeigten Nummern in den öffentlich einsehbaren Epstein-Akten zu keinen Treffern. Außerdem entspricht die Nummerierung nicht dem Aufbau der dort veröffentlichten Dokumente.

Bedeutet eine Erwähnung in Epstein-Akten automatisch eine Verbindung?

Nein. Selbst eine echte Namensnennung in Unterlagen wäre nicht automatisch ein Beleg für eine persönliche Verbindung, ein Treffen oder eine Beteiligung an Straftaten. In diesem Fall fehlt bereits der belastbare Nachweis für das angebliche Foto.

FACTCHECK

dpa-Faktencheck

15. Juli 2026

OFFICIAL

U.S. Department of Justice

✓ Dieser Fall wurde geprüft

Der nächste Fake ist schon unterwegs.

Diesen hier hast du geprüft gesehen – die meisten Menschen sehen ihn ungeprüft. Bleib ihnen einen Schritt voraus.

Früher gewarnt werden →

Kostenlos · Jederzeit abbestellbar

📩 Mir ist auch etwas Verdächtiges begegnet – prüfen lassen

Claudia lächelt freundlich in einem hellen Raum.

Claudia Spiess

Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
journalistische Sorgfalt mit visueller Kommunikation und trägt
zur verständlichen Aufbereitung von Faktenchecks bei.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

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Dr. Heinrich Krämer
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