Die gesetzliche Rente steigt mit dem Juli um durchschnittlich 4,24 Prozent. Für manche Ruheständler hat das einen ungewollten Nebeneffekt: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben.
Viele Ruheständler können sich freuen: Ihre gesetzliche Rente steigt mit dem heutigen 1. Juli im Schnitt um 4,24 Prozent. Eigentlich eine gute Nachricht. Doch für rund 100.000 Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Sie rutschen durch die Anhebung erstmals in die Steuerpflicht. Viele Betroffene sind verunsichert.
Wo die Freibetragsgrenze liegt
Viele Rentenbezieher wissen gar nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie werden oft kalt erwischt, wenn plötzlich Post vom Finanzamt kommt, bestätigt Steuerberaterin Bärbel Metzger. Die Frage sei, „ob der zu besteuernde Betrag höher ist als der Grundfreibetrag“, so Metzger. „Deshalb passiert es auch gerne, dass ein Rentner vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Steuererklärung einzureichen.“
Neurentner sollten deshalb zunächst einmal prüfen, ob sie unterhalb der Freibetragsgrenze liegen. Derzeit sind das 12.348 Euro im Jahr für einen alleinstehenden Rentner oder eine Rentnerin. Rentner-Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, bekommen 24.696 Euro Freibetrag.
Nur ein Teil der Rente wird besteuert
Dazu kommt noch ein individueller Steuerabzugsbetrag, wie Ronny Hübsch vom Sozialverband VdK Baden-Württemberg erklärt. „Viele wissen nicht, dass es momentan so ist: Im Jahr 2026 werden nur 84 Prozent der Renteneinkünfte tatsächlich zur Einkommenssteuer veranlagt. Das heißt, man muss von der Jahresrente einen entsprechenden Prozentsatz abziehen, und das wird dann nur versteuert.“
Für jeden Neurentner-Jahrgang steigt der Anteil danach jeweils um 0,5 Prozentpunkte, bis ab dem Jahr 2058 die Rente zu 100 Prozent versteuert werden muss. Aber auch Rentner können Ausgaben von der Steuer absetzen. So werden etwa die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Finanzamt abgezogen, ebenso wie Arzt- und Apotheken-Rechnungen oder eine neue Brille. Allerdings nur, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Neue Regeln mit der „Aktivrente“
Wird das alles abgezogen, kann es sein, dass viele Rentner wieder unter der Grenze landen und gar keine Steuern mehr zahlen müssen. Das gilt aber nur, wenn Rentner und Rentnerinnen ansonsten keine weiteren Einkünfte haben. Ein Minijob zählt nicht dazu. „Minijobs sind grundsätzlich steuerfrei und sind auch gar nicht in der Erklärung anzugeben“, sagt Steuerberater Hartmut Dicker.
Anders dagegen Einnahmen aus einem regulären Arbeitsverhältnis. Hier gibt es ab diesem Jahr eine Neuerung. „Ab 2026 ändert sich die Besteuerung von Arbeitsbezügen von Rentnern sehr großzügig“, so Dicker. Mit der sogenannten Aktivrente können Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen – und zwar pro Monat.
Auch wenn sich viele Rentnerinnen und Rentner jetzt über mehr Geld freuen – wichtig ist genau zu prüfen, ob man damit über die steuerfreie Grenze kommt. Im Zweifelsfall hilft es, bei einem Steuerberater, der Lohnsteuerhilfe oder beim Finanzamt nachzufragen.
