Zuerst kommt eine E-Mail mit einer Rechnung über mehrere hundert Franken. Dann folgen Mahnungen, und schließlich meldet sich ein Inkassobüro und verlangt noch mehr Geld. Der Grund soll ein Abo für einen KI-Dienst namens Swissnovachat sein. Viele Empfänger sagen: Dort habe ich nie etwas bestellt. Wer tatsächlich nichts abgeschlossen hat, muss auch nicht zahlen – egal, wie oft gemahnt wird.
In der Schweiz betrifft das inzwischen so viele Menschen, dass das SRF-Konsumentenmagazin „Kassensturz“ Mitte September ausführlich berichtet hat. Dieselbe Firma verschickt laut Verbraucherschützern auch in Deutschland Rechnungen, dort unter anderen Namen. Wir erklären, wie die Schreiben aufgebaut sind, was die angeblichen Beweise taugen und ab wann man auf Post unbedingt reagieren muss.
Wer steckt hinter den Rechnungen?
Absender ist die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong. Sie behauptet, die Empfänger hätten auf der Website Swissnovachat ein kostenpflichtiges KI-Abo abgeschlossen. Das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), die staatliche Stelle für Internetsicherheit, hat schon am 1. Juli vor Swissnovachat und der Schwesterseite Swissnovacare gewarnt. Das Geschäftsmodell sei es, Rechnungen zu verschicken, „obwohl kein entsprechendes Abonnement abgeschlossen worden ist“. Am 18. August legte das Amt nach: Es erhalte zahlreiche Meldungen zu Forderungen, die über das Inkassobüro Letterdata eingetrieben werden.
Die Firma selbst ist kaum greifbar. „Kassensturz“ ist der Spur nach Hongkong gefolgt. An der angegebenen Adresse reagierte niemand, ein Sicherheitsmitarbeiter sprach von einer reinen Postadresse. Auf schriftliche Fragen antwortete die Firma nicht. Auf der Website stand außerdem zeitweise die Wirtschaftsprüfungsfirma PwC als Schweizer Vertretung. PwC hält die Seite laut SRF für betrügerisch und will die Verwendung des eigenen Namens stoppen. Inzwischen steht dort eine andere Firma – mit Postadresse in Tschechien. Auf deutschen Seiten derselben Firma, etwa novavitalia.de, ist im Impressum ein Datenschutz-Dienstleister in Prag als EU-Vertreter eingetragen. Firmen außerhalb der EU müssen so einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen in der Regel benennen. Wer die Seiten tatsächlich betreibt, lässt sich daraus nicht ablesen.
Wie aus 427 Franken 897 Franken werden
SRF schildert den Fall eines Ehepaars, das eigentlich mit dem Wohnmobil nach Frankreich fahren wollte. Stattdessen kamen wochenlang Rechnungen und Mahnungen. Die ersten E-Mails landeten im Spam-Ordner. Dann übernahm Letterdata aus Altendorf im Kanton Schwyz. Mit allen Aufschlägen wurden aus 427 Franken am Ende 897 Franken. Von der Firma hatte die Frau nach eigenen Angaben nie gehört.
So steigt der Druck – und das steckt dahinter
Der Ablauf bei den Swissnovachat-Rechnungen in der Schweiz
Rechnung per E-Mail
427 Franken
Für ein angebliches KI-Abo, das die Empfängerin nie bestellt haben will.
Privates Schreiben. Niemand hat geprüft, ob es einen Vertrag gibt.
Mahnungen
Mehrmals
Dieselbe Forderung, immer wieder, mit neuen Fristen.
Wiederholung macht eine Forderung nicht richtiger.
Inkassobüro
897 Franken
Ein Schweizer Inkassobüro übernimmt und rechnet Aufschläge dazu.
Eine Firma, die Geld eintreibt. Kein Gericht, keine Behörde.
Drohung mit Betreibung
Zahlungsbefehl
Erst ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt setzt eine echte Frist.
Amtlich – aber auch hier prüft vorher niemand die Forderung.
Und was ist mit den „Beweisen“?
Letterdata schickt Betroffenen einen Zeitpunkt, zu dem sie das Abo abgeschlossen haben sollen, und dazu eine IP-Adresse. Eine IP-Adresse ist eine Art Kennnummer, mit der ein Gerät im Internet unterwegs ist. Das wirkt wie ein technischer Nachweis. Bei einer Pensionistin, deren Fall SRF beschreibt, passt er aber nicht: Zum angeblichen Zeitpunkt war sie auf einer Radtour an der Mosel in Deutschland. Die IP-Adresse stammt dagegen aus der Schweiz – von einem Internetanbieter, bei dem sie gar nicht Kundin ist.
Guido Berger, Leiter der SRF-Digitalredaktion, sagt dazu: „Solche Daten kann man einfach erfinden.“ Eine Uhrzeit und eine Nummer auf einem Schreiben beweisen also noch keine Bestellung. Letterdata sieht das anders. Das Inkassobüro erklärte gegenüber SRF, es müsse nicht jeden einzelnen Vertragsabschluss überprüfen. Name, Anschrift, Zeitstempel und IP-Adresse seien eine sehr gute Dokumentation einer Online-Bestellung. Laut „20 Minuten“ sagte der Geschäftsführer außerdem dem „Beobachter“, man sei bereit, konkrete Fälle zu überprüfen.
Warum zahlen manche trotzdem?
Die Schreiben arbeiten mit Wiederholung. Eine Rechnung wirkt ordentlich, eine Mahnung wirkt ernst, ein Inkassobrief mit Schweizer Absender wirkt bedrohlich. Dazu kommen Aufschläge, die mit jedem Schreiben wachsen. Irgendwann taucht der Gedanke auf: Vielleicht habe ich ja doch irgendwo etwas angeklickt. Und lieber jetzt zahlen, bevor es noch teurer wird.
Genau darauf ist das System laut Verbraucherschützern ausgelegt. Julia Fedorov von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschreibt es bei SRF so: Unbekannte kaufen große Mengen an Personendaten, verschicken blind Forderungen und bauen über Inkassobüros möglichst viel Zahlungsdruck auf. Der Druck ersetzt dabei den Nachweis, dass es überhaupt einen Vertrag gibt.
Nur ein Schweizer Problem?
Nein. In Deutschland verschickt dieselbe Firma laut den Verbraucherzentralen Rechnungen unter anderen Namen, zum Beispiel Bongochat, Novavitalia, Astrolonova, Fitnovaness oder NovaMenstruHilfe. Die Angebote wirken völlig verschieden: ein KI-Chat, ein Ernährungscoaching, ein Horoskopdienst, ein Fitnessplaner, eine Menstruationshilfe. Im Impressum steht jedes Mal die Margot Brands Limited. Laut SRF haben sich in Deutschland bisher über 1.000 Betroffene gemeldet, die Dunkelziffer sei laut Fedorov sehr groß. Gerichtliche Mahnbescheide waren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ende Juli laut „Heilbronner Stimme“ noch keine bekannt.

In Österreich hat die Watchlist Internet bereits im Juni über Mahnungen von novavitalia.de berichtet, einer Seite derselben Firma. Wie viele Menschen in Österreich solche Rechnungen bekommen haben, ist uns nicht bekannt. Mimikama hat im Juli ebenfalls über die Rechnungen der Margot Brands Limited berichtet.
Was steht eigentlich auf so einer Rechnung?
Uns liegen zwei Schreiben derselben Firma vor, beide in Euro. Das erste ist eine Rechnung von Astrolonova über 299 Euro für ein Jahr Horoskope. Spannend ist, wie sich der Betrag zusammensetzt. Für die eigentliche Jahresnutzung stehen dort 129 Euro. Die übrigen 170 Euro verteilen sich auf technische Posten, unter denen sich kaum jemand etwas vorstellen kann. Da geht es etwa um das „Provisioning des Nutzerkonto-Eintrags in der Konto-Datenbank“ oder die „Initialisierung des Horoskop-Cache- und Auslieferungs-Speichers“. Rechnungsdatum und Fälligkeit sind derselbe Tag, und die Mahngebühren von 5, 10 und 15 Euro sind gleich mit angekündigt.
Das zweite Schreiben ist eine „letzte Mahnung“ von NovaErektionshilfe per E-Mail: 209 Euro plus 15 Euro Mahngebühr. Wer nicht zahlt, dem werden Inkassokosten, eine Meldung an die Schufa und die Sperre des Zugangs angedroht. Die Schufa ist eine deutsche Auskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit sammelt. Laut den Verbraucherzentralen sind solche Schufa-Drohungen nicht zulässig, sobald man der Forderung widersprochen hat. In Deutschland treibt laut einem Rechtsanwalt inzwischen auch die Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart Forderungen der Margot Brands Limited ein.
Und wenn ich mich doch angemeldet habe?
Dann sieht die Sache anders aus. Die Watchlist Internet hielt zu novavitalia.de fest, dass die Website selbst den EU-Vorgaben zu Daten- und Konsumentenschutz entspricht. Wer eine dieser Seiten wirklich besucht, dort seine Daten eingegeben und eine kostenpflichtige Bestellung abgeschickt hat, kann also einen gültigen Vertrag haben. Deshalb lohnt sich zuerst ein ehrlicher Blick zurück: Habe ich diesen Dienst jemals benutzt? Ob man in so einem Fall noch widerrufen oder etwas einwenden kann, hängt vom Einzelfall ab. Beratung gibt es in Österreich etwa bei der Arbeiterkammer oder beim Verein für Konsumenteninformation, in Deutschland bei den Verbraucherzentralen.
Was jetzt hilft
Wer sicher ist, nichts bestellt zu haben, sollte nicht aus Angst zahlen. Das BACS rät, der Forderung schriftlich zu widersprechen und alle Schreiben aufzubewahren, falls die Sache weitergeht. Am besten nachweisbar, etwa per Einschreiben. Ein kurzer Text reicht: Ich habe nichts bestellt und bestreite die Forderung. Links in den E-Mails sollte man nicht anklicken, davor hat das BACS in seiner ersten Warnung ausdrücklich gewarnt.
Bei weiteren Mahnungen gehen die Ratschläge leicht auseinander. Die Rechtsexpertin von „Kassensturz“ empfiehlt, danach gar nicht mehr zu reagieren. Deutsche Verbraucherzentralen raten, einem Inkassobüro gegenüber noch einmal auf den Widerspruch zu verweisen. Anders ist es, wenn Post von einem Amt oder Gericht kommt. Dann läuft eine Frist, und die sollte man keinesfalls verpassen. Wer im eigenen Fall unsicher ist, findet im Mimikama-Notfall-Check Schritte und Anlaufstellen für Österreich, Deutschland und die Schweiz.
Wann Sie auf Post unbedingt reagieren müssen
Rechnungen, Mahnungen und Inkassobriefe setzen keine amtliche Frist. Diese Schreiben schon:
Schweiz
Das Schreiben
Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt
Was tun
Rechtsvorschlag innerhalb von 10 Tagen
Gut zu wissen
Geht mündlich, am Schalter oder schriftlich, ein Satz genügt. Danach müsste der Gläubiger vor Gericht einen Vertrag beweisen.
Österreich
Das Schreiben
„Bedingter Zahlungsbefehl“ vom Bezirksgericht
Was tun
Einspruch innerhalb von vier Wochen ab Zustellung
Gut zu wissen
Ohne Einspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig – auch wenn die Forderung gar nicht besteht.
Deutschland
Das Schreiben
Gerichtlicher Mahnbescheid
Was tun
Widerspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung
Gut zu wissen
Das Formular liegt bei. Der Widerspruch geht an das Gericht, nicht an das Inkassobüro.
Zum Mitnehmen
Drei Fragen bei einer Rechnung, die Sie nicht zuordnen können
- Kenne ich diesen Dienst?In Ruhe überlegen: Habe ich die Website je besucht oder dort Daten eingegeben?
- Was finde ich selbst über den Absender?Nicht über den Link in der Mail suchen, sondern den Firmennamen in eine Suchmaschine eingeben und Warnlisten prüfen.
- Passt der „Beweis“ zu meinem Leben?Wo war ich zur angegebenen Uhrzeit? Welchen Internetanbieter habe ich überhaupt?
Quellen
SRF „Kassensturz“
16. September 2026
Bundesamt für Cybersicherheit BACS
1. Juli 2026
Bundesamt für Cybersicherheit BACS
18. August 2026
20 Minuten
15. September 2026
Verbraucherzentralen
3. August 2026
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Juli 2026
Heilbronner Stimme
27. Juli 2026
Novavitalia (Margot Brands Limited)
Abgerufen am 17. September 2026
Watchlist Internet
24. Juni 2026
oesterreich.gv.at
Ohne Datumsangabe
Verbraucherzentralen
Juli 2026
