Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    Friedensrat stellt Wiederaufbau-Plan für Gazastreifen vor

    September 23, 2026

    Das Ende der Ära Dempsey: Als der Weltmeister im Schwergewicht vergaß, sich zu ducken

    September 23, 2026

    Dragqueen-Künstler wegen Besitz von Kinderpornographie verurteilt

    September 23, 2026

    Reform könnte Agenten gefährden: „Deutsche Geheimdienste sind ungeeignet, Russland im Zaum zu halten“

    September 23, 2026

    Smart Home trifft Elektromobilität: Wie man mit dem E-Auto die Stromrechnung optimieren kann

    September 23, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    KI-Agenten stehlen Daten aus Onlineshops

    September 23, 2026

    Deepfakes auf Facebook: Gemeldet und trotzdem online

    September 23, 2026

    Echte Google-Warnung führt zu Phishing

    September 23, 2026

    Sparkassen-Mail fordert pushTAN-Freigabe

    September 23, 2026

    Diese Expert:innen gibt es nicht: 47 YouTube-Kanäle mit KI-Avataren

    September 23, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    EU streicht Oligarchen von Sanktionsliste: Ein Kompromiss, der für Diskussionen sorgt

    September 23, 2026

    Neuer Sender übernimmt: Niederlande nehmen wieder am ESC teil

    September 23, 2026

    Wieder Tote bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur in der Ukraine

    September 23, 2026

    Große Staubwolke durch massiven Felssturz an der Zugspitze

    September 23, 2026

    Berlin will Olympia-Bewerbung zurückziehen | tagesschau.de

    September 23, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Betrugsmaschen»Traf der Hürtgenwald-Brand eine geplante Windkraftfläche?
Betrugsmaschen

Traf der Hürtgenwald-Brand eine geplante Windkraftfläche?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 27, 2026Keine Kommentare8 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail
💬Welche Falschinformationen gibt es zum Klimawandel? Antworten finden Sie im Leitfaden Klima-Desinformation.

Aktuell kursiert in sozialen Medien eine Karte, die den Waldbrand im Hürtgenwald mit einer angeblich geplanten Windkraftfläche „Rennweg“ verbindet. Das Sharepic wirkt wie eine amtliche Auswertung aus einem Geoinformationssystem (GIS): mit Maßstab, Flächenangaben, Schraffuren und Quellenbox.

Die Darstellung und der Satz „Ich lasse das mal so stehen“ suggerieren einen Zusammenhang, den die Grafik nicht belegt. | Screenshot des Facebook-Posts
Die Darstellung und der Satz „Ich lasse das mal so stehen“ suggerieren einen Zusammenhang, den die Grafik nicht belegt. | Screenshot des Facebook-Posts

Der wichtigste Punkt: Der Waldbrand ist real, und auch die Fläche „Rennweg“ ist nicht erfunden. Irreführend ist aber die Darstellung, als seien 170 bis 200 Hektar beziehungsweise 75 bis 90 Prozent einer aktuellen Windkraftfläche nachvollziehbar belegt abgebrannt. Für diese genaue Überlappung fehlt eine transparente Datengrundlage.

Die Karte nutzt echte Bausteine

Mehrere Angaben in der Grafik haben einen wahren Kern.

  • Der Waldbrand im Hürtgenwald im August 2026 ist belegt. Der Kreis Düren meldete am 14. August morgens rund 300 Hektar in Flammen. Später wurde der Brand als einer der größten Waldbrände in der Geschichte Nordrhein-Westfalens eingeordnet.
  • Auch „Rennweg“ ist real dokumentiert. In Planunterlagen wird „Fläche A: Rennweg“ mit rund 222 Hektar aufgeführt.
  • Ebenfalls belegt ist historischer Widerstand gegen frühere Windkraftpläne am Rennweg: 2013 wurden 711 Unterschriften übergeben.

Genau deshalb wirkt die Karte glaubwürdig. Sie verbindet echte Informationen. Die entscheidende Frage ist aber, ob diese Informationen so zusammengehören, wie die Grafik es nahelegt. Dafür fehlt der Nachweis.

Welche Brandgrenze die Karte verwendet, bleibt offen

Die Grafik nennt für den Waldbrand eine Fläche von „ca. 300–400 ha“. Diese Größenordnung ist im Grundsatz belegt: Der Kreis Düren meldete rund 300 Hektar in Flammen. Das Land Nordrhein-Westfalen sprach später von rund 300 bis 400 Hektar Wald, auf denen Flächen verbrannt oder geschädigt worden seien.

Solche Angaben beschreiben aber nicht automatisch eine exakt vermessene Brandgrenze. Für die behauptete Überschneidung müsste klar sein, welche Grenze verwendet wurde: eine Einsatzschätzung, eine spätere Schadensbewertung oder ein konkreter Kartendatensatz.

Der Brand wurde auch im Rahmen des Copernicus Emergency Management Service kartiert. Das hilft grundsätzlich, die betroffene Fläche einzuordnen. Die virale Karte sagt aber nicht, welche genaue Satellitenkarte oder Brandgrenze sie verwendet hat. Damit bleibt offen, wie die behauptete Überschneidung von 170 bis 200 Hektar berechnet wurde.

Die Grafik vermischt verschiedene Planflächen

Der zentrale Fehler liegt in der Planungszuordnung. In der Quellenbox wird auf „Gemeinde Hürtgenwald – FNP-Änderung 21 (‘Rennweg’)“ verwiesen. Das ist sachlich falsch.

Die Planunterlagen der Gemeinde führen die 21. FNP-Änderung als „Windkraft nördlich der Ringstraße, Raffelsbrand“ mit rund 29 Hektar. „Fläche A: Rennweg“ wird in derselben Tabelle separat mit rund 222 Hektar aufgeführt.

Die Grafik ordnet die 222-Hektar-Fläche Rennweg damit fälschlich der 21. FNP-Änderung zu. Tatsächlich handelt es sich in den Planunterlagen um zwei getrennte Flächen.

Gleichzeitig ist bei der Einordnung des Planungsstands Vorsicht nötig. In der Begründung werden mehrere „zusätzliche Flächen für die Windenergie“ aufgeführt. Neben der 19., 20. und 21. FNP-Änderung gehören dazu Repowering Ochsenauel und „Fläche A: Rennweg“. Für die beiden letztgenannten Bereiche heißt es jedoch ausdrücklich, dass sie wegen bislang ungeklärter Belange der seismologischen Überwachung zunächst zurückgestellt werden sollen.

Die Quelle belegt damit eine konkrete 222-Hektar-Fläche „Rennweg“ innerhalb der planerischen Betrachtung. Sie belegt aber nicht, dass Rennweg die 21. FNP-Änderung oder zu diesem Zeitpunkt bereits eine rechtsverbindlich ausgewiesene 222-Hektar-Windenergiefläche war.

Rennweg war früher schon Thema

„Rennweg“ hat eine ältere Planungsgeschichte. Historisch stammt „Fläche A (Rennweg, Großhau)“ aus der Standortuntersuchung zur 9. FNP-Änderung. Damals wurden mehrere grundsätzlich geeignete Flächen betrachtet. Ausgewiesen wurden letztlich nicht alle.

2014 wurde Rennweg aus der damaligen Planung gestrichen. Bei der damaligen Entscheidung spielten mehrere Belange eine Rolle. In den kommunalen Unterlagen werden unter anderem der zusammenhängende Wald, das Landschaftsbild und die aufwendige Erschließung genannt, eine Landtagsdrucksache verweist zusätzlich auf Höhenbeschränkungen durch die militärische Flugsicherung.

Der saubere Befund lautet daher: „Rennweg“ ist eine reale, dokumentierte Potenzial- beziehungsweise Planungsfläche mit älterer Geschichte und erneuter Erwähnung in Planunterlagen. Nicht korrekt ist: „Die 21. FNP-Änderung ist die 222-Hektar-Fläche Rennweg.“

Die 75 bis 90 Prozent sind unbelegt

Die Karte behauptet eine Überschneidung von 170 bis 200 Hektar zwischen Brandfläche und Windkraftfläche. Daraus leitet sie 75 bis 90 Prozent der Planfläche ab. Rein rechnerisch passt diese Größenordnung ungefähr zu einer Gesamtfläche von 222 Hektar.

Das Problem ist nicht die Prozentrechnung. Das Problem sind die Ausgangsdaten.

Für eine belastbare Flächenberechnung bräuchte es drei Dinge: eine nachvollziehbare Grenze der Rennweg-Fläche, eine nachvollziehbare Grenze der Brandfläche und eine transparente Berechnung der Überschneidung.

Die Karte legt das nicht offen. Ihre Quellenbox nennt allgemein Gemeindeunterlagen, Presseinformationen des Kreises Düren und Medienberichte. Diese Quellen belegen einzelne Elemente: den Brand, die Größenordnung des betroffenen Waldgebiets, die Existenz von Rennweg als 222-Hektar-Fläche und den historischen Kontext.

Aus den in der Grafik genannten Quellen lässt sich jedoch weder nachvollziehen, auf welcher konkreten Geometrie der gelbe Umriss beruht, noch wie die behauptete Überschneidung von 170 bis 200 Hektar berechnet wurde.

Damit ist nicht gesagt, dass eine räumliche Überschneidung ausgeschlossen ist. Die konkrete Behauptung, 170 bis 200 Hektar beziehungsweise 75 bis 90 Prozent der Rennweg-Fläche seien vom Brand betroffen, ist anhand der in der Grafik angegebenen Quellen jedoch nicht nachvollziehbar belegt.

Brandursache ungeklärt – kein Beleg für ein Windkraftmotiv

Die genaue Brandursache und insbesondere die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind öffentlich weiterhin nicht geklärt.

Die Polizei Köln aktivierte am 17. August ein Hinweisportal und bat um Hinweise, Fotos und Videos aus dem Zeitraum der Brandentstehung. Am 18. August berichtete der WDR, die Ermittler werteten mehr als 140 Hinweise aus. NRW-Innenminister Herbert Reul äußerte die Überzeugung, dass ein Mensch den Brand verursacht habe.

Ein abgeschlossenes polizeiliches Ermittlungsergebnis zur konkreten Ursache war damit jedoch nicht verbunden. Offen blieb, wer den Brand verursacht hat und ob dies absichtlich oder aus Unachtsamkeit geschah.

Entscheidend ist die Trennung der Ebenen: Eine menschliche Verursachung bedeutet nicht automatisch vorsätzliche Brandstiftung. Und selbst eine festgestellte Brandstiftung wäre noch kein Beleg für ein Windkraftmotiv.

Mimikama-Club - Communitybereich fuer Steady-Unterstuetzer:innen

Die Karte legt einen solchen Zusammenhang lediglich nahe: Dort wurde Windkraft geprüft, dort brannte Wald. Für die Schlussfolgerung, der Brand sei gezielt gelegt worden, um eine Windkraftplanung zu ermöglichen, bräuchte es konkrete Ermittlungsbelege zu Tat, Beteiligten und Motiv. Solche Belege sind öffentlich nicht bekannt.

Abgebrannter Wald wird nicht automatisch für Windkraft nutzbar

Auch ein Waldbrand macht eine Windkraftnutzung nicht automatisch möglich. Waldflächen verlieren durch Feuer nicht automatisch ihren rechtlichen Status.

Nach dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen sind Kahlflächen und stark aufgelichtete Waldbestände grundsätzlich wieder aufzuforsten, sofern keine Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt oder auf andere Weise zulässig ist. Eine Waldumwandlung bleibt grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Ein möglicher Windpark müsste daher weiterhin die geltende Regional- und Bauleitplanung sowie die erforderlichen Genehmigungsverfahren durchlaufen. Ein Waldbrand ersetzt diese Verfahren nicht.

Warum die Karte in die Irre führt

Die Karte kombiniert mehrere reale Informationen: Es gab den Brand. Es gibt die Fläche „Rennweg“. Es gab früheren Bürgerwiderstand. In Planunterlagen wird Rennweg mit rund 222 Hektar genannt. Zudem gibt es die Einschätzung, dass der Brand wohl durch einen Menschen verursacht wurde.

Irreführend wird die Darstellung durch die Verbindung dieser Bausteine. Aus einer dokumentierten Planungs- beziehungsweise Potenzialfläche wird optisch eine aktuell ausgewiesene Windkraftfläche. Aus unterschiedlichen Angaben zum Ausmaß des Brandes wird ein scheinbar präziser Brandumriss. Aus einer möglichen menschlichen Verursachung wird ein Windkraftverdacht, ohne dass dafür Ermittlungsbelege vorliegen.

Die Grafik ist deshalb nicht vollständig falsch. Aber sie ist in zentralen Punkten irreführend und unbelegt.

Bewertung: Teilweise richtig, aber irreführend.

FAQ zum Hürtgenwald-Brand und „Rennweg“

Gab es die Windkraftfläche „Rennweg“ wirklich?

Ja, „Rennweg“ ist nicht erfunden. Die Fläche wird in Planunterlagen als „Fläche A: Rennweg“ mit rund 222 Hektar genannt. Das bedeutet aber nicht, dass sie mit der 21. FNP-Änderung identisch oder bereits rechtsverbindlich als 222-Hektar-Windenergiegebiet ausgewiesen ist.

Ist Rennweg die 21. FNP-Änderung?

Nein. Die 21. FNP-Änderung betrifft Windkraft nördlich der Ringstraße bei Raffelsbrand und wird mit 29 Hektar geführt. Rennweg steht separat mit rund 222 Hektar.

Sind 75 bis 90 Prozent der Fläche abgebrannt?

Das ist anhand der angegebenen Quellen nicht nachvollziehbar belegt. Für diese Aussage bräuchte es eine nachvollziehbare Geometrie der Rennweg-Fläche, einen belastbaren Brandperimeter und eine transparente Berechnung der Überschneidung. Die virale Karte legt diese Grundlage nicht offen.

Ist der Brand durch einen Menschen verursacht worden?

Die genaue Ursache ist öffentlich noch nicht abschließend geklärt. NRW-Innenminister Herbert Reul geht von einer menschlichen Verursachung aus. Offen ist weiterhin, ob das Feuer vorsätzlich oder fahrlässig ausgelöst wurde.

Beweist eine mögliche Brandstiftung ein Windkraftmotiv?

Nein. Selbst eine festgestellte Brandstiftung wäre noch kein Beleg für ein Windkraftmotiv. Dafür bräuchte es konkrete Hinweise auf Beteiligte, Absicht und eine Verbindung zur Windkraftplanung.

Wird abgebrannter Wald automatisch für Windkraft nutzbar?

Nein. Abgebrannter Wald verliert nicht automatisch seinen rechtlichen Status. Eine andere Nutzung bleibt grundsätzlich genehmigungspflichtig und müsste die geltenden Planungs- und Umweltvorgaben erfüllen.

BEHÖRDE

Copernicus Emergency Management Service

August 2026

BEHÖRDE

Copernicus Emergency Management Service

August 2026

BEHÖRDE

Kreis Düren

14. August 2026

BEHÖRDE

Land Nordrhein-Westfalen

18. August 2026

BEHÖRDE

Polizei Köln

17. August 2026

BEHÖRDE

Gemeinde Hürtgenwald

laufende Aktualisierung

BEHÖRDE

Gemeinde Hürtgenwald

Januar 2024

BEHÖRDE

Landtag Nordrhein-Westfalen | Drucksache 16/5577

10. April 2014

BEHÖRDE

Landtag Nordrhein-Westfalen | Drucksache 16/5946

26. Mai 2014

BEHÖRDE

Recht.NRW / Land Nordrhein-Westfalen

1. April 2025

MEDIUM

Aachener Zeitung

23. Oktober 2013

MEDIUM

tagesschau.de / WDR

14. August 2026

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

KI-Agenten stehlen Daten aus Onlineshops

September 23, 2026

Deepfakes auf Facebook: Gemeldet und trotzdem online

September 23, 2026

Echte Google-Warnung führt zu Phishing

September 23, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20264 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.