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Startseite»Nachrichten»Trank er in der U-Haft Alkohol?: Marius Borg Høiby kommt nicht frei
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Trank er in der U-Haft Alkohol?: Marius Borg Høiby kommt nicht frei

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 5, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Trank er in der U-Haft Alkohol? Marius Borg Høiby kommt nicht frei

Seine Hoffnung auf Freilassung hat sich vorerst zerschlagen: Marius Borg Høiby. (Foto: Getty Images)

Noch am Montag ordnet ein Gericht die Freilassung von Marius Borg Høiby aus der Untersuchungshaft an. Doch die Staatsanwaltschaft legt dagegen erfolgreich Beschwerde ein, unter anderem, weil dem 29-Jährigen der Konsum von Alkohol nachgewiesen worden sein soll.

Marius Borg Høiby, der älteste Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit, bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Berufungsgericht Borgarting entschieden, wie unter anderem der norwegische Rundfunk NRK und die Tageszeitung „Dagbladet“ übereinstimmend berichten. Ein Grund soll unter anderem sein, dass im Urin des 29-Jährigen Alkohol nachgewiesen worden sei.

Høiby, der zuvor im Gefängnis saß, lebt seit Juli 2026 mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum, einem Anwesen des Königspaares. Høibys Anwälte Daniel Storrvik und Alexander Greaker hatten bei einer Haftanhörung am Montag die Freilassung ihres Mandanten beantragt. Høiby habe es unter der bisherigen Regelung „sehr schwer“, argumentierte Storrvik. Die Situation sei angeblich „unerträglich“. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verlängerung der bisherigen Regelung gefordert.

Am Montagnachmittag ordnete das Bezirksgericht Oslo dann die Freilassung Høibys an. Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar Beschwerde ein und beantragte eine Verlängerung der Untersuchungshaft um vier weitere Wochen. Storrvik erklärte der Tageszeitung „Verdens Gang“, dass das Team mit dem Ergebnis „sehr zufrieden“ sei. Høiby sei erleichtert, aber auch auf das Kommende gefasst, da die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war.

„Besonders besorgniserregend“

Jetzt wurde die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Berufungsgericht Borgarting behandelt. Dabei wurde der Beschluss, Høiby aus der Untersuchungshaft zu entlassen, aufgehoben. Laut „Dagbladet“ nennt das Berufungsgericht als entscheidenden Grund für den Verbleib in Untersuchungshaft insbesondere die Gefahr, dass Høiby Alkohol und Drogen konsumieren könnte. In diesem Zusammenhang sehe das Gericht ein hohes Risiko, dass Høiby weitere Straftaten begehen könnte.

Ein Alkoholtest und Folgetests während der Untersuchungshaft Høibys sollen zuletzt positiv ausgefallen sein. Einen Verstoß gegen das Verbot des Konsums von Substanzen sehe das Berufungsgericht als „besonders besorgniserregend“ an, hieß es. Høiby habe erklärt, das positive Ergebnis sei angeblich auf Mundwasser und vergorenen Apfelsaft zurückzuführen. Dies stufte das Gericht als nicht glaubwürdig ein.

Daneben soll es keine weiteren verzeichneten Verstöße geben, seit sich Høiby auf Skaugum befindet. Die Staatsanwaltschaft habe den mutmaßlichen Verstoß gegen die Auflagen der Untersuchungshaft allerdings besonders hervorgehoben. Die Polizeianwältin Oda Karterud erklärte „Dagbladet“, dass bei einem mutmaßlichen Verstoß erwogen werde, Høiby zurück in eine reguläre Untersuchungshaft zu verlegen. Storrvik hege unterdessen Zweifel an den Umständen der durchgeführten Tests. Sein Mandant bestreite, freiwillig Alkohol konsumiert zu haben.

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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