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Politik

Was die AfD in den Schulen in Sachsen-Anhalt verändern könnte

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 10, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Analyse

Stand: 10.09.2026 • 20:03 Uhr

Mehr Bismarck, weniger Hitler; Inklusion abschaffen und Unterricht zu Hause: Im Bereich der Bildungspolitik hat die AfD in Sachsen-Anhalt viele Pläne. Doch nicht alles, was politisch gefordert wird, ist rechtlich auch möglich.

Eine Analyse von Alexandra Tadey, ARD-Rechtsredaktion

Bildungspolitik ist in Deutschland vor allem Sache der Bundesländer. Würde die AfD in Sachsen-Anhalt regieren, hätte die Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft, in diesem Bereich also politischen Spielraum. Es gäbe aber auch rechtliche Grenzen.

Andere Lehrpläne möglich

In den Lehrplänen im Fach Geschichte etwa will die AfD, dass sich der Schwerpunkt verschiebt – weg von der Zeit des Nationalsozialismus hin zu Bismarck und dem Deutschen Reich.

Möchte das Bildungsministerium eines Landes Lehrpläne ändern, ist das grundsätzlich möglich und auch zügig umsetzbar, ohne dass der Landtag darüber entscheiden muss. Eine AfD-Regierung hätte hier also Gestaltungsfreiheit.

Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt

Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Alternative für Deutschland (AfD) wird vom dortigen Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Mit seinen Aussagen und Forderungen verstößt er laut Verfassungsschutz gegen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – wie den Grundsatz der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Rassistische Forderungen seien Teil der Prägung des Verbands, Menschen würden aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Identität abgewertet.
Die AfD Sachsen-Anhalt klagt gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Das Verfahren ist derzeit ausgesetzt.

Inklusion kürzen ja, Inklusion abschaffen nein

Doch in der Schule geht es nicht nur um Inhalte, sondern auch um die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Der bisherige Umgang mit den Bedürfnissen von behinderten Kindern wird von der AfD in ihrem Regierungsprogramm so bewertet: Inklusion sei „auf ganzer Linie gescheitert“. Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam zu unterrichten, nennt die AfD „Experimente an unseren Kindern“, die sie unverzüglich beenden will.

Stärker auf Förderschulen zu setzten und Inklusionsangebote zu kürzen ist zwar rechtlich möglich, Inklusion an Schulen ganz zu streichen, aber nicht. Das würde wahrscheinlich nicht nur gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen, sondern auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Diese gilt seit 2009 in Deutschland und soll ein inklusives Bildungssystem ermöglichen, dass auch Kinder mit Behinderung nicht vollkommen von der allgemeinen Bildung abgeschottet sind.

Schulpflicht oder Bildungspflicht?

Nicht nur das gemeinsame Lernen von Kindern mit oder ohne Behinderung wird von der AfD infrage gestellt, sondern auch, ob Lernen überhaupt in der Schule stattfinden muss. Die AfD möchte, dass Eltern ihre Kinder selbst zu Hause unterrichten können. Die Lernfortschritte würden dabei durch das Land halbjährlich kontrolliert werden.

Rechtlich gibt es für diesen Plan aber zwei Hürden: Zum einen ist die allgemeine Schulpflicht in Sachsen-Anhalt in der Landesverfassung verankert. Nicht abschließend geklärt ist aber, ob die Schulpflicht auch eine Pflicht zum Schulbesuch vor Ort in der Schule bedeutet oder ob die Schulpflicht auch durch Homeschooling erfüllt werden kann. Die Schulpflicht wäre dann als Bildungspflicht zu verstehen.

Bundesverfassungsgericht käme ins Spiel

Die andere Hürde ergibt sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In Karlsruhe wurde nämlich entschieden: Zur Schule gehört mehr als Mathe, Deutsch oder Biologie. Auch der soziale Aspekt spielt eine große Rolle.

Kinder und Jugendliche sollen sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. Zu dieser Entwicklung gehört auch, mit anderen Kontakt zu haben, sich mit anderen Meinungen und Kulturen auseinanderzusetzen und von anderen gleichen Alters zu lernen. Beim Homeschooling findet das unter Umständen nicht statt. Ob der Unterricht nur zu Hause möglich ist, würde wohl letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

Keine Anerkennung von Abschlüssen?

Wenn die AfD alle ihre bildungspolitischen Forderungen durchsetzen würde, könnte das für Schüler in Sachsen-Anhalt eine deutliche Einschränkung mit sich bringen: Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer könnte beschließen, einen Schulabschluss aus Sachsen-Anhalt in allen anderen Bundesländern nicht mehr anzuerkennen.

Dann könnte ein Abiturient aus Magdeburg zum Beispiel nicht mehr in Berlin studieren. Eine mögliche Begründung wäre, dass die anderen Länder die gemeinsamen Qualitätsstandards durch Homeschooling oder mangelnde Inklusion gefährdet sehen.

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Dr. Heinrich Krämer
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