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Weiteres Urteil: Bund soll 220 Millionen an Maskenhändler zahlen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 18, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Weiteres UrteilBund soll 220 Millionen an Maskenhändler zahlen

Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn steht in der Kritik. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Corona-Pandemie könnte für den Steuerzahler auch nachträglich teuer werden. Ein Gericht verpflichtet den Bund zu einer Millionenzahlung. Es ist nicht der erste Fall dieser Art – insgesamt drohen Zahlungen im Milliardenbereich.

Die Bundesregierung muss einem Maskenhändler 220 Millionen Euro plus Zinsen und Zinseszinsen zahlen. Das beschloss das Oberlandesgericht in Köln. Dabei ging es um die Klage eines Maskenhändlers mit Sitz auf Mallorca, der in der Vorinstanz – dem Bonner Landgericht – rund 33 Millionen Euro zugesprochen bekommen hatte.

Das OLG Köln korrigierte diesen Betrag in einem Urteil Ende Mai aber auf rund 220 Millionen Euro nach oben. Hinzu kommen noch Zinsen und Zinseszinsen, die bei mehr als 100 Millionen Euro liegen dürften. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, der Bund ist Gerichtsangaben zufolge in Revision gegangen.

Zu Beginn der Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium händeringend Schutzmasken gesucht, Ende März 2020 beschritt es einen unüblichen Beschaffungsweg: Bei einem „Open-House-Verfahren“ gab es keine Deckelung der Lieferantenzahl und keine Masken-Gesamtmenge. Der Bund bot an, pro FFP2-Maske 4,50 Euro zu zahlen. Das Angebot am Markt war damals angespannt, die Nachfrage nach den Produkten aus China war hoch. 

Doch das Angebot zog schnell wieder an, wodurch die Preise fielen. Im Rückblick war der damalige Preis des von Jens Spahn geführten Gesundheitsministeriums zu hoch – das Ministerium erreichten viel mehr Zusagen von Händlern als gedacht. Sie freuten sich über lukrative Geschäfte. Spahn hatte die Maskenbeschaffung an sich gezogen und vorangetrieben, seine damalige Rolle brachte ihm später harsche Kritik ein. 

Viele Händler wurden ihre Masken allerdings trotz Vertrags nicht los – der Bund verweigerte ihnen wegen angeblicher Mängel oder wegen vermeintlicher Fristversäumnis die Abnahme. Dagegen klagten eine Vielzahl von Firmen, die Vergleichsversuche und Gerichtsverhandlungen zogen sich hin. Nach einigen Urteilen wird inzwischen aber deutlich, dass es richtig teuer werden könnte für den Bund. Der Streitwert summiert sich laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von vergangener Woche auf 2,3 Milliarden Euro. Rechtskräftig abgeschlossen sind bislang nur wenige Verfahren. 

Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts ist nun eine weitere schlechte Nachricht für das Bundesgesundheitsministerium. In der ersten Instanz war es noch relativ glimpflich davongekommen, da das Bonner Landgericht die Zahlungsverpflichtung nur auf Masken bezog, die der Bund als mangelhaft beanstandet hatte. Laut Lieferant waren sie das nicht. Deutlich mehr Masken des Klägers hatte der Bund gar nicht erst angenommen und sich hierbei auf ein vermeintliches Fristversäumnis berufen. Der Lieferant monierte, dass er gar keine Chance auf Warenabgabe bekommen hatte. 

Die Bonner Richter ließen das Fristversäumnis gelten, die Kölner Richter hingegen nicht: Sie bezogen die Zahlungspflicht auch auf diese Masken. Das könnte den Bund teuer zu stehen kommen. Letzte Hoffnung Berlins ist Karlsruhe – der Bundesgerichtshof könnte noch dazwischengrätschen.

Quelle: ntv.de, csi/dpa

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