Wer zahlt die „Dummensteuer“?Eine bessere Erbschaftssteuer ist Teil der Lösung

Trotz neuer Schuldenberge fehlt dem Staat das Geld. Mit einer intelligenten Erbschaftssteuer könnte sich das zumindest ansatzweise ändern. Gerade hohe Erbschaften können einen Beitrag leisten – ohne dass Familienbetriebe pleitegehen.
Lars Klingbeil muss man sich wie jemanden vorstellen, der an einem reich gedeckten Tisch steht und doch nicht zugreifen darf. Trotz immenser neuer Schulden muss der Finanzminister sparen, und zwar kräftig. Anfang des Jahres brachte seine SPD eine Reform der Erbschaftssteuer ins Spiel. CDU und CSU stellten sich dagegen, doch nun wird jede Milliarde gebraucht. Welchen Beitrag kann die Erbschaftssteuer leisten?
Die Steuer ist nicht sonderlich beliebt. Man verliert einen lieben Verwandten und prompt meldet sich der Staat und möchte seinen Anteil haben. Das empfinden viele als übergriffig und der Ärger darüber ist verständlich. Doch zunächst einmal gibt es hohe Freibeträge für Ehegatten und Kinder, sodass die Steuer oft gar nicht anfällt. Zugleich kann man ein Erbe als eine Art von Einkommen verstehen, was wiederum eine Steuer rechtfertigt.
Doch selbst wenn sie gerechtfertigt ist – ist sie in ihrer aktuellen Form auch gerecht? Die Vermutung geht in Richtung klares Nein. Derzeit sind Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig, mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet. Dann wird sich die Bundesregierung mit einer Reform ohnehin befassen müssen.
Das Problem an der aktuellen Ausgestaltung ist, dass die Steuer nicht alle gleichermaßen trifft. Erben sehr großer Vermögen zahlen deutlich weniger Erbschaftssteuer als weniger betuchte Nachlassempfänger. Der Grund: Betriebsvermögen wird stark begünstigt. Das hat grundsätzlich seine Berechtigung, schließlich ist das Geld produktiv angelegt, sorgt für Arbeitsplätze und leistet damit einen Beitrag für die Gesellschaft.
Fiskus entgehen Milliardenbeträge
Doch wenn das Betriebsvermögen mehr als 26 Millionen Euro wert ist, können sich die Erben so arm rechnen, dass sie mitunter gar keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Dazu muss an einem Stichtag das gesamte geerbte Vermögen im Betrieb stecken. Was vor oder nach diesem Stichtag mit dem Geld passiert, spielt keine Rolle. Ist das gerecht?
2024 wurden 45 Mal die Erbschaftssteuer in solchen Fällen erlassen, in denen das Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro lag. Dadurch entgingen dem Staat Einnahmen von 3,37 Milliarden Euro.
Das zu kritisieren, ist kein linker Aktivismus. Selbst der Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“) erhebt Einwände. Denn wer unter der Grenze von 26 Millionen Euro bleibt, hat diese Möglichkeiten nicht. Und auch nicht solche Erben, die mehr als 26 Millionen Euro in anderer Form erben, sei es in bar oder in Aktien.
Der Ökonom Stefan Bach vom DIW spricht daher in einem Beitrag von den „armen Reichen“, die von der Erbschaftssteuer am härtesten getroffen werden. Steuerberater sprächen gar von der „Dummensteuer“, die nur jene entrichten müssten, die nicht die Berater und die Voraussetzungen haben, um ihnen die Zahlung zu ersparen.
Dabei zementieren nichtbesteuerte Erbschaften die Ungleichheit in Deutschland. Zehn Prozent der reichsten Erben halten 85 Prozent des Betriebsvermögens, wie die Wirtschaftsweisen schreiben. Diese „besonders großzügige Verschonung am oberen Rand (kann) dazu beitragen, bestehende Vermögenskonzentrationen zu verfestigen“, so Bach.
Wem schadet die Steuer?
Lobbygruppen wie die Stiftung Familienunternehmen und Politik kämpfen gegen eine Reform, die etwas daran ändern würde. Sie verweisen darauf, dass die Betriebe Arbeitsplätze sichern und damit einen Beitrag fürs Gemeinwohl leisteten. Breche man mutwillig Kapital aus den Unternehmen heraus, richte das große Schäden an, Massenentlassungen und Insolvenz nicht ausgeschlossen. Außerdem nehme die Steuer die Mittel für Investitionen.
Doch stimmt das so absolut? Für solche Horrorszenarien gebe es nur dünne empirische Nachweise, schreiben die Experten des Sachverständigenrates. Der Erbschaftssteuer-Experte Jens-Peter Meincke wird deutlicher: Die Verbandslobby produziere „unermüdlich“ Argumente, die in „Wahrheit jedoch nur Partikularinteressen verfolgen.“
Ganz von der Hand zu weisen, ist das Argument dennoch nicht. Die Steuer kann vor allem kleineren Betrieben schaden. Bach schlägt daher Freigrenzen für Unternehmen im Wert von fünf bis zehn Millionen Euro vor – ähnlich wie es das SPD-Konzept Anfang des Jahres vorsah. Bach bringt außerdem Steuerbegrenzungen für Unternehmen bis 100 Millionen Euro ins Spiel. Je mehr Freibeträge es gibt, desto geringer wären die Steuereinnahmen. Für den Haushalt bietet die Erbschaftssteuer also nur geringe Verheißungen – zumal sie ohnehin den Ländern zufließt. Der Bund würde dennoch entlastet, wenn die Länder auf diesem Weg mehr Geld bekämen und sie dadurch weniger Zuwendungen aus Berlin benötigten.
Lasten gerechter verteilt
Zu behaupten, die Erbschaftssteuer gefährde grundsätzlich und in jedem Fall die Existenz eines Betriebs, ist übertrieben. Zumal es selten ist, dass Erben lediglich einen Betrieb übernehmen und nicht auch sonstige Mittel erhalten, aus denen sie eine Erbschaftssteuer begleichen könnten. Außerdem gibt es Möglichkeiten, die Steuer zu stunden, sie also über mehrere Jahre hinweg zu entrichten. Diese Möglichkeiten könnten in einer Reform der Erbschaftssteuer weiter gestärkt werden.
Eine Steuer, die auch Erben großer Vermögen entrichten müssen, wäre gerecht. Alle müssten zahlen und nicht nur die mit der stärksten Lobby und den besten Steuerberatern. Der Befreiungsschlag für öffentliche Haushalte wäre sie vermutlich dennoch nicht. Aber die Lasten wären gerechter verteilt.
