Wer eine Frau tötet, weil sie eine Frau ist, wird oft wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt. Justizministerin Hubig will das ändern. Sie plant eine Nachschärfung des Gesetzes.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafrecht in Bezug auf Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen verschärfen. „Wir haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, sagte Hubig der Bild am Sonntag.
Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein – in der Rechtsprechung gebe es aber immer noch diese Entscheidungen, „na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig, und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen“, sagte Hubig. „Das wollen wir durch eine Klarstellung im Gesetz ändern“, betonte die Ministerin.
Nur für Mord gibt es lebenslänglich
Damit würde sich auch das Strafmaß ändern. Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne der Täter „eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen“, sagte Hubig. Beim Totschlag sei nur eine begrenzte Strafe möglich, zum Beispiel auf „zehn, zwölf Jahre, wo dann klar ist, spätestens danach ist auch die Entlassung“.
In der Debatte über einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen hatte es zuletzt immer wieder Forderungen gegeben, dafür auch den Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal Femizid zu ergänzen, wenn also Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden.
Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Dafür ist lebenslange Haft vorgesehen.
Hilfe bei Gewalt
Hilfsangebote bei Gewalt gibt es beim Hilfetelefon des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und der kostenfreien, rund um die Uhr zu erreichenden Nummer 116 016. Auch Online-Beratung per Chat oder Mail wird dort angeboten. Weitere Anlaufstellen sind örtliche Frauenhäuser oder Beratungsstellen. Im Notfall ist der Notruf 110 zuständig.
