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Wichtige Frage unbeantwortet: Anwaltskanzlei macht Angaben über Wal-Freilassung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 10, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Wichtige Frage unbeantwortetAnwaltskanzlei macht Angaben über Wal-Freilassung

Über den Umgang mit dem in der Ostsee mehrfach gestrandeten Buckelwal wurde viel gestritten. (Foto: picture alliance/dpa)

Noch immer gibt es keine Angaben darüber, ob der freigesetzte Buckelwal noch lebt oder wo er ist. Um sich vor weiterer Kritik zu schützen, schalten Beteiligte der Rettungsinitiative eine Anwaltskanzlei ein, die nun Details zur Freilassung des Tieres bekannt macht.

Rund eine Woche nach der Freisetzung des von der Ostseeküste abtransportierten Buckelwals gibt es neue Angaben seitens der Bereederungsgesellschaft des beteiligten Schleppers „Robin Hood“. In einer Mitteilung gab die Hamburger Anwaltskanzlei Cronemeyer Haisch an, sich im Auftrag der JEB Bereederungsgesellschaft und der Crew zu äußern. Darin heißt es etwa, der Wal sei durch erhöhten Seegang gegen die Längsschotten der Barge gestoßen, in der er transportiert wurde. Er habe „sich Kratzer zugezogen“.

Eine private Initiative hatte die Bergung des Wals an der Ostseeküste und den Abtransport in einer Barge – einer Art mit Wasser gefülltem Lastkahn – gen Nordsee organisiert. Mehrere Schiffe und Teammitglieder der Initiative waren dabei.

Die Freilassung sei bereits am Freitag, dem 1. Mai, eingeleitet worden, erklärte nun die Kanzlei, „auf Anweisung der Privatinitiative“, wie es heißt. Das Absperrnetz sei entfernt worden, wodurch die Barge offen gewesen sei. Zur Unterstützung des Wals sei ihm mit Schläuchen eine Schlinge umgelegt worden, „in Umsetzung der Vorgaben durch die Privatinitiative“, wie es heißt. Die Freisetzung sei allerdings nicht gelungen und der Versuch bei Einbruch der Dunkelheit abgebrochen worden.

Freisetzung im zweiten Anlauf

Am Folgetag sei der zweite Versuch erfolgt. Jeffrey Foster vom Whale Sanctuary Project in den USA habe diesen begleitet. Er war auch nach früheren Angaben der Privatinitiative an Bord des Lastkahns. Laut jüngster Kanzlei-Mitteilung ließ der erhöhte Seegang einen sicheren Personentransfer von weiteren Mitgliedern der Privatinitiative aufgrund des damit verbundenen Risikos nicht zu.

Erneut sei mittels Schläuchen eine Verbindung zum Wal hergestellt worden. Er sei freigekommen. „In diesem Moment wurden die Schläuche sofort gelöst.“ Die „Robin Hood“ verdriftete demnach seitwärts. Der Wal habe frei weiterschwimmen können. „Er hat nochmals geatmet, ist sodann halbtauchend an den Schiffen vorbei geschwommen und dann abgetaucht.“ Die Bereederungsgesellschaft und die Crew hätten alles dafür getan, dass der Wal möglichst unbeschadet und so schnell wie möglich in Freiheit gelangt.

Zustand und Verbleib des Wals unbekannt

Angaben zum genauen Ablauf der Freisetzung lassen sich nicht unabhängig überprüfen. Der Wal war etwa 70 Kilometer vor dem norddänischen Skagen freigesetzt worden. Tierschutzorganisationen hatten die langfristigen Überlebenschancen des Wals übereinstimmend als sehr gering eingeschätzt. Aktuelle Angaben zum Zustand und Aufenthaltsort des Tieres lagen bis zuletzt nicht vor.

Von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium kam zuletzt Unmut über die fehlenden Informationen zum Ort und Zustand des Wals. Demnach war mit der Initiative vereinbart worden, dass ein GPS-Sender am Wal angebracht wird und Peildaten übermittelt werden. Das sei bislang nicht eingehalten worden, hieß es zuletzt. Karin Walter-Mommert, eine Geldgeberin der Initiative, hatte gesagt, ein Sender liefere zwar Signale, eine Ortung des Tieres sei aber unmöglich.

Quelle: ntv.de, jaz/dpa

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