Schäden durch „Chaoten“NRW will Radeln im Wald stark einschränken
Wer im Wald künftig abseits von Wegen radelt, muss in Nordrhein-Westfalen bald mit Bußgeldern rechnen. Motorräder, Mofas, Pedelecs und E-Scooter sollen komplett aus den Wäldern verbannt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des zuständigen Ministeriums vor.
Das Radfahren im Wald soll in Nordrhein-Westfalen künftig nur noch auf Fahrwegen oder klar gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, zu dem Verbände in den kommenden Wochen Stellung nehmen können, wie ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums sagte.
Das Gesetz dürfte sich insbesondere gegen Mountainbiker richten, die abseits der Wege durch die Wälder fahren. In der Vergangenheit sorgten vornehmlich illegale Rennstrecken sowie Eingriffe wie der Bau von Rampen und Aufschüttungen mitten im Wald mancherorts für Streit.
Waldboden soll geschützt werden
Dem Sprecher zufolge sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass für die Anlage von Trails die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers benötigt wird. Das Radfahren im Wald solle stärker reglementiert werden zum Schutz der Natur. Ein sehr großer Teil der Menschen auf zwei Rädern verhalte sich in der Freizeit vorbildlich im Wald. Es gebe leider aber noch Einzelfälle, die für Schäden an Natur und Tieren im Wald sorgen. „Wir erleben, dass Chaoten im Wald Schäden anrichten“, sagte der Ministeriumssprecher. Im Fokus stehe bei der stärkeren Reglementierung ein aktiver Schutz des Waldbodens.
Das Befahren des Waldes mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern soll künftig sogar ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht den Ministeriumsangaben zufolge auch erweiterte Möglichkeiten des Verhängens von Bußgeldern und Betretungsverboten vor, wenn man sich nicht an die Vorgaben halte. Laut WDR sollen Bußgelder bis zu einer Höhe 50.000 Euro möglich sein. Der Ministeriumssprecher kommentierte dies nicht.
Mountainbike-Verband fürchtet Einschränkung
Der WDR hatte über die geplanten strengeren Regeln und eine erste Reaktion des Deutschen Interessenverbandes Mountainbike (DIMB) berichtet. Die geplante Änderung in NRW sei gegenüber der bisherigen Regelung eine deutliche Einschränkung des zulässigen Radfahrens im Wald. In der Praxis seien dadurch vor allem schmalere Wege zum Radfahren verboten, sodass faktisch nur noch breite Forstwege offiziell befahren werden dürften, monierte der DIMB, der zugleich eine ausführliche Stellungnahme ankündigte.
Der Ministeriumssprecher sagte, der Wald solle auch in Zukunft mit seinen Schutz- und Nutzfunktionen für alle nutzbar bleiben. Auch das Radfahren im Wald werde mit dem Gesetz weiter dazugehören – aber „bitte nur auf den erlaubten Wegen“, die mit dem Waldbesitzer abgestimmt seien, so der Sprecher.
Rund 63 Prozent der Waldfläche in NRW befinden sich in Privateigentum, ein so hoher Anteil wie in keinem anderen Bundesland. Den Kommunen gehören 21 Prozent der Waldfläche, dem Land 13 Prozent.
