Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Verbraucherorganisationen legen europaweit Beschwerden gegen Google, Meta und TikTok ein

    Mai 21, 2026

    Digitalisierung im Gesundheitswesen: Nur mit starkem Verbraucherschutz

    Mai 18, 2026

    Bahngastrechte: Besserer Schutz bei Zugreisen

    Mai 13, 2026

    Koalitionsausschuss: Wirksame Entlastung nur im Gesamtpaket

    Mai 12, 2026

    „Völlig inakzeptabel“: Tankrabatt kommt nicht an

    Mai 7, 2026
  • Nachrichten

    Jens Spahns ganzer Stolz: Sieben Gründe für ein Scheitern beim schwarz-roten Heizungsgesetz

    Mai 21, 2026

    Ein „Schlag“ für Baumann: So erklärt Nagelsmann die Rückkehr von Manuel Neuer

    Mai 21, 2026

    Warnung an Investoren: SpaceX geht an die Börse und sieht in Elon Musk ein Risiko

    Mai 21, 2026

    Kreml offen für Gespräche: Moskau wünscht sich EU-Unterhändler für Friedensgespräche

    Mai 21, 2026

    „Vivaldi und ich“: Sinnliches Drama und kluge Coming-of-Age-Erzählung

    Mai 21, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Faktencheck: KleasKunst nutzt KI für emotionale Manipulation!

    Mai 21, 2026

    Warum blinkt diese „Microsoft“-Warnung? Ist sie echt?

    Mai 21, 2026

    Werden Hunde in Dänemark sofort eingeschläfert?

    Mai 21, 2026

    Stammt das Schutzanzug-Foto von der „Hondius“?

    Mai 21, 2026

    Demokratie ohne gemeinsame Fakten

    Mai 21, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026

    Geschichte der Demokratiebildung in der Schule | Bildung

    April 29, 2026

    Welcher Anteil junger Frauen und Männer erlangt das Abitur? | Bildung

    April 29, 2026

    Wer kann auf’s Gymnasium gehen? | Bildung

    April 29, 2026

    Schweigen ist nicht neutral | Bildung

    April 29, 2026
  • Politik

    NATO-Außenminister beraten in Schweden über Ukraine-Unterstützung

    Mai 21, 2026

    Kein Geld für Kultur und Bildung für neue Geflüchtete

    Mai 21, 2026

    Polen bangt um Zukunft der US-Panzerbrigade in Niederschlesien

    Mai 21, 2026

    Offene Fragen zum vorgeschlagenen EU-Sonderstatus für Ukraine

    Mai 21, 2026

    Gestoppte Flotte – Israel schiebt Hunderte Gaza-Aktivisten ab

    Mai 21, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Offene Fragen zum vorgeschlagenen EU-Sonderstatus für Ukraine
Politik

Offene Fragen zum vorgeschlagenen EU-Sonderstatus für Ukraine

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 21, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 21.05.2026 • 15:55 Uhr

Weil ein sofortiger EU-Beitritt der Ukraine nicht möglich ist, schlägt Kanzler Merz einen Sonderstatus vor: Die Ukraine wäre quasi ein Mitglied, aber mit weniger Rechten. Was spricht für den Vorschlag, was dagegen?

Sabrina Fritz

Der Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht ganz neu. Bereits auf dem vergangenen EU-Gipfel auf Zypern erklärte er, „ein sofortiger Beitritt der Ukraine ist nicht möglich“. Es müsse aber ein Prozess beginnen, an dessen Ende eine EU-Vollmitgliedschaft stehen könnte. So könnte die Ukraine zum Beispiel in einigen EU-Institutionen Mitglied werden, aber ohne Stimmrecht. Dies würde den gesamten Prozess beschleunigen, so Merz.

Die Ukraine hat den Antrag auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union kurz nach dem Angriff Russlands 2022 gestellt. Seitdem hat das Land den Beitrittsprozess im Eiltempo vollzogen. Während Länder wie Montenegro oder Albanien seit mehr als 15 Jahren an einer EU-Mitgliedschaft arbeiten, hat die Ukraine – trotz Krieg – innerhalb von vier Jahren wichtige Hürden genommen.

Dazu gehört, dass das Land in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung oder Schutz von Minderheiten bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Ob diese mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der EU übereinstimmen, wird regelmäßig überprüft. Wenn die EU und die Mitgliedsländer an alle Reformvorhaben einen Haken machen, können die Verhandlungen in allen sechs Kernbereichen beginnen. An diesem Punkt ist die Ukraine gerade.

Auswirkungen auf andere Beitrittskandidaten

Die EU-Kommission würde an diesem Verfahren gerne festhalten. Der Vorschlag von Bundeskanzler Merz würde neue Prozesse verlangen, die dann auch andere Beitrittskandidaten betreffen könnten. Wenn das größte EU-Land Deutschland für die Ukraine eine Mitgliedschaft mit weniger Rechten vorsieht, hätte dies jedenfalls Auswirkungen auf das gesamte Beitrittsverfahren.

Für Funda Tekin, Direktorin des Instituts für Europäische Politik in Berlin, hat der Vorschlag von Merz dennoch Vorteile, er würde der EU mehr Flexibilität geben. Und schon jetzt gebe es Mitgliedsländer mit unterschiedlichen Rechten. Manche hätten den Euro, andere nicht und nicht alle seien Teil des Schengen-Raumes.

Auch Tobias Cremer, SPD-Abgeordneter und Außenpolitiker im EU-Parlament, sieht eine Assoziierungsmitgliedschaft nur als Vorstufe für eine Vollmitgliedschaft, die der Ukraine aber schon bestimmte Rechte einräumen könnte. Oder anders gesagt, die Ukraine und die EU könnten die Mitgliedschaft schon mal üben.

Einige EU-Mitglieder haben Bedenken

Die Zustimmung für einen Beitritt der Ukraine ist wahrscheinlicher geworden, seit Russland-Freund Viktor Orban als ungarischer Regierungschef die Bühne verlassen hat. Aber auch Ungarn stellt Bedingungen: So müsse die ungarische Minderheit in der Ukraine besser geschützt werden, heißt es auch von der neuen Regierung in Budapest.

Und Polen hat vor allem seine Landwirte im Blick, die durch Getreideexporte aus der Ukraine benachteiligt werden könnten. Außerdem könnte die Ukraine zu einem der größten Empfänger von EU-Agrarsubventionen werden, mit entsprechenden Kürzungen für andere Länder.

Aufnahme im Kriegszustand?

Doch die größte Hürde bleibt die Frage, was es für die EU bedeuten würde, ein Land aufzunehmen, das sich im Krieg befindet oder zumindest von Russland dauerhaft bedroht wird. Was würde das für den Beistandsartikel bedeuten, den es auch für EU-Länder gibt? An diesen Fragen wird gerade in Brüssel gearbeitet.

Für den Europaabgeordneten Cremer wäre eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine deshalb auch ein deutliches Signal an Moskau. „Denn wir wollen einen nachhaltigen Frieden in Europa mit klaren Sicherheitsgarantien“, sagte er dem ARD-Studio Brüssel.

Dafür bietet sich die Ukraine nicht nur als Problem, sondern auch als Lösung an. Das Land hat seit dem Angriff durch Russland eine moderne Kriegsführung entwickelt. Bei Drohnenproduktion und KI-Einsatz ist das Land führend. Davon könne auch die EU profitieren, heißt es aus Kiew.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

NATO-Außenminister beraten in Schweden über Ukraine-Unterstützung

Mai 21, 2026

Kein Geld für Kultur und Bildung für neue Geflüchtete

Mai 21, 2026

Polen bangt um Zukunft der US-Panzerbrigade in Niederschlesien

Mai 21, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.