Vor drei Jahren war Lina E. wegen schwerer Angriffe auf Rechtsextreme verurteilt worden. Nun kommt sie vorzeitig aus der Haft. Sie habe sich glaubhaft von der Gewalt losgesagt, so ein Gutachten.
Die wegen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis verurteilte Lina E. kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung ihrer restlichen Strafe zur Bewährung zurückgewiesen. Der 3. Strafsenat des BGH bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden.
Ein Sachverständigengutachten habe Lina E. eine „günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit“ ausgestellt, hieß es zur Begründung. Dies gelte insbesondere, „weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat“.
Gefährliche Körperverletzung
Im Mai 2023 hatte das Oberlandesgericht Dresden die Kasselerin unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Dabei wurden die Opfer laut BGH zumeist mit Schlagwerkzeugen attackiert und zum Teil schwer verletzt.
Das Gericht verurteilte Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Zwei Drittel der Strafe hat die junge Frau inzwischen verbüßt. Der Rest der Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt.
