Die Betreiberin einer islamistischen Plattform soll Geld und Briefe an IS-Unterstützer und deren Familien geschickt haben. Vor Gericht geht es nun um die Grenze zwischen humanitärer Hilfe und Terrorunterstützung.
Briefe, Fotos und Spenden an inhaftierte Unterstützer des sogenannten Islamischen Staats (IS) stehen im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Zum Beispiel geht es um diesen Fall: Zwei vollverschleierte Frauen umarmen sich auf einem Foto, das nach BR-Recherchen kurz vor Weihnachten 2019 in der JVA München-Stadelheim landet. „Liebe Schwester – meine starke Löwin“, steht in dem Begleitbrief an Jennifer W.
Die Deutsche ist eine sogenannte IS-Rückkehrerin; sie war für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ in Syrien und im Irak. 2023 verurteilte das Oberlandesgericht München Jennifer W. zu 14 Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie nicht eingegriffen hatte, als ihr Mann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der Sonne ankettete und das versklavte Kind verdursten ließ.
Ein Prozess mit Signalwirkung?
Die Post, die Jennifer W. in der Haft erreicht haben soll, stammt den Ermittlern zufolge aus dem Umfeld von „Free Our Sisters“. Im Zentrum dieser Social-Media-Plattform steht nach Auffassung der Bundesanwaltschaft die 42-jährige Nadine D.
Der Deutschen wird vorgeworfen, spätestens seit 2019 gezielt Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des IS unterstützt zu haben – unter anderem mit Spendenaktionen. Ein Teil des eingesammelten Geldes soll bei Angehörigen von inhaftierten IS-Unterstützern in Deutschland und Österreich gelandet sein. Ein weiterer Teil war offenbar für inhaftierte IS-Frauen in kurdischen Gefangenenlagern in Nordsyrien bestimmt. Die humanitäre Lage dort gilt seit Jahren als prekär. Immer wieder gibt es Berichte über Radikalisierung, Gewalt und unzureichende Versorgung.
Genau darin liegt die besondere Signalwirkung des Prozesses, der ab heute vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt: Wann wird Hilfe für Angehörige und Gefangene zur Unterstützung einer Terrororganisation?
Die Bundesanwaltschaft sieht in „Free Our Sisters“ weit mehr als bloße Gefangenenhilfe. Über verschiedene Online-Profile soll Nadine D. bis Sommer 2024 fast 15.000 Euro gesammelt und an Inhaftierte oder deren Angehörige weitergeleitet haben. Außerdem soll sie dazu aufgerufen haben, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS an Gefangene zu schicken. Seit September 2025 sitzt die vierfache Mutter Nadine D. in Untersuchungshaft. Auch Spiegel und Deutschlandfunk Kultur haben über den Fall berichtet.
Die Verteidigung spricht von humanitärer Hilfe
Der Verteidiger der Angeklagten, Serkan Alkan, spricht von einem Novum. Der Generalbundesanwalt wolle „austesten, wie weit man gehen kann“. Hilfszahlungen an Angehörige von Inhaftierten seien keine Terrorunterstützung, sondern humanitäre Hilfen für Bedürftige. Mit dem Geld seien Lebensmittel und Windeln für Kinder gekauft worden.
Über „Free Our Sisters“ soll laut Ermittlern auch Geld für einen gewissen Abu Tejma beziehungsweise dessen Familie gesammelt worden sein. Abu Tejma, mit bürgerlichem Namen Mirsad Omerovic, ist ein österreichischer Prediger, der als eine zentrale Figur der IS-Szene in Österreich galt und 2016 wegen Unterstützung sowie Rekrutierung für den IS zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde.
Islamistische Botschaften und alte Bekanntschaft der Ermittler
Welche Gesinnung die Kanäle von „Free Our Sisters“ verbreiteten, wurde etwa nach dem Hamas-Massaker auf Israel am 7. Oktober 2023 deutlich. Ein über den Messengerdienst Telegram verbreiteter Eintrag zeigt drei Abbildungen von den Umrissen Deutschlands. Das Schwarz-Rot-Gold der Fahne der Bundesrepublik wird auf den Abbildungen im zeitlichen Verlauf bis 2023 mehr und mehr von der Fahne Israels verdrängt.
In dem Text darunter bittet die Verfasserin – mit Verweis auf die Aussage eines islamistischen Propagandisten – Allah, „das Land von der Aggression der Affen, Schweine und Heuchler zu reinigen“. Ein weiterer Eintrag zeigt den Pariser Eiffelturm – mit einem darauf zu fliegenden Flugzeug.
Die Betreiberin der Plattform, die Angeklagte Nadine D., lebte bis zu ihrer Festnahme von staatlicher Unterstützung. Die Deutsche ist Mutter von vier Kindern, ihr türkischer Ehemann betreibt in Nordrhein-Westfalen einen Imbiss.
Sicherheitsbehörden hatten sie schon seit Jahren im Blick. Bereits 2020 erklärte sie dem Deutschlandfunk über ihren Anwalt, sie bekomme „einmal im Monat einen Kontrollbesuch von der Kripo“ und lebe mit der Angst vor erneuten Hausdurchsuchungen.
Streit um die Grenzen des Strafrechts
Nadine D. habe nie den Eindruck gehabt, etwas Strafbares zu tun, sagt Anwalt Alkan. Die Plattform sei offen betrieben worden, jeder habe sie gekannt.
Der Terrorismus-Experte Hans-Jakob Schindler von der transatlantischen Denkfabrik Counter Extremism Project hält den Fall für hochkomplex. Vieles spreche dafür, dass die von Nadine D. eingetriebenen Spenden bewusst verschleiert worden seien. Konten und Paypal-Zugänge seien nicht auf die Namen der Beteiligten gelaufen, zudem habe es Anweisungen gegeben, bei Überweisungen nur unverfängliche Begriffe wie „Hilfe“ oder „Kleidung“ zu verwenden.
Geld für Enkel in IS-Gebiet
Dass die Grenzen zwischen Mitgefühl und strafbarer Unterstützung für eine Terrororganisation verschwimmen können, zeigt ein Fall aus Deutschland vor ein paar Jahren: Eine über 70-jährige Frau überwies ihrem Enkel, der sich in einem vom IS kontrollierten Gebiet in Syrien aufhielt, via Western Union über Monate mehrere tausend Euro. Der junge Mann schilderte ihr Hunger und Not; „Wie soll ich ihm nicht Geld schicken?“, sagte die Frau später dem BR.
Das Geld wurde über Empfänger in der Türkei nach Syrien weitergeleitet, später starb der Enkel bei einem Bombenangriff, die Großmutter musste vor Gericht. Das Gericht erkannte zwar ihr familiäres Motiv an, kam aber zu dem Schluss, dass sie zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass das Geld auch dem IS zugutekommen könnte, und verurteilte sie zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.
In einem anderen Fall kam es nach BR-Recherchen vor dem Oberlandesgericht München 2024 nicht zu einem Prozess. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte einer Frau vorgeworfen, gemeinsam mit ihrer Mutter über mehrere Jahre Geld an ihre Schwester geschickt zu haben, die mit ihren vier minderjährigen Kindern in kurdischer Lagerhaft in Nordsyrien lebte.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Zahlungen an die IS-Angehörige vor allem dazu dienten, das Überleben der Familie unter den äußerst schwierigen Bedingungen in den Lagern zu sichern, wo es häufig an ausreichender Versorgung, Schutz und medizinischer Betreuung fehlt. Die Richter werteten die Überweisungen deshalb nicht als Unterstützung des IS, sondern als familiäre und humanitäre Hilfe für die Schwester und ihre Kinder.
