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Startseite»Nachrichten»Von zwei Mädchen erstochen: Worüber das Gericht im Fall Luise entscheidet
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Von zwei Mädchen erstochen: Worüber das Gericht im Fall Luise entscheidet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 28, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Von zwei Mädchen erstochenWorüber das Gericht im Fall Luise entscheidet

Ein Stein mit ihrem Namen liegt am Waldrand an der Stelle, an der Luise tot gefunden wurde. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Eine junge Schülerin wird erstochen – zwei Mädchen gestehen die Tat. Rund drei Jahre später will ein Gericht eine Entscheidung verkünden. Der Fall Luise im Überblick.

Der brutale Tod der 12 Jahre alten Luise aus Freudenberg im Siegerland war ein Schock – nicht nur für die Familien und die Menschen in ihrer Heimstadt. Auch bundesweit war das Aufsehen groß. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.

Mehr als drei Jahre später will das Landgericht Koblenz nun eine Entscheidung in einem Zivilverfahren unter anderem um Schmerzensgeld verkünden. Dabei geht es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.

Was war geschehen?

Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Die Schülerin wurde damals zuletzt gegen 17.30 Uhr in Freudenberg gesehen, als sie nach dem Besuch einer Freundin zu Fuß den Heimweg antrat.

Als die Zwölfjährige nicht nach Hause kam, wählten die Eltern nach etwa drei Stunden den Notruf. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr. Nach Hinweisen fand ein Hundeführer der Polizei die Leiche des Mädchens am 12. März.

Der Fundort lag in einem Böschungsbereich einige Kilometer von Luises Zuhause entfernt in Rheinland-Pfalz. Das Waldstück befindet sich an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.

Bei der Obduktion der Leiche in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz seien zahlreiche Messerstiche festgestellt worden, teilten die Ermittler mit. Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden. Sie habe zudem Verletzungen im Gesicht erlitten und sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – einfach ausgedrückt: einer Luftansammlung im Brustraum – gestorben.

Wer hat Luise getötet?

Zwei tatverdächtige Mädchen, damals 12 und 13 Jahre, gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden. Beide Mädchen waren der Polizei zuvor nicht aufgefallen.

Der Richter hatte zu Prozessbeginn gesagt, Luise sei mit beiden Beklagten befreundet gewesen. Sie hätten sich an dem Tag im Jahr 2023 zu dritt verabredet. Chatverläufe zeigten, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten. Ursprünglich sei es einmal darum gegangen, Luise zu fesseln und zu ersticken, sagte der Richter. Das habe nicht funktioniert, weil Luise sich gewehrt habe. Daraufhin griffen die Mädchen zum Messer.

Die Ermittlungen wurden im September 2023 eingestellt. Insbesondere prüften die Ermittler nach eigenen Angaben, ob ein möglicher Tatvorwurf gegen weitere, strafmündige Menschen bestehe – dafür habe es jedoch keinerlei Hinweise gegeben. Für ihre Vernehmung der geständigen Mädchen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Was ist zum Motiv bekannt?

Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird. Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“ Er ergänzte jedoch, dass angesichts der vielen Stichverletzungen bei dem Opfer die Vermutung nahe liege, „dass irgendwelche Emotionen eine Rolle gespielt haben“.

Warum gab es keinen Strafprozess?

Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. Bei einem Zivilverfahren geht es um die Durchsetzung privater Rechte.

Warum haben Luises Eltern eine Zivilklage eingelegt?

Luises Eltern und eine weitere Angehörige reichten eine Zivilklage gegen die beiden minderjährigen Täterinnen ein. Sie wollten Schmerzensgeld- und Hinterbliebenengeldansprüche durchsetzen. Außerdem forderten sie die Erstattung von Beerdigungskosten.

Laut einer früheren Aussage eines Gerichtssprechers ging es um etwas weniger als 180.000 Euro, die die Hinterbliebenen forderten. „Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen“, schrieb das Landgericht.

Quelle: ntv.de, Alina Grünky, dpa

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