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Startseite»Politik»Ex-Minister Scheuer wegen mutmaßlicher Falschaussage angeklagt
Politik

Ex-Minister Scheuer wegen mutmaßlicher Falschaussage angeklagt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 29, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 29.05.2026 • 10:50 Uhr

Ex-Verkehrsminister Scheuer soll wegen einer mutmaßlichen Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht. Das Landgericht Berlin ließ die Anklage gegen den CSU-Politiker zu.

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll sich wegen des Vorwurfs einer Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat eine entsprechende Anklage zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Der ehemalige CSU-Minister weist den Vorwurf zurück. Sein Mandant trete dem Vorwurf „nachdrücklich entgegen“, erklärte Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause im August, als die Anklage bekannt wurde.

Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz. Auch er bestreitet den Vorwurf nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Wann der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer beginnt, ist noch offen. Das Gericht ist dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, wie die Gerichtssprecherin mitteilte.

Aussagen zu Verschiebungsangebot

Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung – war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich im Anschluss mit möglichen Fehlern Scheuers als damaligem Verkehrsminister befasst.

Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss – bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.

Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben. Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so die Staatsanwaltschaft.

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