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Startseite»Politik»Ministerium räumt Fehler beim Wehrpflichtgesetz ein
Politik

Ministerium räumt Fehler beim Wehrpflichtgesetz ein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 1, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 01.06.2026 • 18:48 Uhr

Erst wird sie übersehen, dann eilig wieder ausgesetzt: Eine Regel zu Ausreisegenehmigungen für Männer im wehrfähigen Alter. Minister Pistorius überschritt wohl seine Kompetenzen – und muss nun Fehler einräumen.

Alexander Budweg

Es ist ein weiteres Kapitel in einem Buch, das von zahlreichen Pannen beim Wehrpflichtgesetz handelt – und damit kein gutes Licht auf Verteidigungsminister Boris Pistorius wirft.

Am Montag muss seine Sprecherin einräumen, dass es wohl ein „Fehler“ oder zumindest eine „Ungenauigkeit“ gewesen sei, die Abmeldepflicht in dieser Form auszusetzen.

Kompetenzen „weit überschritten“

Zuvor war ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bekannt geworden, das Pistorius Fehler und Kompetenzüberschreitung vorwirft. Konkret geht es um eine Abmeldepflicht, die für Männer zwischen 18 und 45 Jahren gilt. Wollen sie für mehr als drei Monate ins Ausland gehen, müssen sie sich dafür eine Genehmigung des für sie zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr besorgen.

Diese Regelung gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht. Sie wurde nun mit Einführung des „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang wieder reaktiviert.

Was zunächst keinem weiter auffiel, sorgte im April für ordentlich Wirbel. Eilig erließ Verteidigungsminister Pistorius daraufhin eine für alle geltende Ausnahme und hat damit laut wissenschaftlichem Dienst seine Kompetenzen weit überschritten.

Neues Gesetz offenbar schon in Arbeit

Das Verteidigungsministerium wolle sich die Argumente genau anschauen und dann entscheiden, wie es mit der Verfügung des Ministers weiter umgehen will.

Dass Pistorius selbst damit anscheinend nicht ganz wohl war, zeigt die Tatsache, dass er mittlerweile den Entwurf für ein Gesetz hat veröffentlichen lassen, welches die Abmeldepflicht nur noch für den Spannungs- und Verteidigungsfall vorsieht.

Allerdings muss darüber erst noch der Bundestag entscheiden – und wann das ist, ist noch unklar.

„Bürokratiearme Handhabung“ – und viele offene Fragen

Bis es soweit ist, dürfte bei den Betroffenen weiterhin eine gewisse Unsicherheit bei der Frage gelten, ob sie sich abmelden müssen oder nicht.

Das Ministerium versucht zu beschwichtigen. De facto könne jeder die Regelung ignorieren. Niemandem drohe ein Bußgeld oder eine andere Strafe, wenn er sich seine längere Auslandsreise nicht genehmigen lasse.

Doch warum hat Pistorius dann überhaupt so eilig eine Verfügung erlassen und damit letztlich nur noch mehr Verunsicherung geschaffen? Seine Sprecherin erklärt, das Ziel sei eine „bürokratiearme Handhabung“ gewesen. Zudem wirke sich die Verfügung des Ministers auf alle positiv aus.

Allerdings nicht auf Pistorius selbst, denn der wird nun wohl erklären müssen, warum er es bei der Ausgestaltung seines „Neuen Wehrdienstes“ immer wieder zu derartigen Pannen kommt.

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