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Deutsche Polizeibehörden setzen bei Ermittlungen mitunter auf die Dienste von Datenhändlern, wie BR-Recherchen zeigen. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern nutzte demnach Standortdaten aus Smartphone-Apps. Experten halten das für rechtswidrig.
Wie verbringt eine verdächtige Person ihren Alltag? War sie an einem bestimmten Ort? Standortdaten aus Smartphone-Apps können diese und viele weitere Informationen preisgeben. Wer am Smartphone die Standortfunktion für Apps aktiviert, muss damit rechnen, dass diese Daten bei Händlern landen – und dass deutsche Polizeibehörden sie womöglich für Ermittlungen nutzen.
Nach Recherchen von BR und netzpolitik.org haben mindestens zwei Landeskriminalämter bereits auf Daten kommerzieller Anbieter zugegriffen. Auf Anfrage bestätigte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, bei Ermittlungen Standortdaten aus der Werbeindustrie eingesetzt zu haben. Dies sei „in der Vergangenheit in geringem Umfang“ der Fall gewesen.
Zum ersten Mal liegen damit Belege vor, dass eine deutsche Strafverfolgungsbehörde kommerziell gehandelte Standortdaten ausgewertet hat. Auch das LKA Brandenburg gab an, „zur Bekämpfung von unterschiedlichen Kriminalitätsphänomenen“ Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Ob es sich dabei ebenfalls um Standortdaten handelt, blieb auf Nachfrage offen.
Datenhandel in der EU eigentlich verboten
Weltweit gibt es Anbieter, die diese Daten für Strafverfolgungsbehörden nutzbar machen. Zu deren Kunden zählen nach einem Bericht des Citizen Lab der Universität Toronto unter anderem die Polizei in Ungarn. Auch die US-Einwanderungsbehörde ICE soll laut Medienberichten damit Aufenthaltsorte von Personen ermitteln, die festgenommen werden sollen.
In der EU ist der Verkauf von Standortdaten ohne explizite Einwilligung der Nutzer verboten. Eigentlich werden solche Daten für Werbezwecke erhoben. Das hält Datenhändler offenbar aber nicht davon ab, Bewegungsprofile von Menschen aus Deutschland und anderen EU-Ländern in großem Umfang zu verkaufen.
Rechtsexperte: Eingriff in Grundrecht
Mark Zöller, Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der LMU München hält die Nutzung der Daten aus Handy-Apps durch Landeskriminalämter für rechtswidrig. „Diese Standortdaten sind nicht entstanden, um von der Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung genutzt zu werden“. Deshalb handle es sich um eine Zweckänderung und damit um einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Hierfür müssten in den Sicherheitsgesetzen von Bund und Ländern konkrete Regelungen geschaffen werden.
„Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“ Zöller spricht von einem Muster: „Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“.
Neun LKAs verweisen auf Geheimschutz
BR und netzpolitik.org haben alle 16 Landeskriminalämter in Deutschland gefragt, ob sie Daten von Datenhändlern verwenden und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich auf Anfrage auf die“allgemeine Ermittlungsbefugnis“ in der Strafprozessordnung und das Landespolizeigesetz. Die Landeskriminalämter von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen antworteten ebenfalls, es sei rechtlich möglich, kommerziell erhältliche Standortdaten in der Polizeiarbeit einzusetzen.
Die LKAs Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gaben explizit an, solche Daten nicht einzusetzen. Die restlichen neun LKAs erteilten mit Verweis auf Geheimschutzgründe hierzu keine Auskunft. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, schrieb etwa das LKA Sachsen. Die LKAs von Baden-Württemberg und Thüringen verwiesen auf „polizeitaktische Gründe“, die LKAs von Niedersachen und Hamburg auf „sensible Bereiche der Polizeiarbeit“. Auch die Landeskriminalämter in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ließen offen, ob sie kommerzielle Standortdaten in der Polizeiarbeit einsetzen.
Die Behörden wollten sich offenbar nicht in die Karten schauen lassen, sagt Mark Zöller: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“ Bereits im vergangenen Jahr hieß es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, es gebe Indizien, die nahelegen, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“.
Datenschutzbehörden: Keine konkreten Rechtsgrundlagen
Einige Landesdatenschützer sehen das kritisch. BR und netzpolitik.org haben alle 16 Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer angefragt – keine der Behörden nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei. Ermittlungs-Generalklauseln, auf die mehrere LKAs verweisen, „können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden“, teilte etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Anfrage mit.
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, sieht eine Gefahr darin, dass die Polizei mit kommerziellen Standortdaten gesetzliche Regelungen umgehen könnte. Maßnahmen wie Funkzellenabfragen, mit der die Polizei Handys mit Daten von Mobilfunkanbietern ortet, müssen in der Regel durch einen Richter angeordnet werden.
„Und einen solchen Richtervorbehalt würde man umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, so Schmidt. Durch die Recherchen von BR und netzpolitik.org habe seine Behörde davon erfahren, dass das LKA Mecklenburg-Vorpommern Standortdaten von Datenhändlern eingesetzt hat. Daraufhin hat der Landesdatenschutzbeauftragte Schmidt ein Prüfverfahren gegen das LKA eingeleitet.
Wie und zu welchen Zwecken die Daten durch das LKA Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet worden seien, dem wolle Landesdatenschützer Schmidt nicht vorgreifen: „Wir befinden uns aktuell in einem Prüfprozess und der ist noch nicht abgeschlossen.“ Das LKA Mecklenburg-Vorpommern teilte auf Anfrage mit, Standortdaten kommerzieller Datenanbieter seien lediglich in der Vergangenheit genutzt worden. „Gegenwärtig und auch zukünftig“ sei die Verwendung nicht vorgesehen.
