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Startseite»Nachrichten»Einbürgerungsanträge gesunken: Überwiegende Mehrheit der deutschen Neubürger wählt Doppelpass
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Einbürgerungsanträge gesunken: Überwiegende Mehrheit der deutschen Neubürger wählt Doppelpass

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 2, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Einbürgerungsanträge gesunkenÜberwiegende Mehrheit der deutschen Neubürger wählt Doppelpass

Gegner des Doppelpasses vermuten Loyalitätskonflikte und sehen die Gefahr von „Parallelgesellschaften“. (Foto: picture alliance / Goldmann)

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampel-Regierung ermöglicht den Doppelpass für alle neu Eingebürgerten. Nun zeigen neue Zahlen, dass die Mehrheit der Neubürger ihre alte Staatsangehörigkeit behält. Gegner der Mehrstaatigkeit sind skeptisch.

Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration. Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent.

Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, taten dies den Angaben zufolge in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert.

Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.

Doppelpass ist populär

Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen. Doch auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten.

Ginge es nach der AfD, würde die doppelte Staatsbürgerschaft nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Die Union steht ihr im Gegensatz zum Koalitionspartner SPD auch eher skeptisch gegenüber. Vor allem Politiker wie Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm von der CDU, äußern Skepsis. Gegner des Doppelpasses bringen etwa mögliche Loyalitätskonflikte sowie die vermutete Gefahr von „Parallelgesellschaften“ als Argumente vor.

Andrang etwas niedriger als 2024

Insgesamt sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge laut Mediendienst 2025 um rund zehn Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100). Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt ist nicht nur der Andrang groß, sondern auch der Bearbeitungsstau. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.

Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Wer den deutschen Pass möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben. Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.

Anfrage beim Verfassungsschutz

Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob es zum Antragsteller Hinweise auf Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt. Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.

In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023.

Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor.

Quelle: ntv.de, gut/dpa

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