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Startseite»Nachrichten»„Grundlegende Reform“ gefordert: Sachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidung abschaffen
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„Grundlegende Reform“ gefordert: Sachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidung abschaffen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 3, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Grundlegende Reform“ gefordertSachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidung abschaffen

Wer hier arbeitet, muss immer wieder mit Beleidigungen rechnen: das Reichstagsgebäude in Berlin. (Foto: picture alliance / photothek.de)

Sollen Politiker besonders geschützt sein vor Beleidigungen? Die sächsische Justizministerin Geiert hält dies für überflüssig und hat dabei einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch im Blick.

Sachsen dringt darauf, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen. Einen entsprechenden Antrag hat Landesjustizministerin Constanze Geiert für die nächste Woche stattfindende Justizministerkonferenz eingebracht. „Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich“, sagte die CDU-Politikerin dem „Stern“. Der einschlägige Paragraf 188 habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger effektiv verhindert.

Laut dem Antrag wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD aufgefordert, „eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte“ zu prüfen. Als Alternative könne auch der Tatbestand der Politikerbeleidigung auf jene Äußerungen begrenzt werden, die geeignet seien, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“. Das Papier liegt dem „Stern“ vor.

Aus Sicht von Justizministerin Geiert schürt der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bei vielen Menschen die Sorge, dass „eine polemische Auseinandersetzung“ in der politischen Debatte „nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei. Dabei gehe es nicht darum, Politikerinnen und Politiker ohne Schutz zu lassen: Schwerwiegende Beleidigungen könnten dann weiterhin über den allgemeinen Tatbestand geahndet werden.

Der Freistaat Sachsen fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Politikerbeleidigung im Strafgesetzbuch abzuschaffen oder mindestens stark einzuschränken, sowie den Paragrafen 185 des Strafgesetzbuches zu präzisieren. Insgesamt sollte die Systematik der Beleidigungsdelikte reformiert werden, sagte Geiert. Dies erhöhe die Rechtssicherheit, wahre den Persönlichkeitsschutz – und stärke die Meinungsfreiheit.

Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) waren im vergangenen Jahr 6246 Meldungen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches eingegangen – deutlich mehr als in den Vorjahren. Das hatte das Bundeskriminalamt zuletzt auf Anfrage des „Stern“ mitgeteilt. 2024 wurden 4439 Fälle registriert, 2023 waren es 2598. 2022 gab es nur 1404 gemeldete Verstöße.

Anfang dieses Jahres hatte sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Reform des Straftatbestands der Politikerbeleidigung ausgesprochen. Später schloss sich unter anderem der hessische CDU-Ministerpräsident Boris Rhein im „Stern“ dieser Forderung an. Zuletzt war ein Facebook-Nutzer vom Amtsgericht Heilbronn rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. Er hatte Bundeskanzler Friedrich Merz einen „Lügenfritz“ genannt. 

Quelle: ntv.de, ghö

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