Während er Symbolmiete zahlteEx-Prinz Andrew kassierte offenbar Geld durch Untervermietungen
Ein neuer Bericht bringt pikante Details ans Licht: Ex-Prinz Andrew zahlte für sein Luxus-Anwesen nur eine symbolische Miete – durfte aber gleichzeitig Teile untervermieten. Wie hoch seine Einnahmen waren, bleibt allerdings ein Geheimnis.
Noch mehr Ärger für Andrew Mountbatten-Windsor? Ein aktueller Bericht des britischen National Audit Office hat neue Details zu den Wohn- und Mietverhältnissen des früheren Prinzen ans Licht gebracht. Laut dem britischen „Guardian“ geht aus dem Bericht hervor, dass der Ex-Prinz für die Royal Lodge in Windsor lediglich eine sogenannte „peppercorn rent“ zahlte – eine symbolische Miete, die deutlich unter dem Marktwert liegt. Gleichzeitig erlaubte ihm sein langfristiger Pachtvertrag, drei Cottages auf dem Anwesen unterzuvermieten. Wie viel Geld er dadurch tatsächlich einnahm, ist laut Bericht nicht bekannt. Die entsprechenden Mietverträge und Einnahmen wurden nicht veröffentlicht.
Der 66-jährige Mountbatten-Windsor hatte die Royal Lodge im Jahr 2003 im Rahmen eines 75-jährigen Leasingvertrags übernommen. Dafür zahlte er eine Einmalgebühr von rund einer Million Pfund und investierte nach Angaben des Berichts weitere 7,5 Millionen Pfund in die Renovierung des Anwesens.
Der NAO-Bericht kommt dem „Guardian“ zufolge zu dem Schluss, dass ihm bei einer vorzeitigen Aufgabe des Vertrags theoretisch eine Entschädigung zwischen rund 302.000 und 488.000 Pfund zustehen könnte. Allerdings hatte das Crown Estate bereits zuvor erklärt, dass mögliche Schäden und notwendige Instandsetzungen am Gebäude diese Summe vermutlich aufzehren würden.
Das sagt der Palast zum Bericht
Inzwischen lebt Mountbatten-Windsor nicht mehr in der Royal Lodge, sondern auf Marsh Farm auf dem Sandringham Estate in Norfolk. Nach zahlreichen Kontroversen hatte sein Bruder, König Charles III., veranlasst, dass Andrew ausziehen muss. Anfang 2026 tat er dies dann auch.
Das Crown Estate verteidigte die bestehenden Regelungen in einem Statement gegenüber dem „Guardian“. Ein Sprecher erklärte, die Miet- und Pachtverträge mit Mitgliedern der Königsfamilie seien jeweils auf Grundlage unabhängiger Gutachten und marktüblicher Bewertungen vereinbart worden.
Auch der Buckingham-Palast verwies auf die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Immobilien und betonte, dass die Wohnregelungen von Faktoren wie Lage, Sicherheitsanforderungen und Nutzung abhingen.
