KI-Inhalte kennzeichnen: Leitfaden zum EU AI Act
Ab August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte. Dieser Leitfaden erklärt, wann eine Kennzeichnung wichtig wird – und wann nicht. Getrennt nach dem, was für Privatpersonen gilt, und dem, was Unternehmen und Redaktionen betrifft.
Kurz gesagt: Nicht jeder KI-Einsatz braucht ein Label. Der EU AI Act verlangt keine allgemeine Kennzeichnung für alles, was mit KI erstellt wurde. Entscheidend sind Art des Inhalts, Realitätsbezug, Veröffentlichungszweck und menschliche Kontrolle.
Viele Menschen fragen derzeit: Muss ich ab August 2026 jeden Text, jedes Bild oder jede E-Mail kennzeichnen, wenn KI daran beteiligt war? Die Antwort lautet: Nein, nicht pauschal. Wichtig wird die Kennzeichnung vor allem dort, wo Menschen mit KI-Systemen interagieren, wo realistisch wirkende KI-Medien als echt verstanden werden könnten oder wo KI-Texte ohne echte menschliche Kontrolle zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden.
Für alle
Die Grundlage: Artikel 50 im Überblick
Die Transparenzpflichten stehen in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, also im EU AI Act. Für die Praxis sind vor allem diese Punkte wichtig:
- KI-Interaktion (Abs. 1)Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren, etwa mit einem Chatbot oder KI-Assistenten.
- Technische Kennzeichnung (Abs. 2)Anbieter bestimmter KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar als KI-generiert erkennbar sind, soweit das technisch machbar ist.
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Abs. 3)Wer solche Systeme einsetzt, muss betroffene Personen darüber informieren.
- Deepfakes und bestimmte KI-Texte (Abs. 4)Betreiber müssen offenlegen, wenn KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte reale Personen, Orte, Gegenstände, Einrichtungen oder Ereignisse täuschend echt darstellen können. Auch bestimmte KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit können betroffen sein, wenn keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
- Form der Kennzeichnung (Abs. 5)Die Information muss klar, verständlich, unterscheidbar und barrierefrei erfolgen.
Was gilt für Privatpersonen?
KI-Bilder für Freunde, Postings auf Social Media, KI als Alltagswerkzeug – hier ist die Lage entspannter, als viele Schlagzeilen vermuten lassen.
Privater Bereich bleibt privat
Rein persönliche Nutzung im engsten privaten Bereich ist anders zu bewerten als berufliche oder öffentliche Veröffentlichung. Wer ein KI-Bild nur im engen Freundeskreis teilt, ist nicht der typische Fall dieser Transparenzpflichten. Auch wer KI privat zur Rechtschreibkorrektur, Strukturierung oder Formulierungshilfe nutzt, muss das nicht automatisch offenlegen.
Wo auch privat Vorsicht gilt
Vorsicht ist geboten, wenn realistisch wirkende KI-Inhalte öffentlich gepostet werden – besonders bei echten Personen, politischen Themen, Nachrichten, Gesundheit oder angeblichen Ereignissen. Dann kann eine Kennzeichnung sinnvoll oder erforderlich sein.
Ein einfaches Beispiel: Ein lustiges Fantasiebild für Freunde ist etwas anderes als ein täuschend echtes KI-Video einer Politikerin, eines angeblichen Unfalls oder einer angeblichen Nachrichtenszene.
Dazu kommt: Plattformen wie soziale Netzwerke können eigene Vorgaben haben und realistisch wirkende KI-Inhalte auch dann kennzeichnungspflichtig machen, wenn die gesetzliche Pflicht im Einzelfall enger ist. Eine automatische KI-Kennzeichnung durch eine Plattform kann helfen, ersetzt aber nicht immer die eigene Prüfung – und Plattformen ändern ihre Regeln regelmäßig.
Beispiele aus dem Privatbereich
KI-generiertes Fantasiebild ohne Realitätsbezug
Nicht automatisch der Kern der Transparenzpflicht. Eine Kennzeichnung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn der Kontext missverständlich ist.
Mit KI vorbereitete E-Mail
In der Regel keine automatische Kennzeichnungspflicht, wenn ein Mensch sie prüft und verschickt.
Täuschend echtes KI-Bild einer realen Person
Kennzeichnung sehr wahrscheinlich nötig. Zusätzlich müssen Persönlichkeitsrechte und weitere rechtliche Fragen geprüft werden.
Was gilt für Unternehmen, Redaktionen und Behörden?
Hier setzt der AI Act an: Chatbots, veröffentlichte KI-Inhalte, redaktionelle Verantwortung – und die Frage, welche Rolle man überhaupt hat.
Der wichtigste Unterschied: Anbieter oder Betreiber?
Ein häufiger Denkfehler ist die Vermischung der Rollen. Wer ein KI-Tool nur als Werkzeug nutzt, ist nicht automatisch für alle technischen Anbieterpflichten verantwortlich. Entscheidend ist, was konkret veröffentlicht oder bereitgestellt wird.
müssen bestimmte technische Voraussetzungen schaffen. Dazu gehört etwa, dass KI-generierte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar erkennbar sind, soweit das technisch machbar ist.
müssen in bestimmten Fällen gegenüber Menschen offenlegen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Das betrifft zum Beispiel Deepfakes oder bestimmte öffentliche KI-Texte.
Wann Unternehmen kennzeichnen müssen
- Chatbots und KI-AssistentenNutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI statt mit einem Menschen kommunizieren. Ein Hinweis wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ sollte gut sichtbar zu Beginn der Interaktion erscheinen.
- Deepfakes und realistische KI-MedienRealistisch wirkende KI-Bilder, KI-Videos oder KI-Audios können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie reale Personen, Orte, Gegenstände, Einrichtungen oder Ereignisse so darstellen, dass sie als echt erscheinen könnten.
- KI-Texte zu öffentlichen ThemenEtwa automatisch erzeugte Nachrichtenartikel, Bürgerinformationen von Behörden oder öffentliche Warntexte, wenn sie ohne echte menschliche Prüfung erscheinen.
Wann nicht automatisch gekennzeichnet werden muss
Ein redaktioneller Artikel ist nicht schon deshalb kennzeichnungspflichtig, weil KI bei Formulierungen oder der Struktur geholfen hat. Entscheidend ist, ob ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und ob eine Person oder Organisation redaktionelle Verantwortung übernimmt. Auch Werbetexte, Produktbeschreibungen oder rein interne Kommunikation sind nach der KI-Verordnung nicht automatisch als KI-Text kennzeichnungspflichtig. Trotzdem können Plattformregeln, Verträge oder Wettbewerbsrecht im Einzelfall strengere Vorgaben machen.
Warum nicht jeder KI-Text ein Label braucht
Bei Texten ist die Grenze besonders schwierig. Ein Text kann mit KI geplant, gegliedert, sprachlich überarbeitet oder teilweise formuliert worden sein. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass er wie ein vollautomatisch erzeugter KI-Text behandelt werden muss. Entscheidend ist, ob ein Mensch den Inhalt geprüft, eingeordnet und verantwortet hat. KI als Werkzeug ist etwas anderes als ein Text, der ohne menschliches Urteil veröffentlicht wird.
Auch automatische KI-Erkennung ist kein verlässlicher Maßstab. Solche Tools können Texte falsch einordnen und Menschen zu Unrecht unter Verdacht stellen. Deshalb sollte nicht die Frage im Mittelpunkt stehen, ob ein Satz „nach KI klingt“, sondern ob der Inhalt überprüft, verantwortet und transparent genug veröffentlicht wurde.
Wie sollte eine Kennzeichnung aussehen?
Die Kennzeichnung muss klar, verständlich und rechtzeitig erkennbar sein. Versteckte Hinweise im Impressum, in AGB oder am Ende eines langen Beitrags reichen für konkrete Transparenzpflichten in der Regel nicht. Geeignete Formulierungen sind zum Beispiel: „KI-generiert“, „Mit KI erstellt“, „KI-Bild“, „KI-Video“, „KI-Audio“ oder „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“.
Bei Bildern kann ein sichtbarer Hinweis im Bild plus Hinweis im Begleittext sinnvoll sein. Bei Videos sollte der Hinweis vor Beginn oder sichtbar im Video erscheinen. Bei Audio kann ein Hinweis zu Beginn nötig sein. Bei Texten sollte die Kennzeichnung am Anfang stehen, wenn der Text kennzeichnungspflichtig ist. Für deutschsprachige Zielgruppen ist eine deutsche Kennzeichnung meist verständlicher als nur „AI“ – entscheidend ist, dass durchschnittliche Nutzer den Hinweis verstehen.
Was ist mit Bußgeldern?
Der AI Act sieht bei Verstößen gegen Transparenzpflichten grundsätzlich hohe Sanktionen vor. In vielen Darstellungen wird daraus aber eine verkürzte Warnung: Wer irgendeinen KI-Inhalt nicht kennzeichnet, riskiere automatisch Millionenstrafen. So einfach ist es nicht. Entscheidend ist, ob überhaupt eine konkrete Transparenzpflicht greift, wer betroffen ist, welche Rolle die Person oder Organisation hat und wie schwer der Verstoß wiegt. Die bessere Einordnung lautet: Ja, Verstöße können ernsthafte Folgen haben. Nein, nicht jede alltägliche KI-Nutzung ohne Label ist automatisch ein Millionenrisiko.
Was ist mit KI-Kompetenz und Zertifikaten?
Rund um den EU AI Act werben manche Anbieter mit Aussagen wie: „Ab August 2026 muss KI-Kompetenz zertifiziert nachgewiesen werden.“ Das ist in dieser Pauschalität irreführend. Der AI Act verlangt zwar, dass Unternehmen beim Einsatz von KI-Systemen für angemessene KI-Kompetenz sorgen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass alle Mitarbeitenden ein bestimmtes externes Zertifikat, einen AZAV-Abschluss oder einen ZFU-zertifizierten Lehrgang brauchen.

Sinnvoll ist eine nachvollziehbare Dokumentation: Wer wurde wozu geschult? Für welche KI-Tools? In welchem Arbeitskontext? Mit welchen Risiken? Interne Schulungen können dabei ebenso eine Rolle spielen wie externe Kurse. Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter aus dem AI Act eine angebliche Pflicht zu genau ihrem Zertifikat machen.
Beispiele aus dem Unternehmensbereich
Website-Chatbot
Kennzeichnung nötig. Nutzer sollten zu Beginn erkennen, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.
Automatisch erzeugter Nachrichtentext ohne menschliche Kontrolle
Kann kennzeichnungspflichtig sein, wenn er die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert.
Redaktioneller Artikel mit KI-Hilfe
Nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, wenn ein Mensch den Inhalt geprüft hat und redaktionelle Verantwortung übernommen wird.
Für alle gilt: Kennzeichnung macht Inhalte nicht automatisch erlaubt. Wer eine erkennbare Person in einem KI-Bild oder KI-Video zeigt, muss weiterhin Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht und mögliche Irreführung beachten. Ein rechtswidriges KI-Bild wird nicht dadurch legal, dass „KI-generiert“ daruntersteht. Bei ehrverletzenden Darstellungen können zusätzlich strafrechtliche Fragen berührt sein, etwa Beleidigung oder üble Nachrede (§ 185 StGB, § 186 StGB).
Für alle
Ein einfacher Prüfmaßstab
Vor der Veröffentlichung helfen diese Fragen – egal ob privat oder beruflich:
- Wirkt der Inhalt wie eine echte Aufnahme?
- Werden reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse dargestellt?
- Könnte der Inhalt als authentisch missverstanden werden?
- Geht es um Nachrichten, Politik, Gesundheit oder andere öffentliche Themen?
- Wurde ein KI-Text menschlich geprüft?
- Übernimmt eine Person oder Organisation redaktionelle Verantwortung?
- Kommunizieren Nutzer direkt mit einem KI-System?
- Gibt es Plattformregeln, die eine Kennzeichnung verlangen?
Je öfter die Antwort „ja“ lautet, desto eher sollte klar und sichtbar gekennzeichnet werden.
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Fazit
Der EU AI Act bringt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für alles, was mit KI erstellt wurde. Er schafft aber wichtige Transparenzpflichten für bestimmte KI-Interaktionen, Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen.
Der entscheidende Maßstab ist nicht: „War irgendwo KI beteiligt?“ Entscheidend ist: Kann der Inhalt Menschen über Echtheit, Herkunft oder Verantwortlichkeit täuschen?
Wer realistische KI-Inhalte veröffentlicht, sollte deshalb früh prüfen, ob ein sichtbarer Hinweis nötig ist. Und wer Inhalte mit echten Personen, öffentlichen Themen oder Nachrichtenbezug erstellt, sollte nicht nur an die Kennzeichnung denken, sondern auch an Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht und mögliche Irreführung.
Gerade bei Texten ist nicht der bloße KI-Einsatz entscheidend, sondern die Verantwortung: Wurde der Inhalt menschlich geprüft, verstanden und verantwortet – oder wurde er ohne echte Kontrolle veröffentlicht?
Für alle
FAQ: KI-Inhalte kennzeichnen
Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?
Nein. Entscheidend ist, ob der Text der Information der Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse dient und ob echte menschliche Kontrolle stattgefunden hat.
Muss ich ein KI-Bild immer kennzeichnen?
Nein, nicht jedes KI-Bild. Kritisch sind vor allem realistisch wirkende Darstellungen mit Bezug zu realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen.
Muss ein Chatbot gekennzeichnet werden?
Ja. Nutzer sollen erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren.
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Für konkrete Transparenzpflichten in der Regel nicht. Die Kennzeichnung muss so erfolgen, dass Nutzer sie rechtzeitig und verständlich wahrnehmen können.
Macht eine KI-Kennzeichnung den Inhalt legal?
Nein. Ein Hinweis wie „KI-generiert“ ersetzt keine Prüfung von Persönlichkeitsrechten, Datenschutz, Urheberrecht oder Irreführung.
Brauchen Mitarbeitende zwingend ein KI-Zertifikat?
Nein, nicht pauschal. KI-Kompetenz ist wichtig und sollte dokumentiert werden, aber der AI Act schreibt nicht allgemein ein bestimmtes externes Zertifikat für alle Mitarbeitenden vor.
Drohen sofort Millionenstrafen?
Nein, nicht pauschal. Hohe Sanktionen sind möglich, aber nur wenn tatsächlich einschlägige Pflichten verletzt werden und die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, insbesondere Artikel 50 zu Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. Ergänzend wurden die vorliegenden Recherche- und Ratgebergrundlagen zu Transparenzpflichten, Deepfakes, KI-Texten, Plattformregeln und Rechtsfolgen ausgewertet. Zusätzlich wurde die öffentliche Debatte um KI-Texte, redaktionelle Verantwortung und automatische KI-Erkennung berücksichtigt.
