Viele Warnungen beziehen sich auf den 2. August 2026. Ab diesem Datum werden zentrale Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act relevant. Daraus folgt aber nicht, dass jeder KI-Text, jedes KI-Bild oder jede mit KI vorbereitete E-Mail automatisch ein Label braucht.
Entscheidend ist nicht die Frage: „War irgendwo KI beteiligt?“ Entscheidend ist: Welche Art von Inhalt liegt vor, wer veröffentlicht ihn, und kann der Inhalt Menschen über seine Herkunft oder Echtheit täuschen?
Was wirklich betroffen sein kann
Ein Website-Chatbot muss für Nutzer erkennbar sein. Menschen sollen wissen, dass sie mit einem KI-System sprechen. Wer also auf seiner Webseite einen KI-Assistenten einsetzt, sollte klar darauf hinweisen, dass die Antworten von einem KI-System stammen.
Auch Deepfakes können kennzeichnungspflichtig sein. Gemeint sind realistisch wirkende KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten, Gegenständen, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen können.
Ein KI-Bild von einem Fantasiedrachen ist etwas anderes als ein realistisch wirkendes Bild, das angeblich ein Hochwasser, eine Explosion, eine Festnahme oder eine öffentliche Person in einer erfundenen Situation zeigt. Je eher ein Inhalt wie eine echte Aufnahme wirkt, desto wichtiger wird eine klare Kennzeichnung.
Bei Texten geht es vor allem um KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu können etwa Themen wie Politik, Gesundheit, Sicherheit, Klima, Wahlen, Verbraucherfragen oder gesellschaftliche Debatten gehören.
Wichtig ist dabei: Wenn ein solcher Text menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt, sieht der AI Act eine Ausnahme vor. Ein redaktioneller Artikel ist also nicht schon deshalb kennzeichnungspflichtig, weil KI bei Struktur, Formulierung oder Korrektur geholfen hat.
Anbieter und Veröffentlichende haben unterschiedliche Pflichten
Ein häufiger Fehler in der Debatte ist die Vermischung verschiedener Rollen.
Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen dafür sorgen, dass die Ausgaben maschinenlesbar gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Dabei sind technische Machbarkeit, Stand der Technik und die Art des Inhalts zu berücksichtigen.
Wer Inhalte veröffentlicht oder ein KI-System betreibt, hat andere Pflichten. Dort geht es in bestimmten Fällen um eine für Menschen verständliche Offenlegung, etwa bei Chatbots, Deepfakes oder bestimmten KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Nicht jede Person, die KI als Werkzeug benutzt, ist automatisch verpflichtet, jeden daraus entstandenen Inhalt sichtbar zu kennzeichnen.
Was gilt für private Nutzer?
Für private Nutzer gilt: Nicht jede alltägliche KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden.
Wer sich von ChatGPT eine Geburtstagsnachricht formulieren lässt, mit KI eine private E-Mail vorbereitet oder ein Fantasiebild für Freunde erstellt, fällt damit nicht automatisch unter eine öffentliche Kennzeichnungspflicht.
Anders sieht es aus, wenn realistisch wirkende KI-Inhalte öffentlich verbreitet werden. Wer zum Beispiel ein KI-Bild postet, das wie eine echte Katastrophe, eine echte Straftat oder eine reale politische Szene aussieht, sollte klar kennzeichnen, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde.
Besonders heikel wird es, wenn echte Personen in falschen Situationen dargestellt werden.
Ein sicherer Hinweis wäre etwa:
KI-generiertes Bild. Die gezeigte Szene hat so nicht stattgefunden.
Oder:
KI-generiertes Symbolbild. Keine echte Aufnahme.
Was gilt für Unternehmen?
Unternehmen müssen genauer hinsehen, weil sie KI häufig geschäftlich, öffentlich, werblich oder redaktionell einsetzen.
Wer ChatGPT nutzt, um eine Kundenmail vorzubereiten, muss diese Mail in der Regel nicht als KI-generiert kennzeichnen, wenn ein Mensch sie prüft und verschickt. Die Verantwortung für den Inhalt bleibt aber beim Unternehmen.
Wer einen KI-Chatbot auf der eigenen Webseite einsetzt, muss Nutzer erkennen lassen, dass sie mit einem KI-System interagieren. Ein Hinweis wie „Du chattest hier mit einem KI-Assistenten“ ist dafür deutlich besser als ein versteckter Satz im Impressum.
Wer KI-Bilder für Werbung oder Social Media nutzt, muss unterscheiden: Ein klar erkennbares Fantasie- oder Symbolbild ist etwas anderes als ein täuschend echtes Bild einer angeblichen realen Situation. Wenn ein KI-Bild so wirkt, als zeige es eine echte Aufnahme, sollte es direkt beim Bild gekennzeichnet werden.
Auch bei Produktbildern bleibt Vorsicht nötig. Selbst wenn ein KI-Bild nicht automatisch unter eine spezielle AI-Act-Kennzeichnung fällt, darf Werbung nicht irreführend sein. Wenn ein Produkt durch KI größer, hochwertiger, funktionaler oder anders dargestellt wird, als es tatsächlich ist, kann das unabhängig vom AI Act problematisch werden.
Was ist mit Artikeln auf Webseiten?
Bei Artikeln kommt es darauf an, wie KI eingesetzt wird.
Wenn KI nur bei Gliederung, sprachlicher Bearbeitung, Korrektur oder Ideenfindung hilft und ein Mensch den Beitrag prüft, bewertet und verantwortet, besteht nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht.
Anders kann es aussehen, wenn ein KI-System Texte erzeugt, die nahezu unverändert veröffentlicht werden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Dann kann eine Offenlegung nötig sein.
Für Redaktionen, Unternehmen und Blogs ist deshalb nicht die bloße Nutzung von KI entscheidend, sondern der redaktionelle Prozess: Wurde geprüft? Wurden Quellen kontrolliert? Hat ein Mensch entschieden? Gibt es eine verantwortliche Person oder Organisation?
Was nicht automatisch gekennzeichnet werden muss
Nicht jede interne oder rein persönliche KI-Nutzung ist betroffen. Wer KI nutzt, um eine E-Mail vorzubereiten, einen Text sprachlich zu glätten, eine Überschrift zu finden oder Ideen zu strukturieren, muss das nicht automatisch kennzeichnen.

Auch ein redaktioneller Artikel ist nicht schon deshalb kennzeichnungspflichtig, weil KI bei Formulierungen oder Struktur geholfen hat. Entscheidend ist, ob am Ende ein Mensch geprüft, entschieden und Verantwortung übernommen hat.
Ein KI-Fantasiebild ohne Bezug zu realen Personen, Orten oder Ereignissen ist ebenfalls nicht automatisch der Kern dieser Pflicht. Anders kann es werden, wenn ein Bild oder Video so wirkt, als zeige es eine echte Aufnahme.
Wichtig: Kennzeichnung ist nicht die einzige Frage
Auch wenn ein KI-Inhalt korrekt gekennzeichnet ist, ist er dadurch nicht automatisch erlaubt. Wer eine erkennbare Person in einem KI-Bild, KI-Video oder einer KI-Stimme darstellt, muss weiterhin Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht und mögliche Irreführung beachten.
Ein gekennzeichneter Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, wenn er eine Person herabwürdigt, falsch darstellt oder ihre Rechte verletzt. Eine Kennzeichnung ist kein Freibrief.
Außerdem können Plattformen strengere Regeln haben als der EU AI Act. Ein soziales Netzwerk kann verlangen, dass realistisch wirkende KI-Inhalte markiert werden, auch wenn die gesetzliche Pflicht im Einzelfall enger ist.
Für rein persönliche Nutzung im engsten privaten Bereich gelten die Regeln nicht in gleicher Weise. Wer realistisch wirkende KI-Inhalte oder Deepfakes aber öffentlich postet, sollte vorsichtig sein: Gerade bei echten Personen, öffentlichen Themen oder täuschend echten Darstellungen ist eine klare Kennzeichnung der sichere Weg.
Warum die Warnung verunsichert
Die Warnung wirkt glaubwürdig, weil sie einen echten Kern hat: Der EU AI Act bringt neue Regeln, und hohe Sanktionen sind grundsätzlich möglich.
Falsch ist aber die Verallgemeinerung. Aus bestimmten Pflichten für Chatbots, Deepfakes und manche öffentliche KI-Texte wird die Behauptung gemacht, jede KI-Nutzung müsse gekennzeichnet werden.
Praktisch zählt nicht: „War irgendwo KI beteiligt?“ Entscheidend ist: Wirkt ein Inhalt echt, obwohl er künstlich erzeugt oder verändert wurde? Wird eine reale Person nachgeahmt? Geht es um Nachrichten, Politik, Gesundheit oder andere öffentliche Themen? Und wurde der Inhalt menschlich geprüft?
Was ist mit Millionenstrafen?
Der AI Act sieht grundsätzlich hohe Bußgelder vor. Daraus folgt aber nicht, dass jede alltägliche KI-Nutzung ohne Kennzeichnung automatisch ein Millionenrisiko ist.
Die Warnung nutzt hier einen typischen Verstärker: Ein echter rechtlicher Rahmen wird mit einer maximalen Strafdrohung verbunden. Dadurch entsteht der Eindruck, jeder KI-Einsatz im Alltag sei ab August 2026 gefährlich. Das ist nicht haltbar.
FAQ: KI-Kennzeichnung ab August 2026
Muss jeder KI-Text gekennzeichnet werden?
Nein. Entscheidend ist, wofür der Text genutzt wird und ob er menschlich geprüft wurde. Besonders relevant sind KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die ohne ausreichende menschliche Kontrolle veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Muss eine mit KI geschriebene E-Mail gekennzeichnet werden?
In der Regel nicht. Eine normale E-Mail, die mit KI vorbereitet und von einem Menschen geprüft und verschickt wird, ist nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.
Müssen KI-Bilder immer gekennzeichnet werden?
Nein, nicht jedes KI-Bild automatisch. Ein Fantasiebild oder eine klar erkennbare Illustration ist etwas anderes als ein realistisch wirkendes Bild, das eine echte Person, einen echten Ort oder ein angebliches Ereignis vortäuscht.
Müssen Deepfakes gekennzeichnet werden?
Ja, realistisch wirkende KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos oder Audios können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie echte Personen, Orte, Gegenstände, Einrichtungen oder Ereignisse täuschend echt darstellen.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?
Für eine konkrete Transparenzpflicht dürfte ein pauschaler Hinweis im Impressum oder in den AGB nicht ausreichen. Nutzer müssen in den betroffenen Fällen verständlich erkennen können, dass KI im Spiel ist.
Drohen sofort Millionenstrafen?
Nein, so pauschal stimmt das nicht. Der AI Act kennt hohe Sanktionen, aber nicht jede KI-Nutzung wird dadurch automatisch zum Bußgeldfall.
Die rechtliche Einordnung stützt sich auf Artikel 50 des EU AI Act sowie auf die aktuellen Informationen der EU-Kommission zu Transparenzpflichten für KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte.
Europäische Kommission
8. Mai 2026
AI Act Service Desk (Europäische Kommission)
Kein Datum angegeben
Europäische Kommission
10. Juni 2026
Europäische Kommission
Kein Datum angegeben
Amtsblatt der Europäischen Union
13. Juni 2024
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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