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Startseite»Politik»US-Gericht: Einwanderer dürfen maximal 90 Tage inhaftiert werden
Politik

US-Gericht: Einwanderer dürfen maximal 90 Tage inhaftiert werden

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 3, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 03.07.2026 • 08:32 Uhr

Ein US-Berufungsgericht hat die Haftdauer von Migranten ohne Anhörung auf 90 Tage begrenzt. Die Entscheidung könnte Tausende Menschen betreffen, die in Staaten wie Texas und Louisiana inhaftiert sind.

Das US-Bundesberufungsgericht hat die Handlungsmöglichkeiten der Regierung von US-Präsident Donald Trump bezüglich der Inhaftierung von Einwanderern während ihres Abschiebeverfahrens eingeschränkt.

Wie das zuständige Gericht in New Orleans am Donnerstag (Ortszeit) mit zwei zu eins Stimmen urteilte, dürfen Migranten demnach nicht länger als 90 Tage festgehalten werden, ohne dass ihnen eine Anhörung zur Freilassung auf Kaution gewährt wird.

Heimatschutzministerium lehnt Urteil ab

Die Richter begründeten die Entscheidung mit der US-Verfassung, die jedem Menschen innerhalb der Landesgrenzen das Recht auf eine Anhörung garantiert, wenn ihm die persönliche Freiheit entzogen wird. Die Entscheidung könnte Tausende Menschen betreffen, die von der US-Einwanderungsbehörde ICE in Bundesstaaten wie Texas und Louisiana inhaftiert wurden.

Das US-Heimatschutzministerium teilte mit, es sei mit dem Urteil nicht einverstanden und von seiner rechtlichen Position überzeugt. Die Behörde wies zudem darauf hin, dass die Regierung in der vergangenen Woche den Obersten Gerichtshof gebeten habe, eine ähnliche Entscheidung eines anderen Berufungsgerichts zu überprüfen.

Oberster Gerichtshof soll endgültig entscheiden

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine geänderte Auslegung der Einwanderungsgesetze durch das Heimatschutzministerium im vergangenen Jahr.

Entgegen einer seit langem geltenden Auslegung des Einwanderungsrechts vertrat das US-Heimatschutzministerium im vergangenen Jahr die Auffassung, dass nicht nur Personen, die an der Grenze einreisen, sondern auch Nichtstaatsangehörige, die sich bereits in den Vereinigten Staaten aufhalten, als „Einreisebewerber“ gelten, die der obligatorischen Inhaftierung unterliegen.

Die Einwanderungsberufungsbehörde, die dem Justizministerium untersteht, erließ im September eine Entscheidung, in der sie diese Auslegung übernahm. Infolgedessen begannen Einwanderungsrichter, die bei dem Ministerium beschäftigt sind, landesweit die obligatorische Inhaftierung anzuordnen.

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